Mieterrechte bei renovierung

welche rechte hat man wenn jemand 13 jahre in einer mietwohnung mit pvc bodenbeläge lebt
und möchte das der vermieter neuen laminat boden verlegt.
außerdem das streichen der wände und decken übernimmt.(wurde beides bis dato nicht gemacht.)

welche bestimmungen/ rechte hat man als mieter ???

Das Recht es selbst zu machen, je nach Vertragsauslegeung könnte man es den Vermieter aufhalzen - bei ungeültiger Klausel zu den Schöhnheitsreperaturen.

noch nix von Google gehört ?
Schon mal den Mietvertrag geprüft ?
Im Telefonbuch nachgesehen ob es einen Mieterverein gibt ?
In der Buchhandlung des Vertrauens nach Taschenbüchern gefragt ?
Es gibt m.E. von allen TV-Sendern Wochenbeiträge zur Miete, Nebenkosten, Energiesparen, Renovierung; neben Magazinen wie „test“ oder Tageszeitung usw.

Grundsätzlich ist ein Vermieter für Reparaturen zuständig, bei Renovierung wirds schon schwierig und für Wünsche gibt es andere Adressen.

Ausgangspunkt ist immer der Mietvertrag und das BGB = Gesetzliche Regelung.

Hallo m&l,

der Vermieter sollte deinen Schaden seiner Haus und Grundbesitzerhaftplicht melden, zusätzlich da der Schaden höchstwahrscheinlich vom Gemeinschaftseigentum ausgegangen ist, muss er selber die Haus und Grundbesitzerhaftplicht der Wohnungseigentümergemeinschaft melden.

Ganz einfach zu lösen, ruf bei deiner Hausratversicherung an und melde den Schaden, die sagen dir dann, das bei der Hausratversicherung nur Leitungswasser versichert ist, wenn du dann geschickt nachfragst, dann werden die dir auch den gleichen Tip geben.

Dein Vermieter ist zeitgleich für Gemeinschafts und auch sein Sondereigentum haftbar zu machen, wie die das dann regeln, ist nicht dein Problem.

Aber immer in geeigneter Art und Form auf den Vermieter zugehen, wenn du dir das nicht traust, dann such in deiner Nähe einen Mieterverein auf , dort hilft man dir weiter.

Gruß

BHS-Huber

… und dann machen wir einfach wer-weiss-was zu.
Kann ja schließlich jeder bei google alleine nachschauen oder zum Mieterverein gehen.

vnA

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Hast du die Frage überhaupt gelesen?

vnA

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Wenn man die Wohnung mit PVC-Boden angemietet hat, dann hat man ggf. Anspruch auf einen Ersatz des PVC-Bodens, wenn dieser abgenutzt ist. Man kann aber nicht vom Vermieter verlangen, dass er statt des PVC-Bodens Laminat verlegt.
Wer für das Renovieren zuständig ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und ob die dort getroffenen Regelungen rechtswirksam sind. Es gibt gerade in älteren Mietverträgen Renovierungsklauseln, die in jüngster Zeit für ungültig erklärt wurden. Dann wäre der Vermieter für die Renovierung zuständig. Man müsste also die konkreten Klauseln des Vertrages kennen, um die Frage zu beantworten.

Hast du die Frage überhaupt gelesen?

Vermutlich sollte das eine falsche Antwort auf die Frage eins tiefer sein.
Nicht mal die richtige Frage angeklickt… :frowning:
Gruß
Testare_

Sie haben Recht, die Antwort sollte eigentlich einem Thema vorher gelten.

Allerdings so agressiv? Muss das sein?

Gruß

BHS-Huber

Deine Mieterrechte stehen im Mietvertrag. Genauer: Was weder bei Einzug vorhanden noch zugesichert oder dort vereinbart ist, eben nicht.

Demnach muss der Mieter verschlissenen, nicht aber beschädigten oder unmodernen PVC-Belag ersetzen und schuldet keineswegs Neuanstrich oder Tapetenwechsel.

G imager761

Deine Mieterrechte stehen im Mietvertrag. Genauer: Was weder
bei Einzug vorhanden noch zugesichert oder dort vereinbart
ist, eben nicht.

Interessant. Was im BGB steht, ist also egal?

Demnach muss der Mieter verschlissenen, nicht aber
beschädigten oder unmodernen PVC-Belag ersetzen und schuldet
keineswegs Neuanstrich oder Tapetenwechsel.

In welchem Staat gilt das denn, bitte?

vielen dank für die vielen antworten.

Hallo… ich glaube die Vorredner haben sich schon auf das Wesentliche bezogen. LG