Mieterrecht? Fenster erneuern? Zumutbar?

Hallo, wir haben eine 3-monatige Kündigungsfrist und der Vermieter lässt uns nicht vorher raus, obwohl genug Interessenten da wären und wir schon eine neue Wohnung haben. Jetzt will er aber auch noch sämtliche Fenster austauschen und macht uns damit unheimlichen Dreck und Ärger! Müssen wir uns das gefallen lassen? Er könnte uns doch auch einfach vorher rauslassen…
Danke für die Antworten…

Leider kommt Ihr nicht vorher aus dem Mietvertrag raus
Gruß

Grundsätzlich ist muss der Vermieter nicht die kommenden interssenten annehmen. Dies ist mehr eine Kullanz des Vermieters. Dennoch was er bezweckt ist einfach, die Kosten der Fenster an dem jetzigen Vermieter weitergeben. Da er dies bei einen neuen nicht machen kann, weil schließlich dieser erwartet das die Fenster dann schon drin sind.

Meine Empfehlung geht zum Mieterbund, kostet euch 60 Euro Jahreprämie und dann könnte ihr euch gerade in diesem spezeillen Fall erkundigen und beraten lassen.

Hallo,

als Fensterhändler und Monteur kenne ich mich lediglich mit den ganzen technischen Sachen aus. Rechtlich kann ich Dir keinen Rat geben.
Ich versuche Dir einfach eine Sichtweise rüber zu bringen die Dir vieleicht hilft. Versetz dich in die Lage des Vermieters: Er möchte oder muss die Wohnung renovieren. Er hat die Möglichkeit seinem " Alte " Mieter, den er anschliessend nie mehr sieht das aufs Auge zu drücken oder einem zukünftigen neuem Mieter mit dem er noch lange ein friedliches Verhältniss leben will. Dazu kommt noch das man eine Wohnung mit neuen Fenstern natürlich besser vermieten kann. Ich denke also das das Verhalten deines Vermieters von 99% aller Menschen genau so gehändelt worden wäre. Dazu kommt das die ganze Aktion sowieso nur ein oder 2 Tage dauern sollte und für die Beseitigung von Schmutz ist dann auch die Firma zuständig und nicht Ihr. Also ich empfehle euch einfach euch nicht mit einer Situation anzulegen an der Ihr sowieso nichts ändern könnt.

MfG J. Chur
( Fenster Chur )

Hallo Dizzel!

Was man zunächst sehr ärgerlich empfindet, erscheint einem total logisch, sobald man die Situation sachlich beurteilt.

[…] wir haben eine 3-monatige Kündigungsfrist und der
Vermieter lässt uns nicht vorher raus, obwohl genug
Interessenten da wären und wir schon eine neue Wohnung haben.

Der Vermieter muss sehr dumm sein, wenn er einen Interessenten ignoriert, der vielleicht als Nachmieter ein paar Jahre Miete zahlt, um stattdessen den Mieter, der nach einer Kündigung nach drei Monaten auf jeden Fall weg ist, durch Vertragszwang zu ärgern.
Tatsache ist wohl, dass so ernsthaft sich die Interessenten also nicht um die Nachmiete kümmern oder aufgrund von fehlender Bonität oder Zahlungsbereitschaft nicht in Frage kommen. Sicher will der Vermieter den Mietpreis beim nächsten Mieter auch erhöhen, zumal offensichtlich kräftig saniert wird. Nachmieter, die nur den bisherigen Mietpreis ausgleichen würden, kommen für den Vermieter natürlich nicht in Frage.

Jetzt will er aber auch noch sämtliche Fenster austauschen und
macht uns damit unheimlichen Dreck und Ärger! Müssen wir uns
das gefallen lassen? Er könnte uns doch auch einfach vorher
rauslassen…

Dem Vermieter steht der Austausch der Fenster auf jeden Fall zu. Wenn er die Maßnahmen in entsprechend korrektem Rahmen angekündigt hat, ist nichts dagegen einzuwenden. Es ist übrigens die Regel, dass derartige Bauarbeiten vor Vertragsende eines bestehenden Mietverhältnisses gemacht werden.

