Mieterselbstauskunft

ein vermieter verlangt von einem interessenten, der ein einfamilienhaus von 140qm wohnfläche mieten möchte (miete 775 euro kalt) auskunft über folgende posten:

  • aktuelles monatl. gesamtnettoeinkommen mit verdienstabrechnungskopien der letzten beiden monate

  • auskunft über aufgeübten beruf, zeitpunkt der einstellung, vertragsdauer

  • anschrift bisheriger vermieter, bisheriger arbeitgeber

  • dauer des bisherigen mietverhältnisses

  • auskunft über zahlungsverpflichtungen (darlehen, teilzahlungsgeschäfte, unterhaltsverpflichtungen, leasinggeschäfte etc)

  • auskunft, ob in den letzten fünf jahren ein konkurs- oder vergleichs- oder insolvensverfahren stattgefunden hat

  • verpflichtung, drei monatsmieten kaution zu hinterlegen (in bar, keine bankbürgschaft)

  • genehmigung, beim derzeitigen vermieter referenzen einzuholen

  • schufa-selbstauskunft über die finanziellen verhältnisse

falschaussagen berechtigen zur fristlosen kündiung bzw anfechtung des mietvertrages.

sind solche fragebögen rechtens?

danke im voraus.

shillington

Hallo shillington,

ein vermieter verlangt sind solche fragebögen rechtens?

was „rechtens“ ist ist eigentlich nicht relevant…
Wenn jemand als potentieller Mieter diesem „Verlangen“ allerdings nicht nachkommt, dem wird der Vermieter die Wohnung nicht vermieten.

Und - selbst wenn´s rein rechtlich gesehen ok wäre - wenn man seinen Vermieter gleich zu Beginn des Mietverhältnisses „anschummelt“ - puhh! das gibt garantiert böses Blut! Also Vorsicht!

Das ist jedenfalls die Meinung von
Tinchen

Hi,

sind solche fragebögen rechtens?

Warum nicht? Der Mietinteressent gibt die Auskünfte ja entweder freiwillig oder gar nicht. Fragen darf ich alles und wenn der Befragte Auskunft gibt (und freiwillig nachgefragte Dokumente vorlegt) kann die Frage doch nicht rechtswidrig sein. Selbst wenn der Vermieter nach den sexuellen Vorlieben fragt, ist die Frage an sich nicht rechtswidrig.

Die Frage ist vielmehr, ob die Vertragsklausel, nach der Falschauskünfte zur fristlosen Kündigung berechtigen, einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Bei einer Frage nach sexuellen Vorlieben würde sie das ganz sicher nicht. Bei den hier zur Diskussion gestellten Fragen ist das nicht so eindeutig. Hier wird im Streitfall der Richter nach den Gesamtumständen urteilen (Beispiel: ein laufender Kredit wurde nicht angegeben, die Miete wurde aber, als der VM davon Kenntnis erlangt, schon längere Zeit pünktlich bezahlt und die Kreditraten sind eher niedrig. Da würde es für den VM schwer mit der Kündigung).

Aber man sollte auch Verständnis für den Vermieter haben. Wenn man sich mal ansieht, was (im schlimmsten Fall) Mietnomaden mit dem Eigentum anderer anstellen und wie schwer es ist diese Leute aus seinem Eigentum wieder zu entfernen und wie hoch die Kosten für den VM dabei sein können, kann ich höchste Vorsicht auf Vermieterseite sehr gut verstehen.
Und es muß auf Mieterseite nicht mal böse Absicht dahinter stecken. Wenn die finanzielle Situation schwierig ist, kann sie auch sehr schnell kippen. Der Ärger ist dann vorprogrammiert und nicht jeder VM ist so reich um seinerseits längere Durststrecken überstehen zu können (die Verpflichtungen laufen weiter und sein Eigentum ist man u.U. schneller los wie eine gemietete Wohnung…).

Kurz: da im Mietrecht der Mieter an vielen Stellen gegenüber dem VM im Vorteil ist, kann der Vermieter nur vor Vertragsabschluß versuchen den Interessenten bestmöglich „zu durchleuchten“. Wird er nach der Unterschrift schlau, ist es für ihn zu spät…

Dem Mietinteressenten seinerseits steht es natürlich auch frei sich einen anderen Vermieter zu suchen. Er ist genauso wenig wie der Vermieter zum Vertragsabschluß verpflichtet.

