Mieterin zieht aus - Was beachten?

Hallo,

eine Mieterin hat den Mietvertrag leider am 16.08.2007 gekündigt, das Mietverhältnis müsste daher am 30.11. enden.

Nun zeichnen sich (schon wieder) Probleme am Horizont ab (Vormieter ist einfach ohne Adresse entfleucht):

  • Die Mieterin geht davon aus, dass sie einfach sagen kann „Ich will nicht mehr“ und damit der Vertrag am 31.08. endet.
  • Sie sieht nicht ein, noch bis Ende November zu zahlen.
  • Die von ihr vom Vormieter übernommenen Möbel entfernt sie nicht aus der Wohnung, obwohl vertraglich vereinbart.
  • Vermieter erreicht die Mieterin (telefonisch) nicht.

Was könnte der Vermieter im schlimmsten Fall (s. o.) tun?

Was muss bei der Übergabe - so sie denn doch zustande kommt - unbedingt beachtet werden?

Fragen über Fragen.

Danke für Eure Hilfe!

Was könnte der Vermieter im schlimmsten Fall (s. o.) tun?

gucken, was dazu im Mietvertrag steht…

(Sorry für die flapsige Antwort, aber da müssten sowohl Kündigungsfristen geregelt sein als auch, wie die Wohnung zu übergeben ist)

Gruss Hans-ürgen
***

Mieterin zieht aus - Was beachten?
Hi,

gucken, was dazu im Mietvertrag steht…

Kündigungsfrist: Spätestens am 3.Werktag eines Monats für den letzten Tag des übernächsten Monats

Möbel: Sämtliche vorhandene Möbel des Vormieters … bei Auszug zu entfernen.

Die Mieträume sind ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben …

Gruß

Hi,

zunächst einmal würde ich die Aussagen der Mieterin nicht widerspruchslos hinnehmen, sonst könnte sie nachher womöglich sagen, dass es ein Einverständnis gab.

Ich persönlich würde ihr (am Besten per Einschreiben) zum einen die Kündigung zum 30.11. bestätigen und zum anderen an die Pflichten im Mietvertrag bezüglich Räumung erinnern.

Ausser der Möglichkeit, schon im Vorfeld einen Anwalt hinzuzuziehen (online recht preiswert zu haben) fällt mir nicht viel ein, was man vorher tun kann. Es gibt zwar ein so genanntes Vermieterpfandrecht (der Vermieter kann Gegenstände in der Wohnung verwerten und seine Forderung damit ausgleichen) aber das kann man erst nutzen, wenn sie in Verzug ist und die Verwertung angedroht wurde. So lange sie die Augustmiete bezahlt hat, ist da nichts zu machen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Daisy
auch ich würde die Mieterin darauf hinweisen (Schreiben beweisbar zustellen!), dass

  • aufgrund der am 16.08.07 zugegangenen Kündigung das Mietverhältnis gem. Mietvertrag und § 573c BGB am 30.11.07 endet
  • somit spätestens am 30.11.07 die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand (insbesondere: leer = geräumt - auch von „vom Vormieter übernommenen Möbeln“) zurückzugeben ist
  • bis zum Mietende die vereinbarte Miete/Nebenkosten zu zahlen ist und die Mieterin bis dahin die Obhutspflicht für ihre Mieträume trägt
    > eine Nichtnutzung/vorzeitiger Auszug entbindet die Mieterin nicht von Ihren (Zahlungs-)Pflichten > § 537 BGB.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Man kann (muss aber nicht) der Mieterin anbieten, dass man aufgrund ihrer Äußerung davon ausgeht, dass sie um eine vorzeitige Mietvertragsaufhebung bittet. Dies könnte man ihr in Aussicht stellen,

  • WENN sie einen akzeptablen Nachmieter benennt und ab dem Zeitpunkt zudem mit diesem ein Mietvertrag/Mietverhältnis zustande gekommen ist
  • UND WENN sie dazu die Wohnung zum entsprechenden Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand zurückgibt
    > siehe auch [FAQ:1258] (z.B. der Vermieter hat ab Nachmieterbenennung eine Überlegungsfrist von 3 Monaten)

Was muss bei der Übergabe - so sie denn doch zustande kommt - unbedingt beachtet werden?

vertragsgemäßer Zustand: 1. geräumt + 2. evtl. sonstige Vereinbarungen (Schönheitsreparaturen) + 3. keine Mängel/Beschädigungen

Was könnte der Vermieter im schlimmsten Fall (s. o.) tun?

Wenn Mietzahlungsrückstand eintritt: gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) oder Zahlungsklage einleiten.

Wichtig: Der Vermieter sollte keinesfalls die Schlüssel/Mietsache vorzeitig von der Mieterin einfordern (auch wenn dies zur Schadensminderung/Neuvermietung/Besichtigung äußerst sinnvoll wäre), da ihm dies als vorzeitige Mietvertragsaufhebung angelastet werden könnte!