Mieterkündigung vor Einzug

Hallo!
Wir haben im Juni eine Wohnung zum 1.9. angemietet. Aus persönlichen Gründen können wir nicht einziehen und haben daher am 2.7. den Mietvertrag wieder gekündigt. Jetzt meint der Vermieter, er hätte Anrecht auf Mietzahlung nicht nur für September, sondern auch für Oktober und November, da die dreimonatige Kündigungsfrist erst am Tage des Mietbeginns erfolgen würde- es sei denn, es gibt vorher einen neuen Mieter.
Ist das korrekt?

du musst bis september zahlen, außer im mietvertrag ist verabredet, dass ordentliche kündigung vor mietbeginn ausgeschlossen ist. steht sowas od. ähnl. sinngemäße nicht drin, hat der V pech und muss am 2.7. kündigung zum 30.09.10 hinnehmen, notfalls gerichtlich. wichtig ist, dass du wie auch immer am 30.09. die schlüssel los wirst oder besser erst überhaupt nicht nimmst.

Ihr Mietvertrag wurde mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten ab dem 01.09.2010 abgeschlossen. Ab diesem Tag stand Ihnen eine Kündigungfrist von 3 Monaten zum 30.11.2010 zu, die zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem 1.9.2010 den Mietvertrag kündigen ließ. Folglich sind Sie ab dem 1.12.2010 nicht mehr zur Zahlung einer Miete aus dem geklündigten Mietverhältnis heraus verpflichtet.

Hallo,

nein, siehe auch unter nachfolgendem Link: http://www.123recht.net/K%C3%BCndigung-vor-Mietbegin…

Gruß Fred

Hi
leider ja… sorry würde euch gerne helfen… ist aber so…
gruß Peter

Hi
leider ja… sorry würde euch gerne helfen… ist aber so…
gruß Peter

Danke für die Hilfe- leider steht im Mietvertrag, dass erst nach Beginn der Anmietung gekündigt werden kann. Jetz hoffen wir natürlich, dass sich vorher ein neuer Mieter findet. Die Wohnung ist glücklicherweise durch eine riesige Dachterrasse recht attraktiv.
Gruß Bernd

Danke für die Hilfe- leider steht im Mietvertrag, dass erst nach Beginn der Anmietung gekündigt werden kann. Jetz hoffen wir natürlich, dass sich vorher ein neuer Mieter findet. Die Wohnung ist glücklicherweise durch eine riesige Dachterrasse recht attraktiv.
Gruß Bernd

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Danke für die Hilfe- leider steht im Mietvertrag, dass erst nach Beginn der Anmietung gekündigt werden kann. Jetz hoffen wir natürlich, dass sich vorher ein neuer Mieter findet. Die Wohnung ist glücklicherweise durch eine riesige Dachterrasse recht attraktiv.
Gruß Bernd