Hallo. Mein Vermieter hat angekündigt, dass er eine Sanierung der Fassade vornehmen sowie die Fenster von außen streichen wird. Zu diesem Zweck wird bald ein Gerüst aufgebaut.
Meine Frage lautet:
Bin ich verpflichtet, meine Fenster von INNEN auch zu streichen?
Hallo Kai, Kurze Antwort: Nein! Da diese Arbeiten aber oft mit Geruchsbelästigung einhergehen, wäre es vielleicht ratsam, dies in „einem Aufwasch“ zu erledigen, sofern überhaupt nötig. Ansonsten gilt, was im Mietvertrag steht. Gruß, Achim
Hallo Kai!
Wenn im Mietvertrag die Schönheitsreperaturklausel vereinbart wurde, dann ist man lediglich bei Auszug dazu verplichtet die Fenster von Innen zu streichen (siehe Mietvertrag)
Falls der Vermieter während der Mietzeit vorhat, die Fenster von Innen sowie von Außen zu streichen, dann sollte man ihm den Zugang hierzu auch gewähren.
Man sollte froh sein in diesem Fall, weil man somit dann nicht mehr beauftragt ist beim Auszug zu streichen.
Kurz und knapp: NEIN man ist nicht verpflichtet zu dem jetztigen Zeitpunkt, automatisch die Fenster von Innen selbst streichen zu müssen.
Viel Erfolg!
Ja das sind sie, wenn sie lange in der Wohnung wohnen. Sie sollten sich den Zustand der Fenster bei Einzug bestätigen lassen. Sie übernehmen die Wohnung mit frisch gestrichenen Fenstern und leben dort ein paar Jahre, dann müssen sie alle drei Jahre streichen.
Das sind meine Infos, wobei sie sich noch eine genauere rechtsauskunft einholen sollten. Diese Angaben sind ohne Gewähr
einen freundlichen Gruß
Gabi
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Der Vermieter kann einzelne Schönheitsreparaturen vertraglich seinen Mietern aufbürden, jedoch nicht mehr, als dies gemeinhin üblich ist. Vertretbar sind gemäß der Rechtsprechung des BGH unter anderem Verpflichtungen zum Streichen von Wänden und Decken sowie das Lackieren von Heizkörpern und der Fenster und Türen von innen.
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hat dein Vermieter auch in dem Schreibe mitgeteilt, dass du gleichzeitig innen die Fenster machen musst???
Wenn nicht, fällt das Streichen der Türen und Fenster (nur Innen) in einem Zeitintervall von ca.alle 7Jahre. D.h. für Innen ist der Mieter zuständig ausser es ist im Mietvertrag anders geregelt. Du darfst es selbst machen, es muss nur einer fachmännischenarbeit entsprechen. Ein Fachmann ist keine Pflicht!!!
wohnst du also erst zwei jahre in der Wohnung und die Fenster sind okay, brauchst du diese nicht zu streichen. Erst nach 7 Jahren oder wenn du nach 6 Jahren ausziehst und sie sind stark abgenützt, vergraut oder vergilbt, dann musst du spätestens bei Auszug streichen. Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Freundlichen Gruß