Mieterschutzbund

Am 29.12.2000 habe ich einen Vertrag mit dem Mieterschutzbund abgeschlossen. Erst jetzt kam die Rechnung vom Mieterschutzbund und zwar für das komplette Jahr 2000, das komplette Jahr 2001 und das erste halbe Jahr 2002 plus 5 € Mahngebühr (ohne jemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten zu haben).

Ist es rechtens, für das ganze Jahr 2000 den Beitrag zu erheben ohne bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, die paar Tage bis zum neuen Jahr zu warten um diesen Beitrag zu sparen? Ausser dass es sich für einen Verein der dem Mieter beistehen sollte, so gehören müsste.

Am 29.12.2000 habe ich einen Vertrag mit dem Mieterschutzbund
abgeschlossen. Erst jetzt kam die Rechnung vom
Mieterschutzbund und zwar für das komplette Jahr 2000, das
komplette Jahr 2001 und das erste halbe Jahr 2002 plus 5 €
Mahngebühr (ohne jemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten zu
haben).

Hallo,

wir machen es so, dass wir Mieter, die sich ab 01.12. eines Jahres bei uns melden, wenn dann kein übermässiger Schriftverkehr oder Wohnungsbesichtigungen anfallen, bereits auf das kommende Jahr eintragen. Aber bei uns muss jemand automatisch bei Eintritt und der ersten Beratung zahlen.

Es doch wohl nicht sein, dass Du erst jetzt die Rechnungen für 2000 und 2001 und dann 2002 erhälst. Schau mal die Beitrittserklärung nach, was Du unterschrieben hast.

Zudem kann bei uns ein Mieter schon bei Vertragsabschluss zur Mitgliedschaft erklären, ob er ein Jahr bleibt ( dann wird er nach einen Jahr automatisch gelöscht) oder selbst irgendwann einmal kündigen will. Hat man Dich hingewiesne, wie lange Du Mitglied sein musst, ob Du selbst kündigen musst und hast Du eine Kopie des Mitgliedsbeitrittes erhalten ? Hast Du seit Beitritt einmal eine Ladung zur einer Mitgliederversammlung erhalten und wenn nicht, weshalb nicht ?

Oder bist Du umgezogen und man hat Dich erst jetzt gefunden ?
Hast Du möglicherweise nicht sogar nur für zwei Jahre unterschrieben ? Für Beitragserhebungen, dei noch nie angemahnt wurden, kann keine Mahngebühr berechnet werden.

Ist es rechtens, für das ganze Jahr 2000 den Beitrag zu
erheben ohne bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, die
paar Tage bis zum neuen Jahr zu warten um diesen Beitrag zu
sparen? Ausser dass es sich für einen Verein der dem Mieter
beistehen sollte, so gehören müsste.

Es ist in diversenen Satzungen tatsächlich möglich.

Gruss Günter

Hallo Günter, davon habe ich bis heute (bin seit 1988 im Mieterschutzbund) noch nie etwas gehört.

Bei uns wird übrigens halbjährlich abgebucht.

Wohnungsbesichtigungen anfallen,

Kommt das auch vor?

eine Kopie des Mitgliedsbeitrittes erhalten ?

auch nie, nur damals die Mitgliedskarte…

Beitritt einmal eine Ladung zur einer Mitgliederversammlung
erhalten und wenn nicht, weshalb nicht ?

ich wusste gar nicht, dass es so etwas gibt.

Gruss Chris

Hallo Christel,

jeder im Mieterbund geführte Mieterverein auf kommunaler oder Kreisebene ist ein eigener eingetragener Verein und wird hoheitlich nur vom DMB mit Material ( das der Verein oder dessen Mitglieder getrennt zu zahlen haben) und mit der Kassenprüfung in einigen Jahresabständen betreut. Die Vereinsorganisation ist dann in den Landesverband und je nach Regionen in Kreisverbände, in größeren Städten als Stadtverbände, aufgeteilt. Jeder dieser Vereine hat dann einen eigenen gewählten Vorstand gemäß dem Vereinsrecht und ist verpflichtet, Entweder jährlich, wenn eine andere Satzung vorliegt, mindestens alle zwie Jahre eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Die Mitglieder wählen den Vorstand, entscheiden z.B. über fristlose Kündigungen von Mitgliedschaften, entscheiden über Beitragsänderungen und wenn erforderlich um höhere Ausgaben des Vorstandes, da der Vorstand nicht ohne Beschränkung Gelder ausgeben darf. z.B. kann zur Umstellung des Euro nicht einfach auf gerade Beträgge angeglichen werden, ohne dass dies mehrheitlich in der Mitgliederversammlung entschieden wurde. Die örtlichen Organisationen nennen sich deshalb ja auch „Mieterverein xxxxx und Umgebung e.V.“ oder Mieterverein xxxxx e.V.". oder ähnlich.

