nehmen wir mal an, es gibt ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien. Das Haus wird veräussert an einen Käufer.
Wie schaut es hierbei aus mit dem Mietvertrag?
Kann der neue Käufer die Mieter aus den Wohnungen schmeissen?
Wenn nein, warum nicht?!
Wenn ja, in was für einer Frist und wie müsste man da vorgehen?
rausschmeissen kann man die Mieter nicht so einfach, „da Kauf nicht Miete bricht“, soll heissen der neue Besitzer übernimmt die bestehenden Mietverträge.
Fristgerecht kündigen kann man immer - wenn es die Mieter akzeptieren.
Wenn nicht, muss man klagen.
Wenn ja, in was für einer Frist und wie müsste man da
vorgehen?
Da der neue VM in die Rechte und Pflichten des alten VM voll einsteigt, hat er auch nur dessen Möglichkeiten zu kündigen bzw. zu klagen, wenn der Mieter Widerspruch einlegt.
Form und Inhalt der Kündigung §568 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html
Ordentliche Kündigung §573 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html