Mieterin ausgezogen, Wohnung nicht geräumt

Hoffe mir kann jemand helfen, dazu der Fall:

Meine Schwägerin ist am 31.08. 2010 ausgezogen, nachdem der Viermieter sie aus dem Mietvertrag gelassen hat. Jetzt wohnt die Oma in der Wohnung als alleinige Mieterin mit neuem Mietvertrag, der am 01.09.2010 begann. Trotz mehrmaliger Aufforderung, ihre Sachen zu entfernen, ist sie dem nicht nachgekommen. Nach letztmaliger Fristsetzung am 21.10. 2010 ihre Sachen innerhalb von 14 Tagen zu entfernen, sonst gehen sie auf den Sperrmüll, ist sie nicht nachgekommen. Heute bekam ich einen Brief vom Rechtsanwalt, das wir dazu nicht berechtigt waren und dies einen Straftatbestand erfüllen würde.
Desweiterin hat die jetzige Mieterin ( also Oma ) dem Lebensgefährten der ehemaligen Mitmieterin Hausverbot erteilt. Durfte sie das?

Bedanke mich im Vorraus für die Hilfe
Leia06666

brrr, ich kann diese verworrenen schilderungen kaum nachvollziehen, versuche es trotzdemn mal:

JA der kollege hat völlig recht, wer fremde sachen wegnimmt oder vernichtet begeht straftat und ist mindestens zum schadensersatz verpflichtet. bei ideellen gütern kann dieser erheblich über den beschaffungspreis liegen

habe dazu fragen:

  • warum erteilt oma jemand hausverbot ohne ihre sachen (wieso eigentlich), zu entfernen?
  • wer wohnte vorher in der wohnung?
  • wer ist vermieter?
  • wer forderte wie (mündlich, schriftlich, per rückschein) auf sachen zu entfernen
  • was sind oder waren das für sachen?
  • wo sind diese jetzt
  • wer hat sich daran vergangen, die oma oder wer
    warum soll die oma sachen entfernen und hausverbot erteilen

Sorry, die Geschichte ist ein bisschen verwirrend, kurz zu schreiben:
Meine Schwägerin und die Oma wohnten zusammen, bis zum 31.08.2010. Seit 01.09.2010 bewohnt die Oma alleine die Wohnung, hat auch einen alleinigen Mietvertrag. Der Lebensgefährte meiner Schwägerin wohnte nicht mit in der Wohnung. Seit Mietbeendigung sollte meine Schwägerin ihre (meiner Schwägerin) Sachen aus der Wohnung entfernen, was sie bis heute nicht gemacht hat. Aufgefordert habe ich sie schriflich letztmalig am 21.10.2010 per E-Mail, da wir nicht ihre Adresse hatten wo sie jetzt wohnt. Die Oma möchte den Lebensgefährten von ihr nicht in der Wohnung haben, deswegen das Hausverbot. Die Sachen stehen ja auch unten in der Wohnung, laut RA habe ich aber die Sachen bei mir, was platztechnisch gar nicht möglich ist. Meine Schwägerin bezahlt keine Miete, da sie ja auch keinen Mietvertrag mehr hat seit 1.9. 2010 . Ich kann ja auch keine Sachen in einer Wohnung monatelang lassen, wenn ich keinen Mietvertrag habe. Das Zimmer sollte seit 2 Monaten bzw. 3 Monate ein Gästezimmer werden, was bis heute ja nicht möglich ist.

MfG
Leia

so, meine Antworten dazu:
zu 1: Oma hat nicht ihrer ehemaligen Untermieterin Hausverbot erteilt, sonderm denjetzigen Lebensgefährten

zu 2: Oma und schwägerin

zu 3: Vermieter hat ordentlich gekündigt und die Oma hat alleinigen neuen Mietvertrag bekommen, also zahlt jetzt alleine die Miete

zu 4: Oma und ich haben mündlich sowie schriftlich sie aufgefordert, die Sachen abzuholen ( mehrmals)

zu 5: Ihre wichtigsten Sachen hat sie abgeholt, jetzt stehen noch Möbel drin ( Schrankwand, Sofa etc.)

zu 6: immer noch in der ehemaligen Wohnung, da wir auch nicht die finanziellen Mittel haben, sie irgendwo zwischenzulagern ( kein Keller, kein Boden etc.)

zu 7: es hat sich gar keiner daran vergangen, das ist eine Behauptung von ihr

Die Oma hat seit Sept. 2010 den alleinigen Mietvertrag,kann aber das Zimmer nicht nutzen, da dies noch vollsteht. Sie bezahlt Miete für nichts und wieder nichts dafür. Theoretisch könnte sie sogar Nutzungsausfall dafür verlangen. Aber irgendwann kommt doch auch der § 548 nach BGB Mietrecht zum tragen, oder irre ich mich da?
Die Schwägerin reagiert auch gar nicht auf Absprachen ihres RA, kurzfristig ihre restl. Sachen abzuholen, jetzt sind schon wieder fast 2 Monate um und es passiert nichts.