Mieterin läßt mich zur Übergabe nicht in die Wohnu

ich habe meiner Mieterin wirksam zum 31.03.2013 wegen Eigenbedarf gekündigt, auf Einschreiben reagiert sie nicht, hat schon 1 1/2 Monate Mietschulden, Mahnbescheide ignoriert sie, Vollstreckungsbeamten öffnet sie die Türe nicht, Anwaltsschreiben ignoriert sie. Nun habe ich sie persönlich per Klingeln „erwischt“, sie teilte mir nun per handschriftlichem Schreiben, das sie mir in die Hand drückte mit, daß sie noch keine Wohnung hat, das fiel ihr am 16.3. ein nachdem sie nun schon seit 29.12.12 weiß dass sie ausziehen muss, sie erhob keinen Widerspruch, einer stillschweigenden Verlängerung habe ich damals bereits wiedersprochen. In dem Schreiben teilt sie ebenfalls mit, daß sie die Wohnung an die Maklerin zurückgeben will, die ihr die Wohnung damals übergeben hat. Diese jedoch arbeitet nicht mehr. Sie will mich nicht in ihre Wohnung lassen. Ich möchte nicht erneut einen Anwalt der nur wieder einen Haufen Geld kostet beauftragen, mit dem Ergebnis, das sie weiterhin die türe nicht öffnet. Kann ich auch ohne Anwalt eine Räumungsklage einreichen und was muss in dieser stehen? Ich habe doch das Recht MEIN Eigentum zu betreten!!??

Liebe Ratsuchende,
natürlich haben Sie das Recht, die Wohnung nach Terminabsprache zu betreten, nur ist es leider schwierig durchzusetzen.
Die örtlichen Amtsgericht haben oft eine Beratungsstelle für Leute ohne Anwalt, lassen Sie sich wegen der Räumungsklage dort einen Termin geben. Allerdings dauert so ein Räumungsverfahren auch seine Zeit.
Was Sie noch tun könnten: melden Sie den Fall dem örtlichen Wohnungsamt, damit diese sich mit der Mieterin in Verbindung setzen und evtl. ab dem 1.4. eine Notunterkunft bereitstellen. Wenn die Mieterin keine Alternative hat (oder kein Geld), wird sie am 31.3. kaum von sich aus die Wohnung verlassen.
Viel Glück!

Ich habe doch das Recht MEIN Eigentum zu betreten!!??

Für bestimmte Zwecke schon - wenn der Mieter aber unberechtigt den Zutritt verweigert, dann bleibt leider nur der gerichtliche Weg. Je nach Einzelfall reicht vielleicht der Weg per Einstweiliger Verfügung
http://www.haus-und-grund-wuerzburg.de/neu/hg1112_a4…
http://mietrecht-lexikon.net/download/C5fbe4e4fX1250…

Theorethisch kann jeder auch ohne Anwalt eine Räumungsklage einreichen. Ich würde mir die korrekte Verfassung einer diesbezüglichen Klageschrift aber nicht selbst zutrauen.

FAQ:1129 (keine rechtlichen Fragen in ich-Form) gilt i.ü. auch bei direkten Anfragen.

Alles in allem bleibt nur der Rat: ab zum Anwalt

hallo,
die letzte frage zuerst: ja, unbedingt. und die wohnung ist nicht irgendweinem makler oder hausmeister oder bäckergesellen zu übergeben, sondern dem vermieter. ganz klar soweit.

