Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich hab ein Problem mit zwei von meinen Mietern. Ich hab eine 3fach Garage vermietet. Von außen hat jeder Mieter sein eigenes Tor zum Auf-und Abschließen. Innen ist die Garage aber nicht abgeteilt, sodass die Autos ohne Abgrenzung nebeneinander stehen. Die Mieterin der mittleren Garage sperrt aber ihr Garagentor von Außen bei Tag gar nicht und nachts nur ab und zu ab. Der Mieter der linken Garage regt sich darüber schon einige Zeit fürchterlich auf, weil so ja jeder Unbefugte Zutritt zu der Garage und somit zu seinem sehr teuren Auto hat. Er sperrt nun jeden Abend das mittlere Garagentor der anderen Mieterin von außen ab (d.h. der schiebt den Riegel ganz zu). Die Mieterin dieser Garage regt sich nun auf, dass der andere Mieter kein Recht dazu hat, sich an ihrem Garagenschloß zuschaffen zu machen. Wer kann mir sagen, wie die Rechtslage aussieht???
Danke
Hallo,
in rechtlichen Dingen bin ich kein Experte. Auch weiss ich nicht, was Sie in den Mietverträgen vereinbart haben. Ich würde aber an Ihrer Stelle eine Hausordnung aufstellen, in der auch das Benutzen der Garage geregelt ist "Die Garagentore sind in der Zeit von … bis … verschlossen zu halten. Verschlossen heißt abgeschlossen … geschlossen bedeutet nur zugeklint.
Der Inhalt einer Hausordnung kann in der Regel frei gestaltet werden, muss aber den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Inhalt einer Hausordnung ist bindend für alle Mieter und kann bei einem Verstoß beispielsweise durch eine Abmahnung geahndet werden.
Bei schwerwiegenden oder sich ständig wiederholenden Verstößen kann nach erfolgloser Abmahnung auch die Kündigung ausgesprochen werden.
MfG P. Kunze
Hallo,
Weisen Sie die Dame schriftlich(per Einschreiben)darauf hin,dass Sie in Zukunft die Garage verschließen muss.Sollte sie es nicht tun und an einem der anderen Autos ein Schaden entstehen wird Sie zur vollen Verantwortung gezogen.
Hängen Sie auch im Haus mit der Aufforderung an alle einen Zettel öffentlich aus.
Bitte alle Garagen Tag und Nacht verschließen.
Eine andere Möglichkeit ist eventuell das Sie dünne Zwischenwände (Spanplatten oder ähnliches) einziehen.
Gruß
monika61
Hallo!!
Leider kann ich da nicht weiter helfen. Steht etwas im Mietvertrag??
Viel Glück
Peter
Erstmal danke für die Antwort. ich hab sie bereits schriftlich darauf hingewiesen, aber das hat nichts genutzt. Sie sperrt nach wie vor, abends das Tor meist nicht ab. Sie ist sich dessen bewusst, dass sie die Haftung übernehmen muss, sollte an einem der Autos ein Schaden entstehen, aber sie ist zu bequem, das Tor abends abzuschließen und in der Früh, wenn sie in die Arbeit fährt wieder aufzuschließen.
Das mit den dünnen Trennwänden ist schon allein aus Platzmangel nicht machbar. Die Garagen sind relativ klein und eng und jeder der 3 Mieter hat ein großes Auto (2 Mercedes und ein BMW).
Aber totzdem vielen Dank!!!
Vielen Dank für die Antwort. Ich hab die Mieterin bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass sie ihr Garagentor zumindest abends ab 20 Uhr zu verschließen hat und bei Verstoß und etwaigen Schäden sie dafür haften muss.
Allerdings hat das bis jetzt wenig gefruchtet. Ich denke auch, dass sie es nicht tun wird, falls eine Hausordnung aufgestellt wird.
Vielen Dank für die Antwort. Ich werd es auf jeden Fall versuchen.