Hallo Günter, davon habe ich bis heute (bin seit 1988 im

Mieterschutzbund) noch nie etwas gehört.

Bei uns wird übrigens halbjährlich abgebucht.

Ist eine Frage der Organisation und des Aufwandes. Ich liess dies - hier ist die Mitgliederversammlung zuständig - so regeln, dass bei der 1. Beratung der Jahresbeitrag komplett zu zahlen ist, ansonsten jährliche Zahlung vereinbart wird und die Geschäftsstelle in Ausnahmefällen durch Beschluss der Mitgliederversammlung sozial schwachen Mietern in Abänderung der üblichen Modalitäten auch längere Fristen oder gar Ratenzahlung erlaubt. Dies sidn zwar jährlich nur 2 - 3 Mieter, aber auch sie haben einen Anspruch beraten zu werden, auch dann, wenn sie nicht sofort alles zahlen können. Und wir verlangen ohne Rechtsschutz seit 01.01.2002 Euro 26,00 im Kalenderjahr. Wir unterhalten einen Geschäftsstelle, eine hauptamtliche Kraft sowie vier Anwälte, die abwechselnd ehrenamtlich in der Beratung sind. Aber - wir sind 1995 aus dem DMB ausgetreten - und sind heute in der Lage wirtschaftlich zu arbeiten und Service zu bieten. Das Problem der örtlichen Verein im DMB ist, dass sie den Großteil ihres Geldes an den Bundesverband abführen müssen, die Mieterzeitung finanzieren müssen und auch sonst die Literatur zu zahlen ist. Wir verfügen im Rahmen eines Wirtschaftsplanes selbst über die Mittel und können entsprechend planen und wenn es nicht klappt, dann reagiert die Mitgliederversammlung, der Rechenschaft abzulegen ist über die Verwaltung und Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Wobei dies auch in den DMB-Mieterverein gilt.

Wohnungsbesichtigungen anfallen,

Kommt das auch vor?

Ja, einzelne - auch im DMB - Mieterverein haben Mitarbeiter, die Wohnungsbesichtigungen machen (z.B. Dokumentationen bei Schimmel oder anderen Mängel) oder Wohnungsübergaben mit dem Mitglied an den Vermietr vornehmen. Wir bieten dann noch Termine an, damit Mieter und Vermieter gemeinsam Mietverträge erstellen können, die ohne Rechtsfehler sind. Jeder § wird dann erläutert und auf die jeweils der anderen Seite entstehenden Pflichten und Rechte hinzuweisen. Dabei scheitern etwa jährlich zwei Mietverträge bei der Besprechung, während rd. 200 - mehr lassen sich von uns die Verträge nicht erstellen - klappen. Wir bieten auch an, dass sich Vermieter an uns wenden können, die mit dem Mieter Probleme haben. Wir gehen von uns aus auf die Mieter zu - auch wenn diese nicht Mitglied sind - und versuchen zu beraten. In diesen Fällen zhalt dann der Vermieter einen einmaligen Jahresbeitrag. Diese Leistungen sind bei uns kostenlos.

eine Kopie des Mitgliedsbeitrittes erhalten ?

auch nie, nur damals die Mitgliedskarte…

Mit der Mitgliedskarte ist auch die Satzung auszuhändigen. Woher soll das Mitglied sonst wissen, welche Leistungen es erwarten kann, welche rechte und Pflichten bestehen oder wann, wie in welcher Art gekündigt werden muss. Mitgliedskarten gibt es bei uns nicht. Heute hibt es Datenverarbeitung, man kann jederzeit ein Programm einsehen. Ich hoffe, Du musst noicht noch jedes Jahr die von mir als „Rabattmarken“ bezeichneten Jahreskleber wie es sie früher als Gewerkschaftsmitglied für die Beiträge gegeben hat einkleben.

