Ich erkläre mal den Sachverhalt:
Es ist so, ich habe ein Wirtshaus/ Restaurant vermietet. Der Mieter war im Zahlungsrückstand. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er kündigt. Die rückständige Miete konnte er aber nicht bezahlen. Er hat seinen neu gekauften Pizzaofen dagelassen. Aber er sagte, der gehöre einem Dritten. Von dieser dritten Person hat der Mieter auch ein Darlehen aufgenommen. Meiner Meinung nach wurde der Pizzaofen dabei aber nicht durch einen Vertrag sicherheitsübereignet. Habe ich nun einen Anspruch auf den Ofen bzw. kann ich den einfach verkaufen ohne dass ich irgendwas beim ehemaligen Mieter oder dem Dritten anzeigen muss?
Hallo Dorothea,
ich war ein paar Tage weg, so dass ich erst heute antworten kann.
Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, habe aber vor 2 Jahren in einer ähnlichen Sache Erfahrungen gesammelt. Und zwar hatte ich in 1 Wohnung eine Alkoholikerin die in ein Heim eingewiesen wurde. Sie hinterließ die Wohnung in einem desolaten Zustand. Geld konnte ich von ihr nicht erwarten und so meldete ich bei Ihr das Vermieterpfandrecht an. Das muss man machen um dem Schuldner Gelegenheit zu geben, dagegen Einspruch einzulegen, bzw. nachzuweisen, dass bestimmte Sachen nicht sein Eigentum sind. Darauf hat man kein Zugriffsrecht. In meinem Fall war ein antiker, sehr schöner Schrank, der angeblich einer Bekannten gehörte. Aber nach der gesetzten, 14-tägigen Frist kam kein Nachweis darüber, dass der Schrank nicht Eigentum der Mieterin war. Der amtliche Betreuer er Frau hatte dann auch nichts dagegen, dass ich mir den Schrank aneignete.
Viele Grüße
Helmut