Gruß Stefan

Hi Shillington,

solche Fragen zu stellen und zu beantworten liegen zunächst im Ermessen des VM und des Mieters. Man ist ja nicht verpflichtet, genau diese Wohnung zu nehmen, wenn einem das zu weit geht.

Die Frage allerdings, ob man wahrheitsgemäß antworten kann, ist schon besser zu beantworten.

Generell muss man - soweit ich weiß - auf alle Fragen die einen direkten Bezug zum einzugehenden Mietverhältnis haben bzw. die finanziellen Möglichkeiten des zukünftigen Mieters die Miete zu tragen.

Bei persönliche Fragen nach z.B. Krankheiten, Schwangerschaft etc. darf auch gelogen werden. Findet der Vermieter das heraus, hat er kein Recht zur fristlosen Kündigung.

Nicht sicher bin ich mir jedoch, was die Androhung der fristlosen Kündigung im Falle der nicht wahrheitsgemäßen Antworten betrifft. Damit meine ich dem Umfang der Konsequenz. Hier würde ich mich noch einmal schlau machen lassen.

Gruß
Nita

Hallo,

nachdem meine Großmutter inzwischen bei 14 vermieteten Parteien unter 6 Mietnomaden zu leiden hat, verfährt sie jetzt bei Neuvermietungen ähnlich. Wer die Auskünfte nicht geben will bekommt die Wohnung nicht -basta-
Immerhin kann und darf sie noch selbst entscheiden, wem sie ihre Wohnräume vermietet.

Die Klausel der fristlosen Kündigung bei nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung empfinde ich aber auch als nicht wirksam. Genaueres sagt Dir im Zweifelsfall der Mieterschutzbund…

Gruß
Maja

ein vermieter verlangt von einem interessenten, der ein
einfamilienhaus von 140qm wohnfläche mieten möchte (miete 775
euro kalt) auskunft über folgende posten:

  • aktuelles monatl. gesamtnettoeinkommen mit
    verdienstabrechnungskopien der letzten beiden monate

okay

  • auskunft über aufgeübten beruf, zeitpunkt der einstellung,
    vertragsdauer

kann der Mieter beantworten, denn Fragen zur Kündigung sind nur dann zu beantworten, wenn man bei der Wohnungssuche bereist die Kündigung erhaltne oder selbst gekündigt hat. Was der ausgeübte Beruf, oder der Zeitpunkt der Einstellung soll ist Schwachsinn.

  • anschrift bisheriger vermieter, bisheriger arbeitgeber

geht den VM nichts an. Das sind reinste Stasi-Fragen, um Wohlverhalten zu erpressen.

  • dauer des bisherigen mietverhältnisses

sagt nichts über den Grund des Umzugs aus, kann man also beantworten

  • auskunft über zahlungsverpflichtungen (darlehen,
    teilzahlungsgeschäfte, unterhaltsverpflichtungen,
    leasinggeschäfte etc)

geht den VM nichts an

  • auskunft, ob in den letzten fünf jahren ein konkurs- oder
    vergleichs- oder insolvensverfahren stattgefunden hat

ist nur dann anzugeben, wenn die eidesstattliche Versicheurng abgegeben ist. Alles andere von früher geht den VM nichts an.

  • verpflichtung, drei monatsmieten kaution zu hinterlegen (in
    bar, keine bankbürgschaft)

Sparbuch auf den eigenen Namen anlegen, das Sparbuch an den V; verpfänden und den geforderten Betrag einzahlen. Kein Geld dem VM in die Hände geben.

  • genehmigung, beim derzeitigen vermieter referenzen
    einzuholen

nein

  • schufa-selbstauskunft über die finanziellen verhältnisse

kann der VM verlangen, dann benötigt er aber keine Stasi-Unterlagen über das berufliche und private Umfeld.

falschaussagen berechtigen zur fristlosen kündiung bzw
anfechtung des mietvertrages.

anfechten soll er mal. Kaum Aussicht auf Erfolg. Falschaussagen gibt es nicth gegenüber dem Vermieter. Der hat wohl einen Schuss.