Beitritt einmal eine Ladung zur einer Mitgliederversammlung
erhalten und wenn nicht, weshalb nicht ?

ich wusste gar nicht, dass es so etwas gibt.

Dort, wo es einen Verein gibt, muss es eine Einladung an die Mitglieder zur Mitgliederversammlung geben. Wenn dies nicht seit
1988 bei Dir geschehen ist, stellt sich die Frage, ob möglicherweise durch eine Anzeige in einer Tageszeitung die Veröffentlichung der Mitgliederversammlung erfolgt ist, Du es übersehen hast. Wenn es tatsächlich nie einen Mitgliederversammlung gegeben hat, gehe ich schlicht davon aus, dass möglicherweise dieser Verein zwar arbeitet, aber keine rechtlich legitimierte Vorstandschaft hat. Du kannst bei dem zuständigen örtlichen Amtsgericht und dort im Vereinsregister klären, wer zuständig ist.

Gruss Günter

Danke Günter für die prompte und ausführliche Antwort. Das ist ja hoch interessant.

Ich werde mich mal um die Vorstandsmodalitäten kümmern. Wir zahlen übrigens 88 DM bisher für ein 1/2 Jahr – da wäre der gesamte Jahresbeitrag auf einmal ganz schön happig.

Ich bin in den früheren Jahren auch schon beraten worden. Und es wird ja wohl nun wieder auf mich zukommen.
Vielen Dank noch einmal
Christel

Danke Günter für die prompte und ausführliche Antwort. Das ist
ja hoch interessant.

Ich werde mich mal um die Vorstandsmodalitäten kümmern. Wir
zahlen übrigens 88 DM bisher für ein 1/2 Jahr – da wäre der
gesamte Jahresbeitrag auf einmal ganz schön happig.

Hallo Christel,

ich habe mal ganz kurz geschluckt. Gehe aber davon aus, dass etwa 60 - 80 DM jährlich für Mieterrechtsschutz beim DMB zusätzlich im Beitrag enthalten sind. Der Restbeitrag bleibt mir unerklärbar. Besonders dann, wenn es nur Beratungen gibt, also möglicherweise kein Schriftverkehr geleistet wird.

Wir jedenfalls gehen davon aus, dass ein Jahresbeitrag von DM 50,00 ausreichend ist, wenn der Verein mindestens 1.500 Mitglieder hat, von diesem Geld eine Geschäftsstelle angemietet ist , ein Geschäftsführer tätig sein kann, Anwälte beschäftigt werden können und alles bereits beschriebene im Beitrag enthalten ist. ( wobei die Anwälte nicht gesonderr bezahlt werden müssen, denn wer erfolgreich in einem Mieterverein beraten kann, findet nicht nur dort in Einzelfällen Mandanten sondern solche Mitglieder werden sich in anderen Angelegenheiten an diesen Anwalt wenden. Weshalb also soll der Mieterverein jemand zusätzlich zahlen, der sich ohnehin wirtschaftliche Vorteile durch einen Mieterverein beschaffen kann ? ) Aber ich räume ein, wir haben die in unserer Region und über die Grenzen hinaus renomierteste Kanzlei beauftragt, von fünf Anwälten sind vier jederzeit ( wenn terminlich möglich ) bereit zur Beratung, dass es oft eben so ist, dass der Mieterverein für relativ hohe Entschädigungen einen Anwalt beauftragt, der auf dieses Geld angewiesen ist. Nur ist meine Meinung, dass Mitglieder eines Mietervereins - gilt teilweise auch für andere Organisationen - einem Anwalt nicht den Lebensunterhalt erhöhen müssen. Wer in anderen Berufen nicht erfolgreich ist, wird schließlich auch nicht von anderen finanziert. Ich persönlich halte Mitgliedsbeiträge und RS- zusammen von höchstens 120,00 DM im Jahr noch für wirtschaftlich vertretbar. Zumal man bei solch hohen Beiträgen oft erkennen muss, dass Sozialhilfempfänger, Arbeitslose oder Mieter mit geringem Einkommen auch von solchen Mietervereinen angehalten werden, sich einen Beratungsschein zu beschaffen, damit der Anwalt des Vereins darüber abrechnen kann.

Gruss Günter