Mieterrecht bei Räumung

Hat jemand als Mieter bei Räumung, Termin des Verwalters mit Gerichtsvollzieher sei bereits erfolgt, noch Rechte/Zeitraum bzgl. der Räumung(Räumung) seiner persönlichen Dinge etc.?
Man sucht bspw. als Mieter parallel über das Sozialamt eine Wohnung.

Ein Anwalt für die Mieter war eingeschaltet zwecks Ratenvereinbarungen mit dem Verwalter, Anwalt hat sich allerdings erst sehr spät beim Mieter bzgl. Erfolglosigkeit der Verhandlungen gemeldet.

Vielen Dank

Hallo,

ging das Problem noch kürzer zu beschreiben??

Hat jemand als Mieter bei Räumung, Termin des Verwalters mit
Gerichtsvollzieher sei bereits erfolgt, noch Rechte/Zeitraum
bzgl. der Räumung(Räumung) seiner persönlichen Dinge etc.?

Ja, er ist bei Zwangsräumung einfach anwesend bzw. räumt, bevor der Gerichtsvollzieher mit der Spedition anrückt.

Man sucht bspw. als Mieter parallel über das Sozialamt eine
Wohnung.

Was hat das mit der Zwangsräumung zu tun?
Bei Zwangsräumung anwesend sein und sich die „rechtlichen Belehrungen des Gerichtsvollziehers anhören“, dann droht auch nicht Obdachlosigkeit.

Ein Anwalt für die Mieter war eingeschaltet zwecks
Ratenvereinbarungen mit dem Verwalter, Anwalt hat sich
allerdings erst sehr spät beim Mieter bzgl. Erfolglosigkeit
der Verhandlungen gemeldet.

Warum sollte ein Verwalter sich auf Ratenzahlungen einlassen, wenn ds Gericht offensichtlich bereits die Zwangsräumung bewilligt hat?
Da hätte der Mieter sich wesentlich früher kümmern müssen.

si

Vielen Dank