räumungsklage ohne anwalt - ich weiß nicht recht, schuster bleib bei deinem leisten. da hab ich echt keine ahnung. ich weiß, dass man sich vor amtsgerichten meist selber verteidigen darf, aber ob das auch für die klageerhebung gilt?? und ob das amtsgericht zuständig ist? vermutlich schon, aber wer weiß… da rate ich ehrlich gesagt dringend zu einem anwalt, auch wenn dessen honorar und auch der gerichtskostenvorschuss heftig sein dürfte.
viel erfolg bei allem!
salomo

ich nix wissen

Eine Räumungsklage können Sie auch ohne anwalt einreichen.Wenden Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts,die helfen Ihnen weiter bezgl.formulierung.Die Kosten richten sich nach dem streitwert.Dieser errechnet sich aus dem Jahresmietwert.Rechenbeispiel:Miete 500.-,Streitwert Räumung:6000.-Steitwert Zahlung(4 Monate Rückstand)2000.-gesamt:8000.-.3fache Gebühr aus GKG aus 8000.-,498.-Euro.Das wäre die Gerichtsgebühr die Sie die Klage kosten würde.Dazu kämen Kosten für die Räumung,etwa pro Zimmer 500.-bis 1000.-Euro.Wenn Ihre Finanzlage eine Klage und die Räumung nicht zulässt,dann können Sie Prozesskostenhilfe beantragen und es fallen für sie keine Kosten,oder nur Raten an.

Hallo Bella,

einen Antrag auf Räumung kann man auch ohne Rechtsanwalt bei Gericht einreichen. Dort fallen allerdings auf jeden Fall auch Gerichtskosten an, die sich nach dem Streitwert richten.

Bei Räumungsklage wegen Mietrückständen, müssen mindestens 2 Warmmieten nicht gezahlt worden sein.

Trotzdem rate ich Ihnen, einen RA hinzu zu ziehen, um möglichst schnell zu einem Erfolg zu kommen.Das Verfahren kann bei „Eigenbedarf“ einerseits und bei eventueller „sozialer Härte“ andererseits kompliziert werden.

Viel Glück wünscht Heihei

Hallo,
meines Wissens nach beseht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Vollstreckung auch ohne Anwalt in die Wege zu leiten. Was allerdings rechtlich dabei alles beachtet werden muß, kann ich leider nicht sagen.
Grundsätzlich hast Du natürlich das Recht, Deinen Eigenbedarf geltend zu machen, aber es müssen viele Dinge erfüllt sein. Möglicherweise kann da das Gericht genu sagen, was beachtet werden muß und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Grundsätzlich muß auf jedenfall dem Mieter ein angemessener Zeitraum zugestanden werden, in dem er die Möglichkeit hat, eine Ersatzwohnung zu finden, die für ihn wirtschaftlich realistisch zu bezahlen ist. Die suche muss aber der Mieter auch dokumentieren. Auf die Strasse setzen kann man den Mieter nicht so einfach. grundsätzlich würde ich bei einem solchen Plan aber einen Anwalt hinzuziehen, auch wenn es zusätzliche Kosten bedeutet.
Gruss Daylighter

ich habe meiner Mieterin wirksam zum 31.03.2013 wegen

Eigenbedarf gekündigt, auf Einschreiben reagiert sie nicht,
hat schon 1 1/2 Monate Mietschulden, Mahnbescheide ignoriert
sie, Vollstreckungsbeamten öffnet sie die Türe nicht,
Anwaltsschreiben ignoriert sie. Nun habe ich sie persönlich
per Klingeln „erwischt“, sie teilte mir nun per
handschriftlichem Schreiben, das sie mir in die Hand drückte
mit, daß sie noch keine Wohnung hat, das fiel ihr am 16.3. ein
nachdem sie nun schon seit 29.12.12 weiß dass sie ausziehen
muss, sie erhob keinen Widerspruch, einer stillschweigenden
Verlängerung habe ich damals bereits wiedersprochen. In dem
Schreiben teilt sie ebenfalls mit, daß sie die Wohnung an die
Maklerin zurückgeben will, die ihr die Wohnung damals
übergeben hat. Diese jedoch arbeitet nicht mehr. Sie will mich
nicht in ihre Wohnung lassen. Ich möchte nicht erneut einen
Anwalt der nur wieder einen Haufen Geld kostet beauftragen,
mit dem Ergebnis, das sie weiterhin die türe nicht öffnet.
Kann ich auch ohne Anwalt eine Räumungsklage einreichen und
was muss in dieser stehen? Ich habe doch das Recht MEIN
Eigentum zu betreten!!??