Ich würde mir als Mieter sehr gründlich überlegen, selbst wenn es nichts zu verbergen gibt, solch einen Vermieter als Vertragspartner zu haben. Das sind meist jene, die selbst gründlich in die eigene Tasche wirtschaften und den Mieter die Mängel der Vormieter zahlen lassen.

Gruss Günter und suche weiter

Hallo Shillington,

ein vermieter verlangt von einem interessenten, der ein
einfamilienhaus von 140qm wohnfläche mieten möchte (miete 775
euro kalt) auskunft über folgende posten:

  • aktuelles monatl. gesamtnettoeinkommen mit
    verdienstabrechnungskopien der letzten beiden monate

  • auskunft über aufgeübten beruf, zeitpunkt der einstellung,
    vertragsdauer

  • anschrift bisheriger vermieter, bisheriger arbeitgeber

  • dauer des bisherigen mietverhältnisses

  • auskunft über zahlungsverpflichtungen (darlehen,
    teilzahlungsgeschäfte, unterhaltsverpflichtungen,
    leasinggeschäfte etc)

  • auskunft, ob in den letzten fünf jahren ein konkurs- oder
    vergleichs- oder insolvensverfahren stattgefunden hat

  • verpflichtung, drei monatsmieten kaution zu hinterlegen (in
    bar, keine bankbürgschaft)

  • genehmigung, beim derzeitigen vermieter referenzen
    einzuholen

  • schufa-selbstauskunft über die finanziellen verhältnisse

falschaussagen berechtigen zur fristlosen kündiung bzw
anfechtung des mietvertrages.

Die Fragebögen an sich sind rechtens. Wie jedoch die Vorredner schon gesagt haben, sind hier ein paar Fragen, und vor allem die Aussage der fristlosen Kündigung, die von einem Juristen dann geklärt werden sollten.

Ich hab für unsere neue Wohnung auch einen Fragebogen erhalten. Ich hab dem Vermieter jedoch gesagt, dass ich nicht alle Fragen beantworten werde, weil ich nur die Wohnung mieten und nicht Ihn heiraten will. Die Frage, was ich für Schulden habe, hab ich beispielsweise nicht beantwortet.

Kommt aber auch hier wieder auf den Vermieter an, ob der das mitmacht.

Gruß
Jürgen

hallo!

ich danke euch allen herzlich, dass ihr euch zeit genommen habt, meine frage zu beantworten.
insgesamt hab ich mich zu dem thema noch ein wenig im netz umgeschaut und musste dabei feststellen, dass solche fragebögen mittlerweile gang und gäbe sind (da ich schon seit 10 jahren in meiner wohne - und miete zahle! *g* - bin ich mit solchen dingen noch nie konfrontiert worden).

die interessen des vermieters sind mir durchaus verständlich. letztlich finde ich die fragen aber doch lachhaft, denn eine garantie gegen scheidung, trennung, arbeitslosigkeit oder krankheit geben sie nicht. und darauf läuft es letztlich ja hinaus. wundert nur noch, dass kein ärztliches attest gefordert wurde.

in dem von mir beschriebenen fall betonte der vermieter mehrmals, dass das als kaution hinterlegte geld „nicht angerührt“ würde - sodass man sich fragen musste, warum er das so hervorhebt.

was ich draus gelernt habe: mich vor hausbesichtigungen schlau zu machen, mich mehr über meine rechten und pflichten zu informieren und einen vermieter zu suchen, bei dem ich von anfang an das gefühl habe, dass da eine vertrauensbasis enstehen kann. mit gutem gefühl im haus eines menschen wohnen, dem ich misstraue und mit dem ich keine gemeinsame basis finde: will ich nicht.

danke nochmal für eure hilfe!

shillington

sind solche fragebögen rechtens?

danke im voraus.

shillington

Hallo Shillington,

da muss man wohl beide Seiten betrachten. Sicherlich fühlt man sich als Muster-Mieter ausgehorcht, auf der anderen Seite ist es aber für Vermieter so schwer und teuer, „faule“ Mieter aus der Wohnung zu bekommen (langer Rechtsweg, Vollstreckungsschutz, Kosten der Räumung und Unterstellung der Möbel), dass man im Vorfeld ansetzen muss.

