Hallo!
Wenn in einer Mieterselbstauskunft nach dem atuellen Arbeitgeber und dem monatlichern Nettoeinkommen gefragt wurde, dieses auch wahrheitsgemäß beantwortet wurde… Muss man dann noch angeben, dass man vor hat, seinen Arbeitgeber zu wechseln bzw. dass man nur noch wenige Wochen dort (also beim aktuellen, angegeben AG) arbeitet?
Der Mietvertrag läuft bereits seit 01. August, das Nettoeinkommen ändert sich ab 01. September.
Danke und Gruß!
Mulemale
Hallo
Wenn in einer Mieterselbstauskunft nach dem atuellen
Arbeitgeber und dem monatlichern Nettoeinkommen gefragt wurde,
dieses auch wahrheitsgemäß beantwortet wurde… Muss man dann
noch angeben, dass man vor hat, seinen Arbeitgeber zu wechseln
bzw. dass man nur noch wenige Wochen dort (also beim
aktuellen, angegeben AG) arbeitet?
Nein, wenn nur nach dem aktuellen Arbeitgeber gefragt wird, dann gibt man auch nur den an.
Der Mietvertrag läuft bereits seit 01. August, das
Nettoeinkommen ändert sich ab 01. September.
Dann war die gegebene Selbstauskunft ja offensichtlich schon im Juli ausreichend gut für einen Vertragsabschluss.
Gruß
smalbop