Mieterhöhung

Hallo,

nehmen wir mal an der Mieter wohnt seit 12 Jahren in einer Wohnung. Die Wohnung wird renoviert. Die Miete von 450 auf 550 Euro angehoben. 24 Monate später wird die Wohnung verkauft. Die neuen Eigentümer möchten eine höhere Miete haben, da die Miete laut Mietspiegel niedrig wäre. Wieviel Miete mehr dürfen sie verlangen, wenn die Mieter bereits eine Mieterhöhung hatten?

Gruss und danke, Melli

Was ist denn unter dem Begriff Renovierung zu verstehen, was wurde an der Wohnung gemacht?
Das kommt darauf an wie die Erhöhung von 450 auf 550€ begründet wurde.
Waren es Instandsetzungs- oder Modernisierungskosten?
Modernisierungskosten hätte der ehemalige VM mit 11% dauerhaft auf den Mieter umlegen dürfen. Instandsetzungskosten über haupt keine.
Bei einer reinen Mieterhöhung in dem Fall von über 22% darf die Miete innerhalb von 3 Jahren (Kappungsgrenze“ nach § 558 Absatz 3 Satz 1 BGB) sowieso nicht erhöht werden und ab Beginn des Mieterhöhungsverlangens hat der Mieter nach den 3 Jahren weitere 3 Monate Zeit um diesem Verlangen zuzustimmen.
Erst wenn diese 3 Jahre und 3 Monate rum sind kann der neue VM eine Mieterhöhung nach dem Mietspiegel verlangen.
Hier weiss aber niemand wieviel das wäre, das müßte der Mieter schon bei seiner Stadt selbst heraus finden. ramses90

hallo, hmmm, gute Frage, die WOhnung wurde ebens drinnen renoviert, neue Fliesen, Farben, etc.pp. ist das Modernisierung? Danke dir für die schnelle Auskunft!

Der austausch der Fliesen ist noch keine Modernisierung sondern Instandhaltung. Würden die Stromleitungen auf neuen Stand gebracht, wäre das eine Modernisierung

https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/modernisierung.html

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Kauf bricht nicht Miete! D.h. für den neuen Eigentümer gilt der Vertrag in unveränderter Form fort, und er kann keine anderen Erhöhungen geltend machen, als sie auch der Alteigentümer hätte geltend machen können. D.h. hier hat sich zwar ein Name geändert, mehr aber auch nicht. D.h. du musst einfach nach den üblichen Fristen/Prozentwerten und Erhöhungsmöglichkeiten gehen. Wäre hiernach aktuell keine Erhöhung für den Alteigentümer drin gewesen, ist sie auch nicht für den Neueigentümer drin.

kann ich also jetzt schon einen Mietvertrag machen mit der alten Miete und vermerken dass ab Tag x die Miete dann erhöht wird, weil es laut Vergleichsmieten in dem Ort nötig wäre?

Morgen,

nein kein neuer Vertrag, der alte Vertrag läuft einfach weiter, nur der Eigentümer des Grundstückes wird im Grundbuch geändert. Durch die Änderung wird der neue Eigentümer automatisch vermieter. Dadurch muss der Mietvertrag nicht angetastet werden.

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