Hallo,
Fred Feuerstein hat wieder mal ein Problem.
Seine Vermieter die Geröllheimers wollen ihm und seiner Elvira die Miete kräftig erhöhen. Die Feuersteins wohnen seit 10 Jahren ohne Erhöhung bei den Geröllheimers in Miete. Es handelt sich um ein große Altbauwohnung von 1910.
Die Geröllheimers berüchsichtigen darinaber nicht das Baujahr 1910 sondern „Baudatum nach 2000“ - weil sie 2005 mehrere Modernisierungen/Renovierungen vorgenommen haben: Bad und Klo modernisiert (Fliesen + Keramik neu) es wurde (unfachgerecht) Laminat verlegt und die alten Holztüren sowie die Sockelleisten neu gestrichen.
Fenster, Rolläden + Heizung sind geschätzt mindestens 20-30 Jahre alt.
Einzige Modernisierungsmassnahme nach 2005 war die Neugestaltung von Bad (3m²) und Klo (1,5m²)
Die Wohnung hat eindeutig eine Altbau Atmosphäre (hohe Decken, alte schlecht oder gar nicht schließende Holztüren, Altbauquerschnitt, Mikro-Klo und Mikro-Bad) und auch nicht die Vorteile einer Neubauwohnung
seitens Schall-, Wärmedämmung, moderner Schnitt.
In dem Mietspiegel einer anderen Stadt findet Fred folgende Info:
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Bei einer Vollmodernisierung kann die Wohnung in die Baualtersklasse eingeordnet werden,
innerhalb derer die Modernisierung vorgenommen wurde. Eine Vollmodernisierung liegt vor, wenn das Gebäude und die Wohnungen mit wesentlichen Aufwendungen auf einen neuzeitlichen Standard gebracht wurden. Wesentliche Aufwendungen sind in der Regel ein Drittel der Aufwendungen für einen vergleichbaren Neubau. Die Ausstattung der Wohnungen, der Installationen, des Wohnungsabschlusses mit Vorraum, des Treppenhauses, der Außenfassade des Gebäudes sowie des gesamten Erscheinungsbildes des Anwesens müssen dabei einem vergleichbaren Neubau entsprechen.
Nach dieser Vorgabe läge nach 2000 keine Vollmodernisierung vor und die Wohnung müßte älter eingestuft werden.
Hat Fred Chancen der Erhöhung zu wiedersprechen?
Danke und Gruß,
Michael