Mieterin soll für 2 Wochen Wohnung verlassen

Hallo,
ich brauche dringend einen Rat.

Frau A, 86 Jahre alt, soll für 2 Wochen ihre Wohnung verlassen, weil das Badezimmer grundsaniert wird und das Treppenhaus renoviert wird. Sie bewohnt eine gemietete Eigentumswohnung, die von einer Firma verwaltet wird. Frau A. hat keine Angehörigen, bei denen sie in der Zeit wohnen könnte, und kein Geld, um in ein Hotel zu ziehen. Sie möchte die Wohnung auch gar nicht verlassen. Lieber wäre es ihr, wenn die Arbeiten so durchgeführt werden könnten, dass sie in der Wohnung bleiben könnte. Aber die Verwaltung hat ihr gesagt, das ginge nicht, sie müsse in dieser Zeit ausziehen. Frau A. ist total mit den Nerven fertig, weil sie nicht weiß, wo sie hin soll. Sie hat schon ein langes Telefonat mit der Verwaltung geführt, aber diese blieb dabei, dass sie ausziehen müsse. (Angeblich würden alle anderen Mieter oder Eigentümer auch für diese Zeit ausziehen, und sie könne nicht alleine im Haus bleiben, weil sie so alt sei…)

Meine Fragen: kann ein Vermieter oder Verwalter überhaupt einen Mieter zwingen, vorübergehend aus seiner Wohnung auszuziehen? Und wenn ja (was ich mir gar nicht vorstellen kann), müsste er dann nicht wenigstens die Kosten für ein Hotel übernehmen? Was sollte Frau A. tun?

Vielen Dank!

LG Nelly

Hallo!

na,wer die Kosten für die auswärtige Unterbringung bezahlen muss,das sollte doch wohl jedem klar sein.
oder nicht ?
Das zahlt alles der Vermieter !  Er ist dafür verantwortlich,dass die Mietsache nicht wie vereinbart zur Verfügung steht.
Man zahlt doch auch keine Miete mehr, kann also einen Teil der Kosten davon abdecken lassen.

Und zwingen kann man man die alte Dame nicht. Wegen ihres Alters(und allgemeinem Gesundheitszustand?) kann die Renovierung unzumutbar sein. Dann muss man sich eben anderes überlegen,Sanierung dort aufschieben,wenn machbar.

Es kann(so wirds sein) aber um eine Sanierung aller übereinanderliegenden Bäder im Hause gehen,man öffnet Decken und erneuert auch Versorgungs-(Entsorgungsleitungen.
Denn sonst wären 2 Wochen zu viel für 1 Bad . Das geht, gut geplant, nämlich schneller.

Fragt in einem Seniorenheim nach einem Ausweichquartier. Wenn die Dame noch rüstig ist und den Alltag gut selbst bewältigt,dann mag Hotel eine Lösung sein.

MfG
duck313

Hallo

Ein neues Bad ist ja nicht grundsätzlich schlecht und 2 Wochen auf der Baustelle wohnen ist auch kein rechtes Vergnügen …

Im Allgemeinen hat der Mieter bei Instandhaltungen und Modernisierungen eine Duldungspflicht, Ausnahmen (z.B. besonderer Härtefall) bestätigen die Regel BGB § 555 d

Falls noch keine schriftliche Ankündigung vorliegt (samt womöglich zu erwartender Mieterhöhung und dem Verlangen des Vermieters, dass die Dame während der Ausführung vorübergehend die Wohnung räumt), dann soll der Vermieter/die Verwaltung das erst einmal nachholen. Bis dahin besteht zunächst kein Handlungsbedarf seitens der Mieterin.

Dann könnte die Dame sich z.B. selbst nach einem genehmen Ausweichquartier erkundigen (vielleicht sogar die Mietminderung zum Anlass nehmen in dieser Zeit Urlaub zu machen?) oder direkt bei Vermieter/Verwaltung nachfragen, wo er ihr denn eine Ersatzunterkunft besorgt hat und wann er seine Möbelpacker/Umzugshelfer schickt, denn er wird ja wohl nicht erwarten, dass die alte Dame das selbst organisiert und selbst anpackt.

http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…
oder sogar
http://www.test.de/Modernisierung-Vermieter-muss-Hei…

Grüsse Rudi

Zwar kann die Mieterin nicht gegen ihren Willen aus der Wohnung verwiesen werden.

Nur: Was will sie dort ohne funktionierendes WC, Dusch- oder Waschgelegenheit, nicht mal mit fliessendem Wasser? Die rechtzeitig angekündigte Sanierung muss sie jedenfalls zulassen.

Insofern sollte sie das Angebot der Vermieters, auf seine Kosten eine Ausweichunterkuft zu beziehen, wahrnehmen.

G imager

Insofern sollte sie das Angebot der Vermieters, auf seine Kosten eine Ausweichunterkuft zu beziehen, wahrnehmen.

Das hat er ja anscheinend gar nicht angeboten.

Nein, das hat er eben nicht angeboten. Und Frau A. hat kein Geld, um 14 Tage im Hotel zu wohnen.

Nein, das hat er eben nicht angeboten. Und Frau A. hat kein Geld, um 14 Tage im Hotel zu wohnen.

Dass der Vermieter sowas anbieten müssten in solchem Falle, darüber bin ich mir sehr sicher; außer die diesbezüglichen Gesetze hätten sich in den letzten zehn oder zwölf Jahren gändert, aber das kann ich mir nicht vorstellen. - Ich guck mal, einen Moment.

  • Google mal mit den Worten ‚ausweichwohnung während sanierung‘, dann wirst du fündig. Da kannst du bestimmt auch den passenden Paragraphen finden.

Viele Grüße