Hallo liebe Wissende,
Vermieter (Gesellschaft) kündigt dem Mieter Modernisierungsmaßnahme „Tausch der Fenster in allen Wohnräumen incl. Küche“ an.
Frage 1: Gilt Badezimmer als Wohnraum, oder warum wird Küche explizit erwähnt?
Gleichzeitig sieht sich der Vermieter veranlasst, die Miete wegen der neuen Fenster neu zu berechnen (vorrausichtlich monatlich 0,35 EUR / m²) und kündigt weiterhin an, nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme die Mieterhöhung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vollziehen.
Frage 2: Ist eine vermutlich anstehende Mietserhöhung, um die Miete auf die ortsübliche Miete anzuheben davon unberührt, oder wären beide Mieterhöhungen in einem Zusammenhang zu sehen?
Frage 3: Kann der Mieter der Modernisierungsmaßnahme ablehnen?
Vermieter teilt in Ankündigungsschreiben weiter mit: „Evtl. vorgesehene Renovierungen Ihrer Wohnung sollten sie zweckmäßigerweise bis nach dem Fenstertausch zurückstellen, denn über den erforderlichen Beiputz hinaus werden von uns keine weiteren Maler- und Tapeziererarbeiten durchgeführt.“ In der Wohnung des Mieters sind Renovierungsarbeiten weder vorgesehen noch (wegen Fristen) notwendig, aber an 2 Fenstern werden zu den Fenstern auch die Rollläden ausgetauscht. Die Rollladenkästen sind unter Tapete.
Frage 4: Umfasst hier der „erforderliche Beiputz“ auch die Tapezier- und Malerarbeit an den Kästen, und wenn ja in welchem Umfang (nur über Rollladenkasten, oder ganze Wand)?
Vermieter kündigt die Arbeiten rechtzeitig an und bittet aber im selben Schreiben um einen vorverlegten Termin innerhalb der 3 Monatsfrist, dem der Mieter zugestimmt hat (Oktober ist besser als Dezember für Fenstertausch). Nun kann der Vermieter warum auch immer den Termin nicht halten.
Frage 5: Hat dies Auswirkungen auf andere Fristen?
Vielen Dank
Greetinx Gerd