unsere neue Mieterin zahlt ihre Miete unpünktlich.
Im Mietvertrag steht „…spätestens bis zum 15. Werktag eines Monats zu zahlen“
Meistens kommt die Zahlung 3-4 Tage später.
Ich möchte die Mieterin höflich an die pünktliche Zahlung erinnern, ohne das Mietverhältnis gleich zu verschlechtern.
Gibt es irgendwelche Vordrucke oder Musterformulare für ein solches Anschreiben ?
was ist das denn für ein Vetrag?
Der 15. Werktag eines Monats…
Im August wars der 21.08.
Im September der 21.09.
Im Oktober war es am 23.10.
Und November? Je nach Bundesland der 21.11. oder 22.11.
Ich kenne Verträge an denen die Miete zum 1. zum 15. oder zum Monatsletzten fällig wird, egal ob Werktage oder nicht…
Tüssi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich verstehe nicht ganz warum du so auf den 15. Werktag bestehst.
OK vom Prinzip her hast du ja recht aber da der 15. Werktag ja eh immer schwankt hast du ja auch, wenn sie sich genau dran hält immer einen naderen Monatstag. Wenn du also Rechnungen bezahlen musst von dem Mietgeld wirst du auch so nie mit einem Dauerauftrag parat kommen.
Das ist jetzt zwar keine fachlich korrekte Antwort auf Deine Frage, aber ich möchte das dennoch loswerden:
man kann heute schon froh sein, wenn man überhaupt Miete bekommt. 3-4 Tage zu spät wäre für mich noch nicht einmal die Sekunde des darüber Nachdnekens wert.
Zudem kann es ja sein, dass die Mieterin einen Dauerauftrag für den 15. eines jeden Monates eingerichtet hat und die Schwankung so entsteht. Man kann bei der Bank keine Daueraufträge für den 15. Werktag einrichten. Das ist somit eine wenig realitätstaugliche Klausel.
Schön, dass Du offenbar keine anderen Probleme hast. Wenn Dir die Sache nicht passt, wirst Du wohl kaum einen Vordruck für ein Schreiben finden. Ein selbst formulierter Satz á la „ich bitte Sie um rechtzeitige Überweisung des Mietzinses wie im MV vom… §… vereinbart“. Nur würde das, wäre ich der Mieter, das Mietverhältnis nach meinem Verständnis durchaus ein wenig belasten.
Nichts für Ungut!
Grüße,
Mathias
unsere neue Mieterin zahlt ihre Miete unpünktlich.
Im Mietvertrag steht „…spätestens bis zum 15. Werktag eines
Monats zu zahlen“
Meistens kommt die Zahlung 3-4 Tage später.
Ich möchte die Mieterin höflich an die pünktliche Zahlung
erinnern, ohne das Mietverhältnis gleich zu verschlechtern.
Gibt es irgendwelche Vordrucke oder Musterformulare für ein
solches Anschreiben ?
frag doch einfach mal höflich und interessehalber nach, wie es zu den schwankungen kommen kann. ob sie halt einen dauerauftrag zum 15. eingerichtet hat oder wie oder was. du kennst es halt nicht, es ist dir neu.
der ton und das auftreten machen halt immer die musik. und wenn man freundlich ist und erklärt, dass man es einen halt interessiert, sollte es das mietverhältnis in keinster weise trüben.
Hallo,
also zur Erklärung:
ich bin der letzte, der alles auf die Goldwage legt.
Wenn es mit den Zahlungen so bliebe, wäre ich sehr glücklich…
aber ich habe etwas Angst, dass es sich um einen Mietnomaden handelt.
Die Frau wohnt erst seit 2 Monaten da, hat die Kaution etwas zu spät bezahlt und ihre erste Miete auch.
Die 2. Miete wäre gestern fällig gewesen.
Wenn sie in den nächsten Tagen kommt ist alles in Ordnung, aber wenn nicht…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
also zur Erklärung:
ich bin der letzte, der alles auf die Goldwage legt.
Wenn es mit den Zahlungen so bliebe, wäre ich sehr
glücklich…
aber ich habe etwas Angst, dass es sich um einen Mietnomaden
handelt.
Hast du denn keine Mietschuldenfreiheit vom Vorvermieter, eine Schufaauskunft oder Einkommensnachweise geben lassen?
Die Frau wohnt erst seit 2 Monaten da, hat die Kaution etwas
zu spät bezahlt und ihre erste Miete auch.
Nun warte mal ganz in Ruhe ab…Sie hat doch auch bisher gezahlt!
zum 15. Werktag wäre entweder morgen oder Samstag, je nachdem ob der 01.11. bei euch ein Feiertag war oder nicht. Also hat sie noch Zeit.
M.E. wäre es wirklich besser, ihr würdet euch mit der Mieterin noch einmal persönlich darüber auseinandersetzen und einen gemeinsamen Kompromiss finden. Du könntest z.B. sagen, das du eine festgelegte Zahlung zum 15ten des Monats für deine eigenen Kalkulationen besser fändest wenn sie damit einverstanden ist. Dann grenzt du die Schwankungen schon mal ein. Das sollte dann aber auch im Mietvertrag so geändert werden.
Moin.
Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es sinniger ist selber anzurufen und nachzufragen wo die Miete bleibt und das auch ruhig ziemlich zeitnah nach der festgelegten Frist. Hinschreiben und mahnen ist quatsch. Wenn du anrufst kannst du viel besser auf das Problem (wenn es denn eins gibt) eingehen und gleich eine Lösung besprechen.
Andererseits würde ich dann aber auch keine Mahnung schreiben sondern sofort nach Frist kündigen. Die Mahnung kannst du dir nämlich schenken - deshalb auch besser anrufen!
Grüße
Jesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie wären denn solche Fristen beim Kündigen ?
Kann ich den ohne schriftliche Abmahnung überhaupt kündigen ?
Andererseits würde ich dann aber auch keine Mahnung schreiben
sondern sofort nach Frist kündigen. Die Mahnung kannst du dir
nämlich schenken - deshalb auch besser anrufen!
Kann ich den ohne schriftliche Abmahnung überhaupt kündigen ?
Ja. Deswegen auch besser anrufen als eine Mahnung schicken!
Andererseits würde ich dann aber auch keine Mahnung schreiben
sondern sofort nach Frist kündigen. Die Mahnung kannst du dir
nämlich schenken - deshalb auch besser anrufen!
Wenn die Mieterin immer 3 - 4 Tage nach dem 15. des Monats zahlt, dann ist das doch mehr als pünktlich. Wie von einem anderen Mitglied geschrieben schwankt der 15. Werktag in der Regel um den 21. des Monats.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]