Mieterrecht; Müllentsorgung

Liebe/-r Experte/-in,
Es geht um folgendes: Wir , also mein Mann, Ich und meine Kinder, sind anfang Mai aus einer Mietwohnung ausgezogen. Wir hatten eine Wohnung gemietet, bei der wir auch Zugang zu einer sogenannten Altane hatten, auf der die Mülltonnen standen und auch die Vormieter schon, andere Mieter des Hauses und somit auch wir die Gelben Säcke zum sammeln hingestellt hatten, bis der Abholtermin war. Soweit so gut. Wir sind also ausgezogen und haben mit dem Nachmieter ausgemacht, das er die restlichen gelben Säcke von der Altane entfernt, also unsere. Eigentlich war es im Haus so abgemacht, also mit uns wohnte noch eine andere Frau im Haus, das wir quasi die Restmülltonne und Papiertonne immer zum Termin runterstellen und sie die gelben Säcke. Das sie das aber des öfteren nicht getan hat haben wir das auch meistens übernommen. Deswegen auch nsere Anfrage an den NAchmieter, ob er dies bitte für uns erledigen könnte. Am 4. Mai wäre dann acuh die Abholung gewesen. Am 12 Mai gab es hier in unserer Region ein Unwetter und da der Nachmieter, wie kann es auch anders sein, eben nicht die gelben Säcke von der Altane entfernte, gab es eine Überschwemmung, weil einer oder mehrere der Säcke auf dem Abfluss standen. Nun meint unser ehemalige Vermieter, das es unsere Sache wäre und wir damit quasi haftbar wären. Meine Frage nun, ist das wirklich so??? Müssen wir das mit unserer Versicherung klären oder nicht. Wir haben natürlich auch ein einwandfreies Übergabeprotokoll, in dem eben nichts davon drinsteht. Da steht aber auch nicht drin, das die Altane mit zur vermietenden Wohnung gehöertte, aber wie gesagt, es haben dort alle Bewohner auch vor uns schon die Säcke zum Sammeln abgestellt. Was sollen wir nun tun???Bitte um schnelle Antwort, weil ich mir da echt Sorgen mache, zumahl dieser Vermieter sowieso noch nie gut auf uns klarkam und uns nun acuh damit droht, das er unsere neuen Vermieter vor uns warnen will usw. Das wäre echt hart, weil wir eben mit diesen ein super liebes Verhältnis haben und ich einfach nicht will, das irgendwein Mist über uns erzählt wird. Wir haben immer geschaut, das wir kein Anstoss sind und unsere Sachen korrekt erledigen. Hätte uns der Nachmieter gesdagt, nein, er will die Säcke zu dem Abholtermin nicht hinunterstellen, dann hätten wir das doch gemacht. Aber wir haben uns eben darauf verlassen, das er das tut, weil er es uns gesagt hat. NAtürlcih streitet er dieses ab, weil er nicht für den Wasserschaden aufkommen möchte. Danke schon mal für eure Antworten
Gruss Natascha

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, weil ich mich rechtlich gesehen nicht auskenne.
vom menschlichen her würde ich das dem jetzigen vermieter sagen und dem ex vermieter das wind aus der segel nehmen.
schliesslich sieht der ja wie ihr seid.
ausserdem gibt es auch sicher bei sowas höhere gewalt.
ich weiss aucvh nicht ob alle diese säcke von euch waren, vielleicht waren ja grade die säcke die über dem abfluss standen „nicht“ von euch.
eine anwalt wäre sicher nicht verkehrt. ohne rechtschutz sicher nur im notfall.
es tut mir leid das ich dir nicht weiterhelfen kann.

mfg

ertan güngör

Hey, danke trotzdem für deine Antwort. Ich habe nämlich auch schon zu meinem Mann gemeint, dass wir zu unseren jetzigen Vermietern gehen müssen, damit er eben, also der Ex Vermieter nicht so viel Schaden anrichten kann. Wir werden sehen, wie es weitergeht, vielleicht hat aber auch noch jemand anderes eine Antwort für mich. Ich wünsche dir noch einen schönen Tag. Gruss Natascha

Hallo Natascha,

vorab: Ich bin kein Rechtsanwalt, kann und darf keine juristische Beratung abgeben. Allerdings möchte ich sagen, wie ich als Laie den Fall subjektiv einschätze und was ich machen würde:

  1. Euer Vermieter hatte in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum das Abstellen auf dem Abfluss geduldet, ohne Euch abzumahnen? Dann ist er möglicherweise in einer ungünstigen Rechtsposition. Er wusste vom Auszug und hätte notfalls den Abfluss auch selbst freimachen können.

