Mieterrechte fenster streichen

Hallo. Ein Vermieter hat angekündigt, dass er eine Sanierung der Fassade vornehmen sowie die Fenster von außen streichen wird. Zu diesem Zweck wird bald ein Gerüst aufgebaut.
Meine Frage lautet:
Ist man als Mieter verpflichtet, die Fenster von INNEN auch gleich zu streichen, wenn diese von außen gestrichen werden?

Vielen Dank, Kai

Nein.
Es ist allerdings anzuraten die eigene Hausratversicherung in Kenntnis zu setzen, da diese ansonsten bei einem Einbruch über das Gerüst, die Leistung verweigern kann.

vnA

Hallo,

nein, ist man nicht.

Gruß
Nita

P.S.: Meiner (von vor vielen Jahren) sagte: Ach, wenn die mal dabei sind, können die innen gleich mitstreichen. Auf s e i n e Kosten. Hach, so ein netter VM!

Hi,

Es ist allerdings anzuraten die eigene Hausratversicherung in Kenntnis zu setzen, da diese ansonsten bei einem Einbruch über das Gerüst, die Leistung verweigern kann.

Interessant, das wusste ich nicht.
Aber was bringt das der Hausratsversicherung das zu wissen?
Bzw. anders formuliert: Mit welcher Begründung lehnen die das dann ab?
Steigt dann für die Zeit der Beitrag wegen dem höheren Risiko?

Gruß
Nick H

Jedem Versicherungsvertrag liegt ein bestimmtes versichertes Risiko zu Grunde. Wenn sich dieses Risiko ändert, ist der Vertrag in seinen Grundsätzen berührt. Dies kann die Versicherung zum Anlass nehmen Leistungen zu verweigern.
Dass sich durch eine zeitlich befristete Gerüststellung im Beitrag etwas geändert hätte, habe ich so noch nicht gehört.

vnA