Mittlerweile soll es ja laut Fernsehberichten 25% Mietausfälle oder sogar Mietnomaden geben. Jeder 4. Mieter lässt also entweder vorsätzlich von Anfang an oder auch nach längerer Mietzeit angesichts der wirtschaftlichen Situation einfach mal eine Miete oder mehrere „ausfallen“. Dann schafft es, der vorherige Vermieter, die Leute aus der Wohnung zu bekommen, vielleicht auch mit Geld, und mit diesem Geld mieten die dann eine neue Wohnung an, zahlen die Kaution nicht oder von diesem Geld noch 1. Miete und Kaution und dann nichts mehr.

In dem Haus, in dem wir mal gewohnt haben, wurden solche Fragen nicht gestellt. Gerade die Schufa-Auskunft ist doch ziemlich hilfreich, weil man da sieht, wieviel Bankschulden jemand hat und wie seine Zahlungsmoral ist, weil auch Vollstreckungsmaßnahmen darin notiert sind. Auch andere Vermieter können sicherlich viel Auskunft darüber geben.

Und es kam, wie es kommen musste: Ein Pärchen mietete die Dachgeschoßwohnung an, sie angeblich berufstätig als und er selbständig mit dickem Auto. Nach einer Weile zahlten die einfach die Miete nicht mehr. Das Geschäft des Ehemannes ginge so schlecht. Und das Auto sei nicht seins, sondern ein Firmenwagen der Schwester. Die Vermieterin hatte zuvor gefragt, ob sie sich die Miete denn auf jeden Fall leisten könnten trotz der Selbständigkeit, was bejaht worden war. War nur gelogen. Hätte also besser eine solche Selbstauskunft eingeholt. Die Vermieterin ließ nicht locker, schaltete einen Anwalt ein, stellte Strafanzeige etc. Also zogen sie aus. Nach kurzer Zeit kam dann ein älterer Herr und klingelte bei uns, ob hier nicht im Haus das Ehepaar XY wohnen würde. Wir sagten, die seien umgezogen, worauf der Mann erklärte, er sei der frühere Vermieter und sie seien ihm noch ein paar Monatsmieten schuldig geblieben, die sie dann später zahlen wollten. Von diesen früheren Vermietern tauchten dann noch weitere (auch der neue Vermieter) mit derselben Geschichte auf. Also lief die Masche immer so: Mit dickem Auto und dicker Hose Mietvertrag bei privaten Vermietern erschleichen, einige Zeit da wohnen, aber keine Miete zahlen, dann ausziehen und darauf vertrauen, dass keiner von denen Klage erhebt oder Anzeige erstattet, was denn auch erstmal geklappt hatte. Ende vom Lied: Das Pärchen sitzt jetzt im Knast.

Und gerade bei Eigentumswohnungen, deren Finanzierungen noch laufen, kann der faule Mieter zum Bankrott des Vermieters führen, muss er doch Kredit und Hausnebenkosten alleine tragen, ohne Mieteinnahmen zu haben und soll dann noch die Prozess- und Vollstreckungskosten tragen? Ohne Selbstauskunft des Mieters wäre das Kamikaze.

Grüße

EK

Hallo Günther
Wahrheitswidrige Antworten können zwar zur Anfechtung des Vertrags führen, aber nur wenn ein schützenswertes Interesse vorliegt. Und eben das ist bei unzulässigen Fragen nicht der Fall.

Die Fragen können beliebig beantwortet werden und dies ist sogar erforderlich. Die Verweigerung einer Antwort würde sofort den Argwohn wecken und den gewünschten Vertragsabschluss verhindern. Falsche Antworten sind deshalb nicht nur möglich, sondern erzwungen und die Mieter sollten ihrer Phantasie freien Raum lassen.

Denn auf ‚blöde Fragen‘ oder, was dasselbe ist, unzulässige Fragen, gibt es ebensolche Antworten.

Als zulässig haben sich nur die Fragen nach Verdienst und Haushaltsgröße herausgestellt. Ihre wahrheitswidrige Beantwortung kann einen „wichtigen Grund“ zur Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1 BGB liefern. „Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Wahrheitswidrige Antworten können zwar zur Anfechtung des Vertrags führen, aber nur wenn ein schützenswertes Interesse vorliegt. Und eben das ist bei unzulässigen Fragen nicht der Fall.

