Mieterin ausgezogen, Wohnung nicht geräumt

Angenommen, meine Schwägerin ist am 31.08. 2010 ausgezogen, nachdem der Vermieter sie aus dem Mietvertrag gelassen hat. Jetzt wohnt die Oma in der Wohnung als alleinige Mieterin mit neuem Mietvertrag, der am 01.09.2010 begann. Trotz mehrmaliger Aufforderung, ihre Sachen zu entfernen, ist sie dem nicht nachgekommen. Nach letztmaliger Fristsetzung am 21.10. 2010 ihre Sachen innerhalb von 14 Tagen zu entfernen, sonst gehen sie auf den Sperrmüll, ist sie nicht nachgekommen. Ich bekam einen Brief vom Rechtsanwalt, das wir dazu nicht berechtigt waren und dies einen Straftatbestand erfüllen würde.
Desweiterin hat die jetzige Mieterin ( also Oma ) dem Lebensgefährten der ehemaligen Mitmieterin Hausverbot erteilt. Durfte sie das?

Bedanke mich im Vorraus für die Hilfe
Leia06666

waren und dies einen Straftatbestand erfüllen würde.
Desweiterin hat die jetzige Mieterin ( also Oma ) dem
Lebensgefährten der ehemaligen Mitmieterin Hausverbot erteilt.
Durfte sie das?

Hausverbot darf jeder erteilen ohne Angabe von Gründen.
Also ja, das ist in Ordnung.

Ich persönlich habe allen Mitarbeitern, Angestellten, Subunternehmern und deren Angestellten der Landesrundfunkanstalten und der GEZ Hausverbot erteilt.

Hallo,

  1. FAQ1129 wurde leider nicht beachtet.

  2. Der Rechtsanwalt hat natürlich recht. Man ist in so einem Fall verpflichtet die Sachen zwischen zu lagern. Die Kosten kann man sich hinterher beim ehemaligen Mieter zurück holen. Zur Not einklagen.

  3. Natürlich kann ein Hausverbot erteilt werden.

Gruß

Samira