Hallo,
da Schwierigkeiten mit Vermietern immer wieder auftreten
werden, überlegen wir, in einen Mieterschutzbund einzutreten.
Wo ist jetzt nun der Unterschied zwischen Mieterschutzbund und
Mieterverein?
Es gibt keinen Unterschied. Der Unterschied kann aber in der Betreuung und der jeweiligen Leistung liegen. Auch beim DMB - auch Mieterschutzbund genannt - gibt es die Bezeichnung „Mieterverein xyz und Umgebung e.V.“.
Neben dem DMB gibt es freie Mietervereine. Sie agieren in einem eigenen Verband oder für sich selbstständig.
In beiden Organisationsformen wird Rechtsschutz alternativ angeboten. Einige DMB-Gruppen verlangen automatisch die Rechtsschutzversicherung als Bestandteil der Mitgliedschaft. Die Beiträge liegen dann meist so ab 80 EURO bis zu 150 € pro Jahr. Manche Vereine verlangen nur dei Mitgliedschaft, Rechtsschutz kann freiwillig beantragt werden. Hier kann man beiträge ab 30 € bis zu 100 € haben. Hintergrund der Preise sind die Leistungen.
In allen Werbeaktionen, wo vollmundig mit dem RS geworden wird, muss der Kunde ( Mieter ) sich aber klar sein, dass er keinen Rechtsschutz erwarten kann, wenn er in einen Mieterverein eintritt und erst eine RS-Versicherung abschliesst, wenn der Streit schon vorliegt. Es wird eine dreimonatige Wartezeit verlangt. Und noch ein Irrtum besteht. Der Beginn eines Streits beginnt nicht mit dem Termin der Einschaltung eines Anwaltes oder Mietervereins sondern bereits dann, wenn erstmals in einer Sache etwas getan ist. Es genügt daher schon eine Mängelanzeige in der Sache vor einem Jahr um ein Jahr später keinen Anspruch auf Rechtsschutz zu haben.
Bieten die auch einen kostenlosen Rechtschutz an (ist klar,
man zahlt einen monatlichen / jährlichen Beitrag) oder nur
Beratung?
Nein, diese Beiträge sind zur gerichtlichen Klärung. Aussergerichtliche Beratung wird im Beitrag gezahlt. Aber Achtung. Einige Organisationen verlangen neben den Portokosten auch die Schreibgebühren pro Seite Brief. Kosten für Wohnungsbesichtigung und/oder - Übergaben müssen überall getrennt gezahlt werden.
Zur Antwort des anderen User. Der/die Vorsitzenden könnne kraft Amtes jederzeit vor einem Amtsgericht ein Mitglied beratend vertreten.
Sollte man einen Verein im gleichen Bundesland wählen, auch
wenn ein anderer dichter ist?
Man sollte den Mieterverein wählen, der für den eigenen Bereich zuständig ist.
Lohnt sich das wirklich oder sollte man allgemein eine
Rechtschutzversicherung abschließen? Nein, Geld haben wir
nicht über…
Diese Frage muss jeder für sich klären. Wer in einem Mieterverein als „einfaches Mitglied“ ohne Rechtsschutz ist, kann natürlich jederzeit Auskunft holen. Im Prinzip also jeden Tag.
Wer Rechtsschutz hat - ohne Selbstbeteiligung - wird notfalls bei mehrfachen Anwaltskontakten die Kündigung der Rechtsschutz erhalten.
Wer jedoch Rechtsschutz mit einer Selbstbeteiligung bis zu 150 € hat, sollte die Überlegung anstellen, wenn er einen Mieterverein ohne Verpflichtung zu Rechtsschutz in der Nähe hat, ob er dort nicht Mitglied wird. Die Höhe des Mitgliedsbeitrage ist überwiegend eine Einsparung, wenn ich berücksichtige, dass ich in jedem Einzelfall bei der Rechtsschutz meinen Kostenanteil zahle. Vorauissetzung ist aber, dass dieser Verein nicht nebenbei Schreibgebühren oder Portokosten verlangt.
Die Beratung steht und fällt mit der Qualifikation der Berater. Es ist äusserst schwierig gute Rechtsanwälte für Beratungen zu finden. Vor allem müssen sich Verantwortliche in den Organisationen - gilt auch bei Haus - und Grund - darüber eoinig sein, dass die in einem Mieterverein tätigen Anwälte nicht dazu da sind, sich ihr ohnehin dürftiges Einkommen, weil sie auf dem Markt keine Mandnaten finden, auszubessern. Meine erste Amtshandlung als Geschäftsführer und später geschäftsführender Vorsitzender bestand darin, alle unter dem DMB installierten Anwälte innerhalb einer Woche in den "Sandkasten " zu schicken.
Wir haben heute sechs Anwälte ehrenamtlich beschäftigt. Qualifizierte Anwälte einer überregional bekannten Kanzlei. Wer hier beraten wird, erinnert sich in anderen Fällen an diese Beratung und wird auch wegen eines Verkehrsdeliktes, wegen einer Familiensache einen der kompetenten Anwälte aufsuchen.
Gruss Günter