Die Fragen können beliebig beantwortet werden und dies ist sogar erforderlich. Die Verweigerung einer Antwort würde sofort den Argwohn wecken und den gewünschten Vertragsabschluss verhindern. Falsche Antworten sind deshalb nicht nur möglich, sondern erzwungen und die Mieter sollten ihrer Phantasie freien Raum lassen.

Denn auf ‚blöde Fragen‘ oder, was dasselbe ist, unzulässige Fragen, gibt es ebensolche Antworten.

Als zulässig haben sich nur die Fragen nach Verdienst und Haushaltsgröße herausgestellt. Ihre wahrheitswidrige Beantwortung kann einen „wichtigen Grund“ zur Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1 BGB liefern. „Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Hallo,

Als zulässig haben sich nur die Fragen nach Verdienst und
Haushaltsgröße herausgestellt. Ihre wahrheitswidrige
Beantwortung kann einen „wichtigen Grund“ zur Kündigung des
Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1 BGB liefern. „Ein
wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere
des Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der
beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des
Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis
zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet
werden kann.“

Wi sind uns hier aber hoffentlich einig, dass nur ein Grund zur Kündigung dann estehen könnte, wenn der Mieter in Zahlungsrückstand gerät. Dieses Problem ist eben nicht gelöst und wird kaum lösbar sein.
Der VM muss letztlich bewiesen, dass dem Mieter schon bei Abschluss des Vertrages erkennbar war, dass er nicht zahlen kann.

Prozessual kaum eine Chance für den Vermieter wenn der Mieter zahlt.

Gruss Günter

Hallo,

ganz ehrlich: Du musst die Fragen ja nicht beantworten und kannst Dir ne andere Wohnung suchen ;o)

Ich habe diverse Fragen bei meiner Vermieterin damals beantwortet und auch einen Genehmigung für die Schufa erteilt. Das Mietverhältnis ist top!!!

Demnächst stehen wir auch vor der AUfgabe ne Wohnung zu vermieten und da wird auch nur der die Wohnung bekommmen, der entsprechend Liquiede ist. Auf Mietnormaden etc… habe ich keinen Nerv und diverse sich häufende Beispiele in meinem Fruendeskreis mit Kosten bis weit über 20.000 Euro für Mietausfälle und Sanierung kann ich verzichten - so lange das Rechtssystem in der BRD so gestaltet ist, dass man Zahlungsunwillige nicht an die Luft setzen kann.

Also - ich kann jeden Vermieter nur darin bestätigen,
sich abzusichern und das so gut wie möglich.

Ein Mieter der nichts zu verbergen hat, wird in der Regel
kooperieren.
Mit einem Mieter der von Anfang nicht kooperiert würde ich
keinen Mietvertrag abschließen.
So ein Mieter kann sich gerne anderweitig orientieren -
und ich würde einem potentiellen Mieter dieser Sorte auch
nicht hinterhertrauern - so ist der Markt.
Mit so einem Mieter kann ich mir nicht vorstellen,
dass ein vertrauensvolles Mietverhältnis entsteht.

Soll ein Vermieter nur aufgrund seines Auftretens beurteilen?

Im Fernehen wurde von einem Professor berichtet, der sich
sehr für die Kirche engagiert hat, im Ort sehr bekannt war und trotzdem nicht gezahlt hat.

Jemand hat hier zu einigen Punkten geschrieben, dass den Vermieter
dass nichts angehen würde. Ich gebe ihm insofern Recht,
dass der Vermieter hier möglicherweise etwas über das Ziel
hinausgeschossen ist, dennoch verstehe ich den Vermieter voll
und ganz - er wird seine Gründe haben.

Der Mieter muss ja nicht einziehen - es steht ihm ja frei, sich
eine andere Wohnung zu suchen. Da braucht sich keine der beiden
Parteien zu ärgern.

Aus meiner Sicht sollten sich die Vermieter wirklich
sehr genau absichern. Ich wollte keinen Mietnomaden beherbergen
und mich möglicherweise noch von so einem Beleidigen lassen!!!

Gruß
Sascha