Aber, wenn doch schon eine neue Wohnung schon da ist, wieso sollte man sich dann in der alten Wohnung von Bauarbeiten und Dreck stören lassen? Dieses Problem ist doch wohl nur ein Konstrukt aus Verärgerung über den Vermieter. Entweder ist die neue oder alte Wohnung nicht genutzt. Wenn Sie beide nutzen wollen, dann stimmt Ihr Argument nicht, dem zur Folge sie aus der alten Wohnung raus wollen, weil sie bereits eine neue Wohnung haben.
Der alte Vermieter betreibt kein Gefängnis, sondern besteht lediglich auf das ihm aus dem Vertrag zustehende Geld. Wo sie sich aufhalten, ist ihm sicher völlig egal. Er wird sogar Ihre Möglichkeit auszuweichen im Streifall für sich nutzen können, weil die Arbeiten aufgrund Ihrer Ausweichwohnung besonders zumutbar sind.

Warum erwarten Sie, dass der Vermieter auf Geld verzichtet, was ihm vertraglich zusteht, wenn er dies aufgrund der Sanierungsarbeiten dringend brauchen kann? Genau so absurd wäre es doch vom neuen Vermieter zu verlangen, sie so lange kostenfrei mieten zu lassen, wie der alte Mietvertrag noch läuft. Sie haben gleichzeitig zwei Mietverträge und müssen wohl dann auch zwei Mieten zahlen.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Hallo,

ich bin leider nur Fensterbauer und habe vom Mietrecht keine Ahnung. Sorry.

Hallo, wir haben eine 3-monatige Kündigungsfrist und der
Vermieter lässt uns nicht vorher raus, obwohl genug
Interessenten da wären und wir schon eine neue Wohnung haben.

Das ist die Entscheidung vom Vermieter. Er muss keinen Interessenten von Ihnen akzeptieren!

Jetzt will er aber auch noch sämtliche Fenster austauschen und
macht uns damit unheimlichen Dreck und Ärger! Müssen wir uns
das gefallen lassen? Er könnte uns doch auch einfach vorher
rauslassen…

Der Vermieter muss rechtzeitig sein Bauvorhaben bekannt geben. Da es sich nicht nur um eine einfache Schönheitsreparatur handelt, müssen sie diese Arbeiten durchführen lassen. Natürlich haben Sie daraufhin das Recht zur Kündigung, die von Ihnen auch eingehalten werden muss.

Genau das ist ja das Problem mit der „Doppeltzahlung“. Ich kann in die neue Wohnung noch nicht einziehen, weil ich es mir nicht leisten kann, zwei Mieten zu zahlen. Klar, ist das nicht das Problem des Vermieters, aber die Interessenten kamen durch dessen Makler und nicht durch uns. Es waren viele dabei, die sofort rein wollten und auch mit Sicherheit die „Baustelle“ in Kauf genommen hätten. Selbst der Fensterbauer meinte, dass er sich einfacher tun würde, wenn keine Möbel mehr im Weg stehen würden. Wir sprechen ja auch nicht von 1 Fenster, sondern von ca. 6 Stück und 3 davon sind mega groß. Wir haben uns bisher eigentlich sehr gut mit dem Vermieter verstanden, deshalb kann ich das nicht so ganz verstehen. Gefragt habe ich ja eigentlich auch nur deshalb, weil ich gerne wissen wollte, ob er das überhaupt darf, denn es sind ja schon erhebliche Einschränkungen, die wir in dieser Zeit hätten. Immerhin haben wir ein kleines Kind…

Dein Vermieter darf 3 Nachmieter ablehen, spätestens bei dem 4. muss er dich aus dem Vertrag lassen.
Lass dir von den potentiellen Nachmietern schriftlich bestätigen das sie interesse an der Wohnung haben und geh zum Anwalt.
Dein Vermieter hat da keine Möglichkeit. Er muss dich aus dem Vertrag lassen.

