Mieterhöhung nach Haus-Verkauf

Hallo zusammen,

folgendes Beispiel:

Es gäbe ein Haus das durch einen Verkauf den Eigentümer wechselt und die Miete durch den neuen Vermieter erhöt würde. Nach was würde die Miete berechnet, nach m² Fläche oder nach m² beheizte Fläche. Würde auch der Flur, Küche und Bad dazu zählen.
Außerdem wäre der Verkauf nur notariell geschehen und der neue Eigentümer hätte das haus noch nicht bezahlt, aber würde die Erhöhung schon verlangen. Könnte man die Mieterhöhung ablehen und auf die noch ausstehende Bezahlung verweisen und erst ab dem Zeitpunkt der Bezahlung die neu Miete bezahlen.

Gruß
Balu

Hallo!

folgendes Beispiel:

Es gäbe ein Haus das durch einen Verkauf den Eigentümer
wechselt und die Miete durch den neuen Vermieter erhöt würde.
Nach was würde die Miete berechnet, nach m² Fläche oder nach
m² beheizte Fläche. Würde auch der Flur, Küche und Bad dazu
zählen.

Es kommt darauf an, wonach die Miete im Mietvertrag berechnet wird. Denn der Mietvertrag behält auch bei einem Eigentümerwechsel seine Gültigkeit!

Außerdem wäre der Verkauf nur notariell geschehen und der neue
Eigentümer hätte das haus noch nicht bezahlt, aber würde die
Erhöhung schon verlangen. Könnte man die Mieterhöhung ablehen
und auf die noch ausstehende Bezahlung verweisen und erst ab
dem Zeitpunkt der Bezahlung die neu Miete bezahlen.

Wichtig ist hier nicht ob das Haus bezahlt wurde, sondern ob der neue Eigentümer schon im Grundbuch eingetragen ist. Solange der neue Eigentümer noch nicht im GB eingetragen ist, kann er weder die Miete erhöhen noch den Mieter kündigen.

Gruß
Andreas

Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es da eine Regelung, wann man im Grundbuch eingetragen ist?

Gruß
Balu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Die Eintragung ins Grundbuch wird vom Notar beim Amtsgericht oder Grundbuchamt beantragt. Dies geschieht in der Regel nachdem die Bezahlung erfolgt ist. Danach erhält der neue Eigentümer vom Amtsgericht oder Grundbuchamt eine Bestätigung über die Eintragung.
Der Mieter bekommt keine Meldung über die erfolgte Eintragung. Er kann nur den VM bitten, ihn eine Kopie zu geben. Dies muss der VM aber nicht tun (und wird er auch nicht!)

Gruß
Andreas