Hallo in die Runde. Ich hab ein kleines Problemchen…
Ich möchte diesen Sommer umziehen; passende Wohnung war schon gefunden: wunderschöne Dachgeschosswohnung in einem noch im Bau befindlichen Mehrparteienhaus. Mietvertrag wurde am 8.3.13 unterschrieben, Mietbeginn sollte der 15.7.13 sein. Die alte Wohnung habe ich natürlich auch gekündigt (zum 31.7.13). Da in der Wohnung keine Küche vom Vermieter gestellt wird, hab ich die letzte Woche auch bestellt.
Dann kam die Woche die große Katastrophe: Am Montag, 29.4. ruft mich der Makler an mit der Nachricht, dass es auf der Baustelle einen Baustopp gibt; anscheinend wurde nicht nach den genehmigten Bauplänen gebaut und meine Dachgeschosswohnung wird nach Fertigstellung nicht mehr als Wohnraum zur Verfügungstehen. Ich sollte dann noch Post vom Anwalt des Eigentümers bekommen, die ist auch gestern per Einschreiben gekommen. Und tatsächlich: Die Wohnung kann ich mir abschminken. Entgegenkommenderweise würden mir entstehende Kosten durch z.B. Möbelabbestellungen erstattet werden. Anbei gab es eine meiner Meinung nach mehr als formlose Aufhebungsvereinbahrung mit der Bitte die so schnell wie möglich zurück zu schicken. Mehr nicht. Keine Erklärung, Entschuldigung oder dergleichen.
Jetzt steh ich hier ohne Wohnung, muss mir jetzt schleunigst ne neue Bleibe suchen, hab wieder die ganze Rennerei (Küche konnte ich Gott sei Dank kulanterweise noch kostenfrei stornieren).
Meine Frage ist nun: Welche Rechte hab ich hier? Wenn ich diese Vereinbarung so einfach unterschreibe, ist der Eigentümer ja fein raus aus der Sache. Ich möchte zumindest ne neue Vereinbahrung verlangen, in der auch drin steht, dass ich die Maklerprovision zurückbekomme, weil der Mann hat ja letztendlich seinen Job nicht erfüllen können. Kann ich eine Entschädigung (in welcher Höhe?) verlangen für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten? Zumal es ja noch keine drei Monate mehr bis Mietbeginn sind. Wäre ich beispeilsweise versetzt worden und müsste kündigen, müsste ich ja mindestens die drei Monate bezahlen. Und komm ich in der Sache überhaupt ohne einen eigenen Anwalt weiter? Die Wohnung ist weg und ich muss ne neue Suchen, das ist klar. Aber irgendwas muss da doch zu machen sein.
Danke für eure Hilfe!
So´n Schiet!!! Alles was Dir an Schaden entstanden ist, muss Dir ersetzt werden. Makler, Kaution, neue Suche, evtl. Mehrkosten für Miete etc.
Ich würde hier zu einem Anwalt raten. Der Aufhebungsvertrag in seiner bisherigen Form, ist für die Tonne.
Hallo,
ich würde auf jeden Fall darauf bestehen,dass Ihnen Maklerkosten ersetzt werden ggf.auch eine Entschädigung für Sie drin ist.Das kann Ihnen aber wohl nur ein Anwalt genau sagen.Solch einen Fall hatte ich bisher nicht,ich denke aber dass Sie da Anspruch auf Entschädigung haben,bzw.man Ihnen eine gleichwertige Wohnung zur Verfügung stellen muss.Ein Mietvertrag ist ja bindend.
Hallo,
ich würde erstmal gar nichts unterschreiben und sofort einen Mieterverein/Anwalt für Mietrecht aufsuchen.
Es besteht ein gültiger Vertrag und wenn dieser nicht erfüllt wird, muss der Vermieter für sämtliche Kosten aufkommen, die daraus entstehen. Also auch die Maklergebühr, möglicherweise eine Unterkunft (Hotel/Pension) bis eine neue Wohnung gefunden ist usw.
