Hallo,
ich lebe in einem Häuserblock mit meinen 2 jährigen Sohn. Dieser sitzt natürlich noch häufig in einem Kinderbuggy, der auch leicht schwer ist. Ich habe ihn deshalb bei den Briefkästen stehen ,also hinter der Eingangstür. Alle Pateien außer einem sind damit einverstanden. Nun will die eine Partei, dass ich die Karre immer in den Keller stelle. Muss ich das tun?
Ich mein, mein Sohn ist sehr agil und bleibt nicht stehen bis ich die schwere Karre aus dem Keller geholt habe. Muss ich seiner Forderung nachkommen?
Hallo Mautzz, leider solltest Du der Forderung Folge leisten, da allein schon aus Versicherungstechnischen Gründen (freier Zugang für die Feuerwehr) die Hausflure freigehalten werden müssen. MfG M.T.
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also wenn platz im hausflur ist und du damit keinen behinderst und alle noch an briefkaesten oder tueren ect. kommen darfst du denn baggy im hausflur stehen lassen. andernfalls wenn du jemanden damit behinderst das er nicht daran vorbei kann oder am briefkasten nicht mehr kann dann musst du ihn woanders hinstellen. aber nur weil es jemanden nicht passt ist das kein grund wenn er niemanden stoert kannst du ihn da stehen lassen