  2. Mit dem Auszug und der Wohnungsübergabe seid ihr vollkommen raus aus der Verantwortung. Euer Vermieter hätte Euch dabei auffordern müssen, möglicherweise zurückgelassene Müllsäcke zu entfernen.

  3. Wenn Ihr eine Privathaftpflicht habt, übergebt diesen Vorgang an die Versicherung. Dort sitzen Fachleute, die wirklich nur dann zahlen, wenn gegen Euch gerichtete Ansprüche gerechtfertigt sind. Diese PHV ist für Euch eine Art Rechtsschutzversicherung. Weitere Ansprüche des Vermieters direkt an Euch könnt Ihr mit Hinweis auf diese Versicherung zurückweisen respektive an den Versicherer leiten.

  4. Wenn alle Stricke reißen: Er wird Schwierigkeiten haben, nachzuweisen, dass genau Euer Abfallsack auf dem Abfluss stand. Zudem könnte auch bei freiem Abfluss die Abflusskapazität bei starken Niederschlägen nicht ausgereicht haben, um das Regenwasser aufzunehmen.

  5. Wenn der Vermieter Euren neuen Vermieter informiert, könnte dies möglicherweise eine strafbare ‚Üble Nachrede‘ sein. Es ist jedoch sinnlos, sich hierauf zu berufen, weil das Kind dann bereits in den Brunnen gefallen wäre und Ihr den neuen Vermieter als Zeugen bräuchtet, wozu dieser vermutlich nicht zur Verfügung steht.

Ich würde also bei Eurem Versicherer unverzüglich eine Schadensmeldung machen und den Vermieter per Einschreiben mit Rückschein auf diesen verweisen. Nur wenn ihr keine Privathaftpflicht-Versicherung für Mietrecht besitzt: Dann bezweifelt Ihr im Schreiben an den Vermieter VORSORGLICH, dass 1. Eurer Abfallsack den Abfluss verdeckten, dass 2. ggf. ein Sack des Nachbarn oder Nachmieters den Abfluss verdeckte oder ggf. der Abfluss nicht verdeckt war, die Regenmenge für diesen zu groß gewesen ist. Denn ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe seid Ihr aus der Verantwortung. Entweder hätte Euch der Vermieter dabei zur Mitnahme der Säcke auffordern müssen oder er vertraute auf den Nachmieter, dass dieser dies übernahm.

Viel Erfolg,
André

Hallo Natascha,

na, dass ist ja eine unangenehme Geschichte. Es tut mir leid, dass Sie solch einen Aerger haben. Leider fuerchte ich, dass ich mit Ihrer Frage an mich ueberfordert bin. Ich denke, Sie brauchen juristischen Rat, und da kann Ihnen eher ein Anwalt oder ein Mieterverein weiterhelfen, ich leider nicht.

Ich kann Ihnen aber sagen, wie Ihre Geschichte auf mich wirkt, vielleicht hilft Ihnen diese Reflektion weiter.

Aus meiner Erfahrung ist man gut bedient, bei solchen Streitigkeiten erst einmal Klarheit fuer sich zu gewinnen und nicht zu tief in Diskussionen mit Nachmietern und ehemaligen Vermietern einzusteigen. Ganz einfach um sich selber nicht in einer emotionalen Diskussion selber zu belasten.

Also, erst einmal tief durchatmen und ruhig bleiben!!

Sollte Ihnen eine Haftbarmachung ins Haus stehen, dann gilt es doch durch eine Rechtsberatung schnellstmoeglich zu klaeren, ob eine juristische Basis dafuer gegeben ist. Die Weitergabe einer Pflicht an Dritte ist da wahrscheinlich strittig. Sollten Sie sich fehlverhalten haben, dann doch nicht als Vorsatz! Klaeren Sie auch bei der Rechtsberatung oder Ihrer Versicherungsagentur ob eine Haftpflicht fuer den Schaden aufkommen wuerde.

Aus meiner Sicht ist die Androhung Ihres Ex-Vermieters allerdings eine anderes Paar Schuh. Denn das ist Denunzierung und uebliche Nachrede, und das wuerde ich mir schon freundlich aber bestimmt verbieten.

Haben Sie keine Angst sondern klaeren Sie klar und souveraen das Problem und bleiben Sie auch klar wenn es darum geht, dass der Ex-Vermieter Ihren Ruf schaedigen will. Vielleicht ist es auch besser mit ihm keine endlos Diskussionen zu fuehren, er will ja nur den Schaden ersetzt haben. Nach eine Rechtsberatung wissen Sie mehr.

Ihr neuer Vermieter wird ja sehr bald feststellen, mit wem er es zu tun hat, und das meine ich im positiven Sinne.

Ihnen viel Glueck und freundliche Gruesse,
Angela

Hallo
tut mir Leid,in Mietsachen hab ich keine Ahnung.
Gruß