Mieterhöhungsverlangen

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe von unserem Vermieter nach Modernisierungsarbeiten, ein Mieterhöhungsschreiben Schreiben bekommen. Nun wüßte ich gerne ob in diese Schreiben ein Formfehler ist und ich auf Grund dessen dem Schreiben wiedersprechen kann, aus folgendem Grund:
Auszug aus dem Schreiben
Der Ordnung halber teilen wir Ihnen mit, dass der bisherige Alleineigentümer, Herr XXX, Anteile des Grundbesitzes, auf dem sich auch die von Ihnen bewohnte Wohnung befindet, an Herrn YYY übertragen hat. Die Eintragung im Grundbuch ist vollzogen, so dass nunmehr anstelle von Herrn XXX allein die Grundstücksgemeinschaft XXX und YYY gemäß § 566 I BGB die Vermieterstellung des mit Ihnen bestehenden Mietvertrages eingenommen hat.

Im Grundbuch stehen beide zu gleichen Teilen und aus dem Eintrag geht auch nicht hervor das nur einer Zeichnungsberechtigt ist.
Unterschrieben hat das Mieterhöhungsverlangen aber nur einer, darum denke ich das es sich um einen Formfehler handeln könnte.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
Silvia

Hallo „Silvia“,

so, wie Sie das schildern, müssen beide Parteien unterschreiben.
Unklar ist mir allerdings, wie Sie Einsicht in das Grundbuch bekommen haben. Diesen Vorgang kenne ich eigentlich nur aus rechtlichen (d.h. vom Gericht angeordneten) Gründen.

MfG Waldi64

Hallo Waldi,

vielen Dank für die Antwort.

MfG Silvia

Hallo verehrte Userin,
Sie sollten sich mit dieser „Rechtsfrage“ an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo USKO,
vielen Dank für die Antwort
Gruß Silvia

Hallo,
formalrechtlich würde ich es auch so sehen, dass hier zwei Unterschriften erforderlich sind, auch für die Erklärung der Vertretungsberechtigung wären wieder zwei nötig, danach erst nur eine.
Aber was bringt Ihnen ein Widerspruch, der nur in der Form liegt, aber nicht im Inhalt bzw. der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens??

Sie werden als Mieterin sich Ihren Vermieter sicherlich nicht zum Freund machen, muss das sein?
Einen fairen Umgang wünschen Sie sich sicherlich auch und können mit einem Hinweis auf den Formfehler sich bei Ihrem Vermieter auch zukünftig auf Ihr „großzügiges“ Verhalten beziehen. Das wäre mein Vorschlag.
Gruß suver

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Es bringt mir 3 Monate in denen ich die neue erhöhte Miete nicht zahlen muß. Mein Vermieter hätte es verdient, da er viel Schaden ohne wiedergutmachung in den nun schon 13 Monaten moderniesierungsarbeiten angerichtet hat.
MfG Silvia

Hallo,

zu der Vertretungsberechtigung werden Sie im Grundbuch auch nichts finden. Und selbst wenn der eine hier als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt haben sollte, führt dies nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit. Erst wenn der andere die Geschäftsführung auf Ihre Anfrage hin nicht genehmigt, wäre dies so.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
nach Ihrer Schilderung haben Sie offensichtlich Ihre vor, während und nach der Modernisierung möglichen Ansprüche nicht geltend gemacht wie Mietminderung, ggf. Schadensersatz usw. Hier hätte der Mieter sehr gute rechtliche Ansätze, den Vermieter in Anspruch zu nehmen, man muss sich nicht alles gefallen lassen.
Aber dieser Hinweis kommt nun etwas spät.
Gruß suver

Hallo Silvia,

das Mieterhöhungsverlangen ist null und nichtig, wenn es nicht von allen Vermietern unterzeichnet wurde.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
MfG Silvia

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
MfG Silvia.