Mietersache Schimmelpilzbildung

aufgrund von Schimmelbildung in unserer Wohnung bestellte unser Vermieter ohne vorherige Absprache mit uns wegen den Kosten einen Bauingenieur als Gutachter.Dieser stellte die Kosten für das Gutachten dem Vermieter zu, der diese Kosten nunmehr unsererseits erstattet haben will, weil wir angeblich wegen falscher Belüftung Verursacher der Schimmelbildung sind, was wir bestreiten. Darf der Vermieter ohne Rücksprache mit uns ein Gutachten auf unsere Kosten erstellen lassen ?

Der Vermieter darf natürlich ein Gutachten erstellen lassen. Das Honorar muss er zuerst einmal bezahlen. Ob er die Kosten dann ganz oder zum Teil an Sie weiterleiten darf, ist eine juristische Frage, die sicherlich Ihr örtlicher Mieterverein beantworten kann.
Im übrigen habe ich auch schon eine Menge Gutachten in dieser Richtung erstellt. Zu 95 % war falsches Lüften bzw. unzureichendes Lüften der Mieter die Ursache.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur IK-BauNRW

Hallo ,

Deine Frage ist grundsätzlich keine Frage an den Sachverständigen / Gutachter , es ist eine juristische - , und somit eine Rechtsfrage .
Viel Erfolg .