Hallo
ich würde sie nochmals abpassen und ihr erklären, dass ihr Nichtantworten und ihr Nicht reagieren usw. nur Verwaltungs- und Anwaltskosten auftürmt, wwelche ihr dann in Rechnung gestellt werden, weil sie gegen berechtigtes Interesse welches gesetzlich anerkannt ist, steht. Anwalts- und Gerichtskosten wären heutzutage extrem teuer, deshalb soll sie doch vernünftig sein und sich in keinen Unsinn oder gar Blödsinn solcherlei verrennen.
Wenn sie es ganz positiv mit ihr meinen, könnten sie ihr auch Wohnungsangebote zukommenlassen und/oder ihr gar eine Wohnung „besorgen“.
Sagen Sie ihr, dass eine Räumugsklage nicht mehr als ein Jahr dauern kann, dann hätten sich aber soviel Kosten angesammelt, dass sie die auch noch zu bezahlen hätte, weil sie in der unberechtigten Stellung oder unterlegenen Position sei - soetwas sei überall bei den Anwälten und Schulnerberatungen so nachzufragen.

„Ihr Eigentum“ dürfen sie derzeit nicht so ohne weiteres betreten, weil sie die Flächen eben per Vertrag abgegeben haben (natürlich gegen Miet-Entgeld).

Wahrscheinlich kommen sie nicht um einen Anwalt herum, wenn sie weiter stur stellt.

Hallo bella,

es ist unglaublich, ich weiß, aber erst mal ist es so: Du darfst die Wohnung nicht gegen den Widerstand bzw. gegen den Willen Deiner Mieterin betreten und kommst ggf. um eine Räumungsklage nicht drum rum. Die Klage kannst Du prinzipiell ohne Anwalt einreichen, davon kann ich aber nur dringend (!) abraten, denn wenn Du da einen Fehler machst, lacht Dich die Mieterin nur aus und wird niemals die Wohnung räumen.

Ich weiß, wie ärgerlich das ist, Mietausfall, Kosten der Räumungsklage und evtl. noch die Wohnung versaut, aber in unserem Rechtsstaat ist das legal nicht anders möglich. Natürlich kannst Du alle Kosten einklagen und wirst hier sicher auch Recht bekommen, Frage dabei ist, ob da was zu holen ist. Wenn Du aber mal einen Titel hast, kannst Du ggf. auch Pfänden lassen.

Viel Erfolg
nch

Hallo,

ich lasse die Wohnung jetzt von meiner Maklerin abnehmen, die hat bereitzs einen Brief geschrieben der bei der Mieterin ankam. Die Mieterin selbst schrieb mir, sie hätte noch keine neue Wohnung, möchte mich jedoch nicht mehr in IHRER Wohnung sehen und möchte die Wohnung an die Maklerin rausgeben.
Da ich keine Lust mehr auf Streß habe, nehme ich die Variante an.
Ich selbst habe Gott sei Danke eine neue Wohnung in einer anderen Stadt angemietet, sie möchte den nachweis sehen, daß ich aus meiner Nochwohnung raus muss. Ich bin der meinung diesen Nachweis muss ich nicht erbringen, da meine Begründung zur Eigenbedarfskündigung genügen.
Ich werde abwarten, habe ihren Mercedes, den sie neuerdings 30 m vom Haus parkt fotografiert und werde dieses Beweisfoto dem Gerichtsvollzieher zukommen lassen, da ich denke, dass sie nicht angibt dieses Auto zu besitzen.
Insofern, abwarten und Tee trinken, ich werde ihr sämtliche Kosten, auch die sinnlosen Reisekosten meinerseits, Anwaltskosten, reduzierte Miete für angebliche Mängel, die sie mir nur angelastet hat, jedoch diese nie bewiesen wurden, usw. in Rechnung stellen und per Urkundenmahnbescheid einfordern.
LG Bella

VORSICHT!:

Wenn Du die Wohnung nicht mehr selbst benötigst, kann sie evtl. gegen die Kündigung klagen à la „Das war ja nur ein vorgeschobener Grund.“ Dann bist Du auf einmal Schadenersatzpflichtig für Ihre Umzugskosten etc.

