Mieterhöhung um 40 € korrekt?

Hallo,
unser Vermieter hat uns gestern eine saftige Mieterhöhung über 40 Euro präsentiert.
Begründung: "Da die Miete sich innerhalb der vergangenen 15 Monate nicht verändert hat und zudem im Zeitraum der letzten 3 Jahre nicht mehr als 20% erhöht hat wären die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung gegeben.
Ist das so korrekt? Ich finde die 40 € auf einmal sehr happig.

Also von 1850 EUR/Monat auf 1890 EUR/Monat? Finde ich nicht so dramatisch.

wow, wo hast du denn diese günstige Wohnung gefunden?

Hier und konnte sogar noch etwas handeln bei der Kaltmiete.

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Es werden auch Mieten von 4000 im Monat gezahlt.

Hallo,
Deine Angaben reichen fuer eine Beurteilung nicht aus.
.
Zitat
Der Vermieter darf die Miete nur in Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.
Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent. In Berlin, Hamburg, München und vielen anderen Städten dürfen Vermieter Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/mieterhoehung/#ixzz3xzDJQ2sR

Man könnte auch 5300 EUR zahlen. Worauf willst du hinaus?

Ich glaube, das ist erlaubt.

Für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen gemäß § 558 ff. BGB folgende Voraussetzungen vorliegen:

– Seit dem letzten Erhöhungsverlangen ist mindestens ein Jahr vergangen,
– die Erhöhung tritt frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung ein.
[…]

und:

Das Gesetz sieht zudem einige Begrenzungen für Mieterhöhungen vor. So darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozenterhöht werden (sogenannte Kappungsgrenze).

Quelle: http://www.focus.de/immobilien/experten/hutzel/fristen-grenzen-formalien-miete-erhoehen-so-geht-es-richtig_id_2627979.html

Klingt also so, als wäre dein Vermieter da auf der sicheren Seite! Aber wie schon gesagt, 40 € ist zwar mehr Geld als vorher, aber ja noch tragbar.

Dass die 40 Euro in der Frage sehr egal sind.
Dass die prozentuale Mieterhoehung wesentlich waere, keine Info, und alle duerfen raten. Duerfen umfragemaessig meinungsaeussern, wem auch noch 40 Euro im Monat viel vorkommt, egal fuer was.

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Hallo!

nein, das ist so nicht richtig.

Man kann nur bis zur Höhe des Mietspiegels überhaupt die Miete anheben.

Und dann gibt’s die 2. Begrenzung mit den Prozenten, 20 % oder regional in Ländern oder Städten auch weniger.

Lässt der Mietspiegel z.B. nur eine Erhöhung von 5 oder 10 % zu, dann gilt das als Höchstgrenze.

Lässt der Mietspiegel mehr zu, dann gilt die Preisbremse von 20 % oder der jeweils gültige Wert.

MfG
duck313

Yo, stimmt.

Gegen diese „saftige“ Mieterhöhung wäre nichts einzuwenden, wenn eure Wohnung der Ausstattung und Lage nach dem Mietpreisspiegel oder benannter Vergleichswohnungen entpräche und ihr nicht in einem Bundesland und einer Stadt wohnt, für die eine Kappungsgrenze von 15% gälte: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietpreisdeckel-regelungen-der-bundeslaender-zur-kappungsgrenze/mietrechtsaenderung-ermoeglicht-laendern-senkung-der-kappungsgrenze_258_275652.html

G imagers