Mieterin entfernt Steckdose,

Hallo, ich habe erneut eine Frage.

In eine meiner Wohnungen ist eine Mieterin eingezogen. Ich habe mit ihr einen normalen Vertrag aufgesetzt mit einer Zusatzvereinbarung, die ich eigentlich bei allen Mietern aufsetze, ….dass bauliche Veränderungen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedürfen. Alle nicht abgesprochenen Maßnahmen sind bei Auszug wieder rückgängig zu machen. Nun habe ich gestern, als ich mit einem Handwerker in der Wohnung war, festgestellt, dass diese Mieterin den Badezimmspiegelschrank entfernt hat und zusätzlich auch die Steckdose mit dem F1/FI Schalter Der Spiegelschrank war zusammen mit zwei Strahlern mit dem normalen Badezimmerlichtschalter verbunden. Soweit wie ich das erkennen konnte ist nun irgendwie ein Kabel mit Roter Glühbirne an der Stelle des Spiegelschrankes angebracht (das alles ist mir erst im Nachhinein bewußt geworden, sonst hätte ich die Mieterin direkt angsprochen).

Nun frage ich mich, wie sieht es aus,- ich hatte eigentlich mündlich gesagt, dass ich nicht wünsche, dass Laien an die Elektrik gehen, in diesem Fall wohl die Mutter (gelernte Architektin, laut Aussage , der Mieterin). Aber ich bin eigentlich der Meinung, dass sowas auch nicht von Mietern selbst übernommen wird. Die Mutter wollte, ursprünglich die abgehängten Zimemrdecken selbst abnehmen und ggf. „drüber geworfene“ Kabel unter Putz legen. Ich habe dies abgelehnt und dies mit u.A. Versicherung etc. begründet

Nun war die Mieterin doch an der Elekrtik.

Zusätzlcih wurde noch die Einbauküche (zugegeben, nicht neu) mit grauer Farbe überstrichen, was mir nicht gefällt und meines Erachtens auch ziemlich primitiv gemacht wurde.

Jetzt meine Frage,- laut Vertrag wäre die Mieterin bei Ihrem Auszug verpfichtet den ursprünglichen Zustand bei beiden „Aktionen“ wieder herzustellen,- das wird ihr nicht gelingen. Wie kann/ sollte ich vorgehen? Muss ich mich mit den Gegebenheiten letztendlich abfinden, kann ich von der Mieterin verlangen, dass sie die Steckdose von einem Elektriker wieder anbringen läßt, was würde passieren, wenn es, schlimmsten Falls, durch die Arbeiten an der Steckdose zu einem Kabelbrand oder ähnlichem kommt, offiziell weiß ich von der Steckdose, im Moment von nichts?

Ich weiß tatsächlich nicht was hier sinnvoll wäre und bin eigentlich auch noch so verärgert, dass ich etwas abwarten möchte um mich selbst erst einmal zu beruhigen.

Eure Antworten würden mir sicherlich weiter helfen.
Danke
Bürger 79

auch wenn Du es offiziell nicht weißt so hast Du doch Kenntnis davon; mal angenommen es passiert was (soll bei fehlerhafter elektrischer Installation schon vorgekommen sein) - willst und kannst Du damit leben das man (bzw. Du) es hätte verhindern können?

Man muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen (i.S.v. gerichtlicher Auseinandersetzung etc.) aber in einen sicheren Zustand sollte das ganz schon gebracht werden.

D.h. erste Aktion für mich wäre zu prüfen ob Dein Eindruck bzgl. fehlerhafter Elektrik stimmt und falls ja, gemeinsam abstimmen wie das ganz zügig wieder sicher gemacht wird :wink:

Hallo,

ich glaub, das kommt in meinem Text nicht richtig rüber,- selbstverständlich würde ich nicht abwarten, bis etwas passiert. Meine Frage zielt eher darauf ab,- ob ich von der Mieterin verlangen kann, dass Sie diesen Schaden auf eigene Kosten wieder beseitigt oder ob das an mir hängen bleibt, was ich befürchte.

DAnke für die Antwort!

Was ist das ? Eine FI-Steckdose, also Steckdose mit eingebautem FI-Schutzschalter ? Nötig weil man (aus welchen Gründen auch immer) keinen zentralen FI-Schutzschalter im Sicherungskasten machen könnte ?

Dann wäre ja jetzt die Steckdose und das was die Mieterin daran angeschlossen hat ungeschützt ! Das wäre im höchsten Grade elektrisch unsicher.

es ist m.E. deine Pflicht das vom Fachmann prüfen und wieder herstellen zu lassen, auf Kosten der Mieterin natürlich.
Mieterin wird die Gefahr nicht kennen, aber Du hast es gesehen und bist rechtlich verantwortlich für die einwandfreie Elektrik, zu der sicherlich auch der FI-Schutz gehört. Mind. der Steckdosen dort (hängt vom Baujahr ab).
Auf heutigem Stand ist die Elektrik dort wohl nicht.

MfG
duck 313

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Hallo,

von welchem Schaden weißt Du denn sicher, dass er gegeben ist?

Gruß,
Paran

Na, fangen wir doch mal mit dem Verstoß gegen § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung an. Mal ganz davon abgesehen, daß die Entfernung des FI-Schalters u.U. eine Baugefährdung (strafbar) darstellen kann. Es ist auch nicht für jeden Eigentümer ein Vergnügen, den Miteigentümern zu erklären, daß das verqualmte Treppenhaus auf eine Baumaßnahme zurückzuführen ist, die der eigene Mieter durchgeführt hat und von der man zwischenzeitlich Kenntnis erlangt hatte.

So ganz grundsätzlich muß jeder Mieter jede bauliche Veränderung mit dem Vermieter absprechen und natürlich auch zurückbauen, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt.

Hallo,

wenn ich das richtig gelesen habe, hat der Vermieter die Mieter nicht darauf angesprochen und auch nicht erfragt, ob die Veränderung vom Mieter selbst oder von einem Fachmenschen durchgeführt wurde. Die Veränderung ist ihm erst im Nachhinein bewusst geworden, er hat also vermutlich nicht so genau hin geschaut, weiß auch nicht, wie es im Sicherungskasten aussieht.
Seine Vermutungen können durchaus stimmen, aber das sollte man doch genau klären, ehe man reagiert.

Gruß,
Paran

Hallo,

erst einmal, verspätet, vielen Dans für Eure Hilfe.

Ich habe der Mieterin inzwischen noch einmal schriftlich zu verstehen gegeben, dass bauliche Veränderungen mit mir abzusprechen sind und nur wenn sie schriftlich von mir bestätigt wurden auch umgesetzt werden dürfen und auch Auszug dann auch bestehen bleiben dürfen, ansonsten eben zurück zu bauen sind.
Und das sie als Mieterin egal was passiert nicht selbst an der Elektrik arbeiten darf, also weder sie noch Ihre Mutter noch irgendein Bekannter, sondern wenn, dann nur ein von ihr beauftragter Elektriker,…bzw. ggf. ein Bekannter der Elektriker ist.

Außerdem werde ich nun einen FI -Schalter in die Wohnung einbauen lassen, wäre wahrscheinlich schon früher sinnvoll gewesen,- aber besser spät als nie.

Also noch einmal
DAnke
Bürger 79

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