Meiner Meinung nach, (hier kenne ich nicht die genaue Gesetzeslage) kann der Vermieter durchaus auf die 3 Monate bestehen und muss nicht die gebrachten Nachmieter akzeptieren. Ihr könnt zwar ausziehen müßt aber für die 3 Monate die Miete bezahlen.
Den Fensterwechsel kann der Vermieter nach einer Anküngigung und mit Terminabsprache machen, sollte jedoch im gegenseitigen Einverstädnis sein. Da aber euer Auszug in 3 Monaten stattfindet, könnt Ihr dem Fensteraustausch ja widersprechen und schauen ob der Vermieter diese in 3 Monaten austauschen kann. Ist rechtlich nicht klar im Gesetz. (BGB Duldungspflicht des Mieters und entsprechende Ausnahmen).
Wenn beispielsweise im ganzen Gebäude Fenster getauscht werden sollen und Ihr nur eine Wohnung von vielen habt, kann es durchaus sein das Ihr den Austausch dulden müßt. Ansonsten den Vermieter anschreiben und Ihn bitten, die Fenstersanierungsarbieten erst nach eurem Auszug vorzunehmen.(überschaubarer Zeitraum)

ich hoffe auf gutes Gelingen

thomas

Hallo Dizzel!

Selbst der Fensterbauer meinte, dass er sich einfacher tun
würde, wenn keine Möbel mehr im Weg stehen würden.

Klar, dafür gibt es auch unterschiedliche Preise für Arbeiten in bewohnten und unbewohnten Wohnungen. Das kenne ich aus meinem eigenen Geschäft. Aber die Kalkulation des Fensterbauers und die Beauftragung von kalkulierten Leistungen durch den Vermieter stehen hier auch nicht zur Diskussion, denn für den Fensterbauer wäre es noch einfacher, wenn er die Fenster in einem Neubau montieren könnte…

Wir haben uns bisher eigentlich sehr gut mit dem Vermieter
verstanden, deshalb kann ich das nicht so ganz verstehen.

Wenn es um das liebe Geld geht, dann ist es selbst mit Freundschaften schnell zu Ende. In der Regel ist es heute nicht mehr leicht, den „Wunschmieter“ zu finden. Daher wird ein Vermieter in der Regel alles ihm mögliche tun, um den alten Mieter zu Gunsten des neuen Mieters zu belasten. Das ist kein Geheimnis, sondern die Regel.

Der Vermieter muss einerseits bei Beginn der Vermietung den Zustand des Mietgegenstands vertragsgerecht zur Verfügung stellen. Sind neue Fenster in der Wohnung, dann gehören die zum Vertragsgegenstand.
Andererseits kann er Sanierungsmaßnahmen gegen Mieter auf jeden Fall durchsetzen, denn es ist sein Eigentum, zu dessen Pflege und Werterhalt er sogar verpflichtet ist. Eine Wertsteigerung ist ebenso sein Recht, obwohl er diese im Gegensatz zu Pflege und Instandhaltungsarbeiten nicht auf die Miete umlegen darf.
Kein Wunder also, dass er Maßnahmen zur Wertsteigerung bei einem Mieter durchführt, der bald gehen wird. Die Alternative dazu wäre, für die Arbeiten einen (vorübergehenden) Leerstand einzuplanen. Den Mietverlust für diese Zeit muss er aber nicht tragen und so viel Wert ist ihm das gute Verhältnis zu Ihnen wohl nicht.

Gefragt habe ich ja eigentlich auch nur deshalb, weil ich
gerne wissen wollte, ob er das überhaupt darf, denn es sind
ja schon erhebliche Einschränkungen, die wir in dieser Zeit
hätten.

Ich bin kein Anwalt und das Mietrecht offenbart selbst für Anwälte immer noch „Mysterien“, die man nicht vermutet hätte. Nicht ohne Grund gibt es so viele Prozesse bei Mietangelegenheiten.
Ob er das nun wirklich darf, muss im Zweifelsfall wohl ein Gericht entscheiden.
Ich kann nur aus der Praxis meines Unternehmens sagen, dass Ihre Situation der übliche Standard ist, mit dem wir alltäglich zu tun haben. Fenstermonteure sind daher nicht gerade die beliebtesten Handwerker, denn meistens arbeiten sie gegen die Interessen der Mieter. Nur selten „spendiert“ der Vermieter auf Wunsch der Mieter neue Fenster. Und wenn, bedeutet dies meistens auch noch dann für den Mieter eine Mieterhöhung.

Wundern Sie sich daher nicht, Sie sind in Ihrer Situation gewiss nicht allein!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin