Mieterhöhungsankündigung Sanierung

Hallo liebe Wissende,
Das Haus in dem ich wohne, wurde in den letzten 20 Jahren stark vernachlässigt. Der neue Hauseigentümer möchte nun aus einem Haus mit einfachverglasten Fenstern ein Luxusobjekt mit Altersgerechtem Aufzug an der Aussenseite Balkon, + Dachausbau + Kellerisolierung etc. veranlassen. Also quasi alles veranlassen, was die letzten Jahrzehnte vernachlässigt wurde. Selbst nicht unbedingt handwerklich begabt - dafür stinkreich - er hat sich Kostenvoranschläge eingeholt und uns schon mal vorab vorgewarnt, daß die Mieten ab nächstem Jahr steigen werden.

Meine Wohnung (und meine ist die absolute Luxuswohnung - abgesehen von der Einfachverglasung… ) wird um 88% mit der Miete nach oben gehen… Selbst wenn ich gar nicht mehr Heizen müsste … ist das für mich nicht effizient…
Auch brauch ich den altersgerechten Aufzug nicht… (die Wartung ist unwahrscheinlich teuer)… und wir haben bei uns im Haus nur eine ältere Frau… die freut sich aber die Treppen zu steigen, um ihr Herz zu stärken… Aber sie wird mit ihrer kleinen Rente dann nicht mehr hier wohnen können. Wie kann ich Widerspruch einlegen???
Außerdem hab ich das Gefühl, daß ich dem neuen Besitzer seine geplante Wochenendwohnung mit Dachterrasse finanziere… Ausserdem steht das Gebäude unter Denkmalschutz… für die Aussenfassade bekommt er sicherlich Zuschuß vom Staat… Bitte nicht falsch verstehen… ich gönne ihm das Haus… Aber meine Eltern sind auch Hausbesitzer… und ein Vermieter hat auch eine Verpflichtung… Nur weil der neue Eigentümer keinen Bock hat seine Bierkästen in den 4. Stock zu tragen … bin ich nicht bereit nen Aufzug zu bezahlen (natürlich alles Vetternwirtschaft… der Herr Papa ist Architekt und plant das ganze …)
Bei der Mieterhöhung bin ich schon am nachdenken, mir eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die hätte ich dann locker in 5 Jahren abbezahlt…

Wie kann ich Widerspruch einlegen? Geht das formlos???

Viele Grüße
Steffi

Das ist wohl die beste Lösung für dich. Als Eigentümer kannst du mitbestimmen. Als Mieter bist du wohl am kürzeren Hebel.

Wenn du locker in 5 Jahren eine Eigentumswohnung abbezahlen kannst, frage ich mich, wieso du dich mit dem neuen Hausbesitzer noch anlegen willst.

Gruss - Beni

Moin,

Hm, aber Du bist als Eigentümer auch häufig an Mehrheitsbeschlüsse gebunden, die nicht immer sinnvoll sein müssen.

Ein Beispiel: Eingangsbereich hat durch Kinderwagen und Fahrrädern gelitten, Beschluß: es muss das GANZE Treppenhaus renoviert werden, ich glaube es war 5 oder 6 Stockwerke hoch.

Ein Brett, das an die Wand geschraubt wird, wäre billiger und könnte auch leicht bei erneutem Bedarf ausgetausch werden.

Gruß Volker

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richtig - drum habe ich geschrieben: mitbestimmen.

Aber auch als Hausbesitzer kann man noch lange nicht machen, was man will. Denke nur mal an all die Gesetze und Vorschriften im Bauwesen. Und erst recht, wenn noch der Denkmalschutz ein Auge auf das Haus geworfen hat.

Ja, ist richtig.

Nur kenne ich einige ETW-Erwerber, die begeistert waren jetzt Wohneigentum zu haben. Leider gabe es häufig Entscheidungen, die dem Einzelnen nicht gefielen, ob berechtig oder nicht ist eine andere Frage.

Natürlich gibt es auch Dinge, die „von oben“ verordnet werden, die völlig sinnlos sind. Dies trifft aber meist alle Eigentümer, es sei denn … ???, ich bin kein Experte.

Volker

Das Wurde nicht vernachlässigt sondern ist Modernisierung, diese ist nicht zu verwechseln mit Instandhaltung. Instandhaltungskosten wirken sich nicht auf die Miethöhe aus. Bei Einer Modernisierung mit gleichzeitiger Instandsetzung sind die Instandsetzungskosten (auch Fikitve) bei der Erhöhung abzuziehen. (559 BGB)

Zuschüsse und zinsverbililigte Darlehn sind ebenfalls bei der Mieterhöhung Modernisierung abzuziehen.