Das allein durch zu ziehen dürfte nicht ganz einfach werden.
Ich würde dem Anwalt eine Aufstellung schreiben mit einer Aufstellung der anfallenden und möglicherweise entstehenden Kosten und die Mitteilung das du keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben wirst, der zu deinem Nachteil gereicht.
Logischerweise kannst du auch eine Summe X als Entschädigung fordern. Ob man die bekommt, ist ja was Anderes.
Die Höhe läßt sich schwer in Euro und Cent beziffern.
Da würde ich die tatsächlichen Kosten (Maklergebühr, Einlagerung der Möbel, Unterkunft) geltend machen und halt eine fikive Summe, mit der dann alles abgegolten ist.
Geht der Anwalt/Vermieter nicht darauf ein, würde ich einen Anwalt aufsuchen -oder besser noch vorher, der einem das aufsetzt. Gerade das Zusenden des Aufhebungsvertrages macht ja deutlich, das die Herrschaften genau wissen, das sie im Fall der Fälle für alle anfallenden Kosten haftbar gemacht werden können und derzeit daran interessiert sind ihren eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Viele Grüße
tina
Warum ist die Wohnung weg? Dem ist nicht so! Dem jetzigen Vermieter die Sachlage genauso erklären und die Kündigung mit Einschreiben-Rückschein zurücknehmen; weiter Miete zahlen und NICHT ausziehen! Sollte der unwahrscheinliche Fall auftreten das der Vermieter dieser Zurücknahme wiederspricht, bleibt Ihm nur der Klageweg mit sehr windigem Ausgang da hier kein Verschulden ihrerseits vorliegt. Genauso sieht es mit der Maklerprovision aus. Liegt kein Verschulden des Maklers vor und gibt er diese nicht kulante Weise zurück, bleibt nur der Klageweg mit ebenso windigem Ausgang. Ein Kollege wird gerne diesen Fall übernehmen, da hier egal wie Richter entscheiden gute Gewinnmargen locken, den klagen müssen in diesen Fällen immer vom Kläger vorfinanziert werden.
hallo - also ganz ehrlich, ist dieser Makler wirklich seriös? Klingt irgendwie nach ner Masche - Geld kassieren für ne wohnung, die es am ende gar nicht gibt? Also ohne anwalt würde ich da nix machen,vorallem diese Vereinbarung nicht einfach so unterschreiben. Da brauchsst du echt richtige Fachhilfe. Alles ute dir! Lg.
Ich denke Sie können sich eine Entschädigung ausdenken, und dann abwarten was Ihnen vorgeschlagen wird. Und die Kündigung Ihrer alten Wohnung, geht es die zurückzunehmen? Oder gibt es da auch schon einen Nachmieter, der siene Wohnung gekündigt hat?
Hallo Frau Quark,
nach meiner Einschätzung liegt hier folgender Sachverhalt vor. Der (potentielle) Vermieter hat einen gültigen Mietvertrag unterschrieben, für dessen Einhaltung er allein verantwortlich ist. Kommt es (insbesondere) aus eigenem Verschulden des Vermieters (hier durch Nichteinhaltung irgendwelcher Bauvorschriften) nicht zum Vollzug des Vertrags, so haftet der Vermieter für alle entstandenen Schäden des (potentiellen) Mieters. Tiefgreifendere Anworten habe ich Dir hier einmal verlinkt, wo eigentlich klar zu ersehen ist, wie Deine Rechtslage zu beurteilen ist. Schau mal hier rein…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-durch-den…
Auf keinen Fall würde ich irgendwelche Verzichts- oder sonstige Erklärungen unterschreiben, die , wie Du schon schreibst, den Vermieter aus seiner Verantwortung entlassen. Nach meinen Ermessen hat der Vermieter grob fahrlässig gehandelt, indem er sich nicht von der erforderlichen erteilten Baugenehmigung ausreichend überzeugt hat. Diese Verantwortung kann er auch nicht auf Dritte schieben. Er, als Bauherr, hat für alle Formalitäten eines legalen Bauwerks zu sorgen. Diese Pflicht hat er wohl offensichtlich stark vernachlässigt. Somit haftet er auch für die daraus entstandenen Schäden Deinerseits, die Du selbst ja nicht zu verantworten hast. Sollte sich der Vermieter weigern, in seine Pflichten einzutreten, würde ich Dir umgehend dringend einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt „Mietrecht“ empfehlen, ohne dem Du sehr schnell „nackt“ dastehen könntest.
