Mieterkündigung bei Verkauf eines verm. Hauses durch Vermieter

Möchte ein vermietetes Wohnhaus verkaufen. Welche Fristen gibt es hier ? Mieter wohnt 9 Jahre im Haus. Verkäufer kann nicht wegen Eigennutzung kündigen, aber neuer Besitzer. Kann der alte Besitzer (Verkäufer) schon vor Kaufvertragsabschluss für den neuen Besitzer wegen Eigennutzung für den neuen Besitzer kündigen ? Welche Kündigungsgründe gibt es noch für den Verkäufer ?

Danke für Antworten
Gruß Grünfink

Nein, wäre unwirksam. Keine Möglichkeit; Kauf bricht kein Mietverhältniss, Käufer übernimmt das und hat nach Eintrag die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung, Schriftlich mit Begründung, Frist 9 Monate.

Dieser Ansatz ist möglicherweise der falsche. Man kann es doch auch erstmal mit positiver Motivation probieren? Bei Wohnungssuche behilflich sein, auf Renovierung bei Auszug verzichten, Umzug bezahlen können besser und schneller wirken als eine Kündigung, die man mit unsicherem Ausgang im Zweifel einklagen müsste. Wer weiß, wie lange das dann auch noch dauert, bis der wirklich raus ist und wie dann die Hütte aussieht.
Einfach mal aus dieser Richtung anfangen und nur dezent den Entscheidungsfindungsprozess beim Mieter damit befördern, dass der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen wolle.

Grüße

Es geht nicht nur darum, ob der neue Besitzer kann, sondern ob dies auch unumgänglich ist. Er also den Vermieter wegen Eigennutz kündigen muss. Ein Vorgeschobener Grund kann schnell ein Schuss nach hinten sein. Wenn der Mieter erkennt, dass der Vermieter auch eine andere Wohnung in Besitz hat, die auch brauchbar ist, oder später gar nicht selber nutzt. Dann könnte der, dann ehemalige, Mieter später Ersatzansprüche fordern. Halt Dich da lieber raus und lass das Deinen Käufer regeln.

Gruß
Kleiner Racker