ich bewohne seit 27 j. zur miete ein haus, in dem immer nur das nötigste gemacht wurde.
im wohnzi. war das parkett damals schon nicht ordentlich versiegelt, im schlafzimmer und anschließendem vorraum mit einbauschränken der teppichboden (filz?) bereits teilweise abgetreten und inzwischen natürlich schadhaft - löcher)
mir wurde erklärt, dass es seit jahren mietersache sei, den teppichboden zu erneuern.
STIMMT DAS?
den kann ich doch bei auszug nicht mitnehmen. früher hieß es, alle 10 j. muss der vermieter den erneuern.
ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall, als ich ausgezogen bin. Jedoch hat sich der Vermieter sofort einsichtig gezeigt.
Laut dem deutschen Mieterrecht ist der VERMIETER verpflichtet, sich um Dinge wie Teppich, dichte Fenster, Böden im Allgemeinen zu kümmern.
Hier noch ein Link auf einer Seite des Deutschen Mieterbundes (http://www.mieterbund.de/1032.html), auf der genau über Schönheitsreparaturen gesprochen wird. Überhaupt ist die Seite des Deutschen Mieterbundes sehr informativ, dort kannst du dich auch noch einmal durchlesen.
Hoffentlich konnte ich dir helfen!
Trotz allem ein schönes Wochenende
Rebecca
ich danke dir ganz herzlich für deine prompte antwort, die ich erst gerade las, konnte trotzdem die sonne genießen.
ich habe da nämlich gleich mal noch eine frage auf dem herzen.
DARF DIE MIETE ERHÖHT WERDEN; WENN NEUE FENSTER EINGESETZT WERDEN?
heute morgen war nämlich die erbin mit fensterbauer da und hatte für uns alle - reihenhausreihe - „überraschungen“ parat.
bez. der fenster habe ich wage in erinnerung, dass keine mieterhöhung gerechtfertigt ist, wenn es sich um einen austausch alten „glumps“, wie der schwabe sagt, handelt. die häuser entstanden in den jahren von 53 bis 63 - meins - das der hausbesitzer selbst für sich baute. die doppelfenster sind noch zum aufschrauben. eine wirklich energieeinsparung mit dämmung von außenwänden und dach ist aber vorläufig nicht vorgesehen, so dass bestimmt kaum heizungsersparnis gibt. das haus hat 136 im dach eine einliegerwhg., insgesamt mit küche, clo und bad 8 zi., wovon aber nicht alle geheizt und benutzt werden, und zahle 3000.-euro durchschn./jahr.
früher bekam ich hilfe im mieterverein, konnte mir dann aber die mitgliedschaft nicht mehr leisten.
vlt. muss ich aber doch weider eintreten, um nicht „überfahren“ zu werden.
nochmals ganz herzlichen dank!
Um ehrlich zu sein, da bin ich jetzt ein wenig überfragt. Ich denke, wenn die Fenster ausgetauscht werden, weil sie es auch aus Altersgründen müssen, darf keine Mieterhöhung stattfinden.
Nur wenn sich dadurch die Lebensqualität direkt steigert. Ist denn die Miete an das Alter des Hauses angepasst?
Ich würde dir auch raten, tatsächlich die Gebühren für den Mieterverein zu zahlen um von dort Hilfe zu bekommen. Denn dort sitzen Leute mit Ahnung und Erfahrung, die dich wirklich beraten können. Ich kann ja auch nur von meinen Erfahrungswerten sprechen.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof sind Bodenbeläge immer Sache des Vermieters. Ist die übliche Verschleißgrenze (alle 10 Jahre) für Teppich oder Parkett erreicht, muß der Vermieter diese erneuern. Dies gilt auch für alte Mietverträge, weil die vorherigen Regelungen, dass der Mieter für Bodenbeläge zuständig sei, vom BGH gekippt wurde, sie sei benachteiligend für den Mieter.
Bei den Einbau neuer Fenster gilt das ähnlich, wenn diese „nur wertgleich ausgetauscht“ werden, wenn also dadurch kein neuer Zustand wie Wärme-/Schalldämmung besonderer Art hergestellt wird. Das wäre dann quasi nur eine Verschleißsache, für die keine Mieterhöhung verlangt werden kann.
Hallo Blockflöte,
deine Frage ist nicht mal so zu beantworten - wesentlich ist auf jeden Fall, was im Mietvertrag vereinbart ist unjd ob z. B. Bodenbeläge mitvermietet sind oder einfach nur vorhanden waren.
Hat man die Bodenbeläge bei Einzug als vorhanden übernommen ohne dass diese ausdrücklich im Vertrag stehen, sieht es mit dem Anspruch auf Erneuerung durch den Vermieter eher schlecht aus - dafür muß aber auch nichts erneuert werden wenn du mal ausziehst.
Gruß Umbradeus