Mieterhöhung erhalten - was tun?

Hallo liebe Gemeinde der Wissenden :smile: ,

wir haben am 01.12.2015 (mit Datum 30.11.2015) eine Ankündigung zur Miterhöhung um 20% ab dem 01.01.2016 erhalten.
Wir wohnen in der Mietwohnung seit etwas mehr als 13 Jahren und die Miete wurde noch nie erhöht!
Zu dem Schreiben bzw. zu den Formen/Fristen habe ich einige Verständnisfragen:

  1. Die Vermieterin hält sich, meiner Meinung, nicht an die gesetztlichen Fristen, da Sie innerhalb von 4 Wochen (01.12.2015 alte Miete, ab 01.01.2016 neue Miete) eine Erhöhung fordert. Ist das zulässig???
  2. Die Vermieterin bittet im Schreiben nicht um Zustimmung innerhalb der gesetztlichen Frist. Das müßte auch, zumindest ein formeller, Fehler sein, oder???

Was kann/sollte ich nun tun, bezüglich der nicht eingehaltenen Fristen und Formen???

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus :smile:

Hallo!

Viel zu kurz um bereits am Januar erhöhte Miete zu verlangen.

Hier die Fristen: http://dejure.org/gesetze/BGB/558b.html

Das andere muss man selbst klären, ob die Erhöhung überhaupt berechtigt ist. Da zählt nicht, ob lange Jahre nie erhöht wurde, sondern, die Begründung auf die sich der Vermieter stützt.
Es gibt nur wenige zulässige Gründe. Die müssen genannt werden.

Etwa Mietspiegel oder die ortsübliche Vergleichsmiete

MfG
duck313

Hallo,
ist es die Wohnung wert, dann stimme zu. Schriftlich, zum Beispiel zum Maerz. Willst Du bald ausziehen, geh Richtung Streit. Und freu Dich aufs Loeschen hier, wegen persoenlich und ich-Form.
Gruss Helmut

Danke für die Antwort!
Verstehe den Kommentar allerdings nicht so Recht…
Soll ich mich jetzt fürchten das der Beitrag gelöscht wird, weil ich die Worte „ich“ benutz habe und nicht auf einen „allgemeinen Fall“ sondern meinen eigenen eigegangen bin???
Na dann prost…

Hallo duck 313,

Danke für die Antwort und den Link!
Die Vermieterin bezieht sich auf die „gestiegenen Kosten“, was auch immer das beinhaltet???
Wir werden wohl das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, müssen aber erstmal was passendes finden.
Wichtig wäre bei dem o.g. Fall auch noch zu wissen: Was zählt den jetzt?
Datiert ist das Schreiben auf den 30.11. zugegangen allerdings erst am 01.12.!
Wann beginnt den jetzt die 3 Monatsfrist, noch im Nov. oder Dez.?
Danke nochmals :smile:

http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html

vielleicht erzählst du mal mehr als ein paar häppchen. die zeit der glaskugeln ist vorbei.