Mieterpflichten: Ausbesserung der Wohnung

Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde u. die Wohnung unrenoviert übergeben war, gilt dieser unrevonierte Zustand auch nach der Mietdauer /knapp 2 J (der BGH hat starre Renovierungsfristen gekippt)? Also Dübellöcher zuspachteln, partiell (oder die ganze Wand ?) Farbe auftragen und besenrein (kein Fenster oder Innenschränke putzen)? Danke schön

Sorry, aber hier geht es um Mietrecht, das ist nicht mein Revier.
Hoffe, du findest jemanden,der sich damit beschäftigt.
MfG Bodo

Hallo tintenklexx,

da kann ich die leider keine sichere Auskunft zu geben,
Du solltest einen Rechtsexperten zu Rate ziehen oder mit deinem Vermieter reden.

Gruß
Heinzelmännchen

was hat die frage den mit maler und spachtelarbeit zu tun
ist ne reine mietrechtsfrage
mag ich keine relavantes urteil zu abgeben

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Hallo Tintenklexx

Ich bin kein Fachmann aber ich kann dir meine Erfahrungen sagen die ich gemacht habe…
Also erstens eine Wohnung muss so übergeben werden
wie sie angemietet wurde… Auch wenn im Mietvertrag
steht die Wohnung muss renoviert übergeben werden ist
das nicht mehr zulässig soviel ich weiss…
In jedem Fall gilt:
Besenrein und Dübellöcher schliessen

Bei Fragen in Sachen Mietrecht kann aber in jedem
Ort der Mieterbund Auskunft erteilen
Ich würde dir raten zum Mieterbund in deinem
Wohnort zu gehen und mal vor zu sprechen bei denen
mit deiner Anfrage die du hier gestellt hast.

Ich wünsche dir viel Erfolg…
und sage bye mit freundlichen Grüssen Kerstin

da kann ich leider nichts zu sagen, sorry
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