Hallo zusammen, Frage:
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten schon 1 jahr in meiner mietwohnung und da wir eine gemeinsahme zukunft planen (heirat) wollte ich meinen Freund in mein Mietvertrag eintragen lassen nur saga GWG erlaubt es nicht sie sind der meinung die müssen es nicht dürfen die das einfach so ?
hallo sabrina,
die vermieter haben recht! die müssen zwar dulden, dass der gefährte einzieht, aber müssen keinen neuen mietvertrag erstellen. ein neuer mietvertrag bedeutete letztlich auch immer, dass die miete auf den mietspiegel angehoben werden kann - dies könnte in heutigen zeiten eine massive mieterhöhung zur folge haben.
und -nicht böse sein- ich selbst rate IMMER zu EINEM hauptmieter - so gibt es nie stress, wer in der wohnung bleiben darf, sollte der lebensgefährte dann doch ein lebensabschnittsgefährte sein.
viel glück jedenfalls, wünsche ich mir auch, ich heirate nächste woche - und nur ich stehe im mietvertarg… besser is´ das.
mfg,
udo
Hallo,
Ja dürfen sie auch wenn es von denen ziemlich dumm ist. Vertragsänderungen gehen nur mit beiderseitigen Einverständnis allerdings darf nicht verboten werden dass er bei dir wohnt.
Ich denke, dass ist individuell geregelt. Es liegt wohl in der Entscheidung jeden einzelnen Vermieters/Verwalters.
Für die Aufnahme des Lebensgefährten in die eigene Wohnung muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Diese Erlaubnis kann er aber nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen verweigern.
Anders sieht es aus, wenn diese Person im Mietvertrag genannt werden soll. Hier hat der Vermieter ein Mitspracherecht und kann entscheiden, wen er in den Vertrag aufnimmt.
Die Aufnahme von Ehegatten, Eltern und Kindern in die Wohnung zählt nicht als Untermiete und ist deshalb auch nicht erlaubnispflichtig. Heiratet ein Mieter, so kann also der Ehegatte in die Wohnung miteinziehen, ohne daß der Vermieter gefragt werden müßte. Zunehmend wird dieses Recht auch unverheirateten Paaren zugestanden, wobei das „eheähnliche Verhältnis" im Ernstfall auch zu belegen sein müßte (z.B. gemeinsame Haushaltsführung).
Hallo,
einfache Antwort: Ja, der Vermieter muß den Freund oder sogar den Ehepartner nicht als weiteren Mieter im Mietvertrag aufnehmen.
Dies ändert aber nichts daran, dass der Freund bei Dir wohnen darf. Dies kann der Vermieter nicht verbieten.
Da der Freund schon ein Jahr - sicher mit Genehmigung der Saga ? - in der Wohnung wohnt, besteht für die Aufnahme zwar ein berechtigtes Interesse. In den Mietvertrag muss ihn der Vermieter aber nicht aufnehmen. Bei Heirat ist das dann etwas anderes.
Gruß pete88
Hallo
zunächst mal darfst Du hier nicht einfach FAQ:1129 nicht beachten > Fragen/Antworten in ich-/wir-Form dürfen in (Miet)rechtsbretter nicht beantwortet werden.
Hallo,
es ist richtig, der Vermieter muss ihn nicht im Mietvertag aufnehmen.
Es hätte aber auch Vorteile für ihn, wie z-B. mögliche Mietpreiserhöhung order auch die gesamtschuldnerische Haftung der beiden Mieter.
Somit kann ich dem Mieter nur raten, den Mietvertag zu belassen wie er ist.
Viel Erfolg!
Hallo Dagransabrina,
der Vermieter MUSS einen weiteren Mieter nicht in den Mietvertrag eintragen, obwohl er das normalerweise gerne tut, da dann 2 Personen für die volle Miete haften.
Hauptsache ist doch, dass er es duldet, dass Ihr Freund mit in der Wohnung wohnt.
Worin besteht das Problem???
Gruß von Heihei
Hallo,
es stimmt, da der Mietvertrag mit Dir
abgeschlossen wurde, muss die GWG
Deinen Freund nicht als Mieter mit aufnehmen. Die hätten aber den Vorteil,
dass dann 2 Parteien für die Miete haften würden, das wäre ein Argument.
Es müssen aber bei Auszug auch beide kündigen.
Grüße
Ich weiß nicht genau, ob das wirklich wichtig ist.
Wenn ihr verheiratet seid steht die Frage sowieso nicht mehr.
Allerdings wurde der Vertrag mit einer Person gemacht, eine Erweiterung ist da nicht möglich.
Es käme eigentlich nur eine Vertragsänderung in Frage und das würde ich mit mehr als zweimal überleben. In der Regel sind dann die Bedingungen gegenüber dem Erstvertrag schlechter, vielleicht sogar die Miete höher.
Viel Erfolg
Eine Vertragsänderung bedarf immer der Zustimmung beider Parteien. Und wenn die dad nicht wollen sind sie selber schuld