Fazit: Nicht Du, sondern der Vermieter ist hier in der Pflicht, Dir ein plausibles „Angebot“ zur Entschädigung zu machen. Das kann er aber erst dann, wenn Du ihm die entstandenen Kosten und der daraus resultierenden Folgekosten nachweisen kannst und ihm schriftlich (Einschreiben / Rückschein) dies auch mitteilst. Stelle eine Forderungs-Liste auf und warte auf seine Reaktion. Erst dann, wenn es nicht zur (schriftlichen) Einigung kommen sollte, ab zum Anwalt!
PS: Auch für entstandene Fahrgelder und Portokosten, sowie erfolgreiche und auch nicht erfolgreiche Wohnungssuchen in diesem Zusammenhang besteht Erstattungspflicht! Aus diesem Fall lässt sich richtig Geld rausholen. Nutze Deine Chance (aber nicht ohne Anwalt)
Hallo!
Das ist ein besonderer Fall, wo man sich auch die Verträge anschauen muss.
Ich würde auf jeden Fall erst mal einen Anwalt aufsuchen.
Hallo,
leider kann ich diese Fragen nicht beantworten.
MfG P. Kunze
Hallo verehrte Userin,
Hinweis vorab:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art mit Dritten generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! –
Sie sollten sich jedoch mit derartigen Rechtsfragen generell an einen Fachanwalt wenden. Über den Anwalt können Sie ggf. auch einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen.
Gruß USKO
Es wird wahrscheinlich keine Vertragsstrafe vereinbart sein, dennoch halte ich einen Anspruch auf Schadenersatz für sehr wahrscheinlich. Die Maklerprovision muss er jedenfalls wieder herausgeben, denn schließlich gibt es kein Objekt, das er hätte vermitteln können.
Ich rate wg. der ungewöhnlichen Konstellation zu einem RA!
MfG
wenn sie eine rechtschutz mit mietrecht haben übergeben sie den fall einem anwalt - als leihe kann soetwas nur in die hose gehen. viel glück
eine sehr unschöne angelegenheit die nicht passieren dürfte
leider , da man die papier nicht einsehen kann ist alles fernprognose und man kann dabei viele fehler begehen die von der andern seite ausgenutzt werden, deshalb ist der beste rat sofortiger weg zu einem anwalt der in mietrecht seinen fachanwalt hat
ansprechen sollte man dort
- maklerkaution zurück evtl. zuzügl. zinsen
- entschädigungszahlung oder ausgleichszahlung für neue wohnungssuche
- möbeleinlagerung sowie hin und hertransport
- hotelübernachtungskosten falls auf die schnelle keine passende wohnung gefunden wird oder es sich um einige zeit verschiebt und man nicht in der alten wohnung bleiben kann
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viel erfog und viele grüsse
Sehr geehrter Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ihr Problem hört sich nach sehr viel Ärger an. Sie sollten eine Verbraucherzentrale aufsuchen, um eine auf Ihr Problem konkrete Beratung zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen.
Es ist zwar hier ungefähr wie höhere Gewalt, wobei Sie natürlich völlig unverschuldet sind.
Ich würde mich in diesem Fall auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.
Denn Maklerprovision, Küche evtl. höhere Mietkosten für Wohnung die Sie ja auf die schnelle Ersatz brauchen.
wünsche viel Erfolg.
P.S. evtl.vor Einschaltung eines Anwaltes ggf. Mietverein nachfragen, wenn´s in Ihrer Stadt einen gibt