Mieterhöhung: Instandsetzung versus Modernisierung

Fiktives Szenario: Mieter M wohnt in einem Mehrparteienhaus. Vermieter V lässt die Zentralheizung (ohne Mieterhöhung umbauen/modernisieren). Die Heizkörper von Mieter M sind scheinbar zu alt, da Sie hinterher - im Gegensatz zu den restlichen Heizkörpern im Haus - zumindest im abgesenkten Betrieb nicht mehr funktionieren. Dies ist unstrittig.

Vermieter V möchte nun neue Heizkörper einbauen und kündigt entsprechend eine Mieterhöhung an. Berücksichtigt werden dabei auch die Montagekosten.

Sind diese ebenfalls umlegbar, oder kann Mieter M sich dagegen wehren? Mieter M bestreitet nicht den Mehrwert der neuen Heizkörper, eine Modernisierung liegt hier vor.

Wie verhält es sich jedoch mit den Montagekosten? Sind diese nicht eine Instandsetzung, da der ursprüngliche Zustand nicht hinnehmbar ist?

Moin,
Wenn die Heizkörper nicht mehr Funktionieren, dann ist das ganze eine Reparatur, diese als Modernisierung umzulegen ist nicht möglich.

Kommen aber super moderne Heizkörper mit höheren Wirkungsgrad anstelle der gleichen defekten zum Einsatz handelt es sich um eine Modeniserung (BGB 5554b), dabei muss aber der Kostenanteil der auf die Reperatur fällt abgezogen werden. Sprich Kosten der Billigheizkörper und auch der Montage, da diese ja auch bei der Reparatur angefallen währen. (559,2 BGB)