Formlos wohl nicht, denn selbst Mündlich ist ein Vertragsform

zum Wiederspruch, zuerst mal die Modernisierungsankündigung (555 c BGB) nebst der zu erwartenden Mieterhörung abwarten. Posten und Kalkulation kontrollieren, dazu bieten z.b. Mietvereine und Anwälte hilfe. Bei Fehler dagegen Einspruch erheben. GGf besteht soziale härte, dann kann zumindest die Umlegung gestoppt werden, aber da der Fragesteller wohl genügend Geld hat fällt dieser Punkt schon mal teilweise weg.

hm… schöne wäre es … könnte ich mir eine Eigentumswohnung leisten… dafür müsste ich einen Kredit aufnehmen, den ich nur schwer bekommen würde als Selbständiger… bin kein Beamter mit sicherem Status… Also fällt Eigentumswohnung flach.

Ich bin nur sicher nicht die einzige, der es so geht … 57% der Deutschen leben zur Miete. Dass meine Eltern ein Haus besitzen, dass sie vermieten,… geht mich nichts an… Das ist deren Altersvorsorge und deren Erbschaft. Ich kann mich aufgrund der räumlichen Distanz nicht um sie kümmern… und wer weiß, was Pflege kostet… weiß auch, daß dann nicht mehr viel von einem Haus übrig ist (es sei denn man übt Pflege nicht „á la fairtrade“ aus und holt sich eine günstige Polin… Abgesehen davon ist eine Immobilie, zur Vermietung mehr Aufwand als Einnahme (jedenfalls wenn man fair mit seinen Mietern umgehen will)… Mein Vater hat einen Topf, in dem ein Teil der Miete hinein geht. Diese Topf tilgt nach 20 Jahren schon einiges an Sanierungskosten. Was ich damit sagen möchte, die Idee der Überschlagung mit der Eigentumswohnung sollte nur zeigen - wie absurd die Erhöhung ist. Hätte ich soviel Geld - Würde ich mir eine Eigentumswohnung kaufen. Aber das ist gar nicht die Frage. Meine Frage lautet … ist es zulässig? Und was muß im Widerspruch stehen? Wenn die Einspruchsfrist nicht angegeben ist… wie lange habe ich Zeit Widerspruch einzulegen?

Ich wohne in einer Stadt, in der Wohnungsknappheit herrscht. Die Studenten leben die ersten 2 Semester in Sporthallen. Sicherlich möchte ich nicht solch einen Vermieter… Ich bin nur erst vor 2 Tagen einer Baugenossenschaft beigetreten. Mit dieser Mitgliedschaft hat man nach 1 Jahr die Chance über ein Losverfahren auf eine Mietswohnung. Vorher habe ich schlechte Karten.
Wie gesagt… ich bin Selbständig… Die Vermieter in dieser Stadt bevorzugen als Mieter: Beamte, Studenten (im Notfall zahlen hier die Eltern), Harz4 und Asylanten) …
Beamtenlaufbahn steht mir nicht,… Studentenzeit hab ich hinter mir… Harz4 … ich denk mal drüber nach… Asylant (auf die Erfahrung kann ich verzichten)

VG Steffi

Wenn du deine ganzen Frust nun endlich herunter geredet hast, nutze die Zeit des langen Wochenende und lese meine Text und die dazugehörigen §§en. Denn in dem Text sind deine Fragen schon beantwortet.

hm… Danke für Deine Antwort… Ich bin nur leider kein Jurist… und dieser Paragraph ist mit weiteren Paragraphen verknüpft oder es gibt bereits Beschlüsse auf die ich mich berufen könnte… Nur welche…

Ich weiß nicht welche der von meinem Vermieter aufgeführten Punkte nun unter Modernisierung oder Erhaltung fällt. Ehrlich gesagt, dachte ich auch, daß Aussenfassade nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Insgesamt kommt der ganze Umbau auf eine Summe von 600000 Euro… der von 6 Mietparteien getragen wird.

ok… ich habe keinen Rechtsschutz… jetzt einen Rechtsschutz abzuschließen würde sicherlich auf diesen Fall nicht mehr greifen. Ich mach mich also über Mieterschutzbund schlau.

Viele Grüße
Steffi