Um sicher zu gehen würde ich jetzt auf alle Fälle nochmal eine erneute fristlose Kündigung aussprechen weil die mit der Miete im Rückstand ist. Das ist ein anderer Sachverhalt und bedarf einer erneuten Kündigung.

Sollte sie nämlich ausziehen und Du nicht einziehen, dann kann sie gegen eine ungerechtfertigte Eigenbedarfskündigung klagen und bekommt evtl. sogar Recht. Auch das ist unglaublich, ist aber so. Daher:

  1. Kündigung wg. Mietrückständen (fristlose Kündigung, sofern sie den Betrag von drei Netto-Kalr-Mieten schuldet)

  2. Beweise sammeln, dass Du nur deshalb in eine andere Wohnung gezogen bist, weil Du aus Deiner angemieteten WOhnung raus musstest und in Dein Eigentum noch nicht einziehen konntes. Hier ist allerdings schlecht, dass Du jetzt in einer anderen Stadt wohnst, denn auch damit könnte sie argumentieren, dass Du ja nachweislich nie in Deine Wohnung einziehen wolltest, sonst hättest Du Dir ja eine Wohnung in der gleichen Stadt gesucht.

Einen Nachweis musst Du natürlich nicht vorlegen, vor allem nicht ihr. Wenn Sie dich später verklagen will, dann wirst Du dazu Stellung nehmen müssen, aber Du bist Deiner Mieterin keine Rechenschaft schuldig; die soll zusehen, dass sie aus Deiner Wohnung verschwindet und fertig!

Ich kann nur weiterhin empfehlen, dass mit einem Anwalt zu machen. Mietrecht ist kompliziert, bzw. die Rechtsprechung oft sehr merkwüdig und man kann viel falsch machen, wenn man nicht ganz genau weiß, was man wie tun muss.

Zu dem Mercedes: Der ist wahrscheinlich nicht auf sie zugelassen, dann spielt das absolut keine Rolle, wie viele Fotos zu hast.

Weiterhin viel Erfolg
nch

Danke für die ausführliche Antwort.

Ich habe sämtliche Beweise, und daß ich in meiner Stadt keine Wohnung ist ganz einfach, ich finde zu diesem Preis den ich zahlen kann keine Wohnung, daher die Notlösung in einer anderen Stadt, denn auch in der Stadt in der ich wohnte fand ich nichts passendes. Soblad sie ausgezogen ist und die Wohnung renoviert meinerseits und saniert, ziehe ich selbstverständlich ein, es ist kein vorgeschobener Grund ich muss einziehen aus vielerlei Gründen, schon alleine weil ich mich inten siver ums Haus kümmern muss und meine Freunde in der Heimatstadt habe und dort eher eine Stelle finde usw.
Ergo, hätte sie sofort reagiert, würde ich mir den überflüssigen Umzug gespart haben und werde diese kosten ebenfalls von ihr einfordern, als Schadenersatz und zeige sie an wegen Betrug.

Mieterin läßt mich zur Übergabe nicht in die Wohnu
Hallo,

holen Sie die Polizei und einen Schlüsseldienst und verschaffen Sie sich nach dem Kündigungszeitpunkt 01.04. Zutritt und tauschen Sie die Schlösser.

Wichtig ist, dass die Polizei dabei ist, der Zeugen wegen.

Gruß

Das wäre Sebstjustiz und Einbruch, da spielt die Polizei nicht mit nur mit richterlicher Entscheidung nach Räumungsklage sonst könnte ja jeder Eigentümer aufbrechen lassen und übernehmen. Zumal die Mieterin aus einem kriminellen Millieu kommt in dem ihr Mann bereits erschossen wurde, bin ich da mehr als vorsichtig. Sie kommt aus dem sogenannten Rüsselsheimer Eisdielenprozeß, womit sie in der Nachbarschaft angibt und alle einschüchtert.