Hallo,
ich muss leider auf dein Posting antworten, weil die beiden darüber schon im Archiv sind.
Hallo wie ist es denn wenn eine ältere Person kündigt. Und zwar z.B. :weil die 6 Wochen später zu einem altersheim kommt (Altersbedingt)
Frage 1- Kann die einfach 6 Wochen vorher kündigen ?
Diese Frage ist irrelevant. Wenn jemand ins Heim kommt, ist er verpflichtet, ab dem Tag der Heimaufnahme sein gesamtes Einkommen für die Heimkosten einzusetzen, vor allem, wenn noch zusätzlich, wie in diesem Fall, Sozialhilfe erforderlich sein wird. Es kann sein, dass das Sozialamt „erlaubt“, im Heimaufnahmemonat und evtl. noch im Folgemonat die Miete zu bezahlen, aber danach ist Schluss. Der Mietausfall geht leider zu Lasten des Vermieters.
Frage 2: Die hat z. b. nur 600 Euro Rente und kann finanziell
oder körperlich nicht renovieren/Streichen. Muß Sie es trotzdem?
Theoretisch muss sie es von irgendjemand machen lassen, wenn sie es selbst nicht kann. Aber wenn sie im Heim ist, hat sie dafür kein Geld mehr - und wird auch nie mehr welches haben. Somit bleibt der Vermieter auf diesen Kosten sitzen.
Noch was. Die Wohnung wurde jahrelang nicht geputzt.
(Alte kranke Frau)
Falls die einen Sohn hätte- der sie
ab und zu finanzell unterstützt.
Muß der Sohn für die Putzfrau(1x Reinigen)
und Maler/Renovierungsarbeiten aufkommen ?
Nein, muss er nicht. Er ist ja nicht der Mietvertragspartner. Er muss auch nicht die ausgefallene Miete zahlen.
ein Mieter kündigt gemäß den gesetzlichen
Kündigungsfristen. Wenn er zur Renovierung
verpflichtet ist, muss er das nicht selbst tun,
sondern kann es machen lassen.
Soweit richtig
Fehlen ihm dazu die Mittel,
so springen dafür geeignete Stellen
wie zB das Sozialamt ein.
Wo hast du denn diese Weisheit her? Warum sollte das Sozialamt Ausfallbürge für nicht eingehaltene Mietvertragspflichten sein? Das Sozialamt ist dazu da, den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen und auch, den Wohnraum zu erhalten. In diesem Fall ist es aber nicht mehr nötig, den Wohnraum zu erhalten, also wird das Sozialamt keinen Cent dafür zahlen.
Das Sozialamt kann sich solche Ausgaben
von den Verwandten des Mieters zurückholen.
Ob und wie es das tut, teilt es den
Verwandten rechtzeitig mit.
Ebenfalls Quatsch (in diesem Zusammenhang), weil das Sozialamt erst gar nicht zahlt.
Das Sozialamt trägt hier das finanzielle Risiko des
Vermieters, der vielleicht zu dusselig war, ne Kaution zu
erheben??
Eben nicht, da hast du schon ganz recht mit deinen Zweifeln.
Das kann ich nur schwer glauben, wie soll die Rechtsgrundlage
sein??
Das wüsste ich auch gerne.
Was hat das Sozialamt davon?
Gar nichts, weil kein Wohnraum mehr erhalten werden muss.
Gruß
Nelly