Mieterselbstauskunft: Gehaltsangabe + Schufa

Hallo zusammen,

in einer Mieterselbstauskunft wird die Beantwortung der Frage nach dem aktuellen Nettoverdienst, eine Verdienstbescheinigung und eine Schufa-Auskunft verlangt. Der Hintergrund der Frage ist klar und einleuchtend.

Frage 1:
Wie kann man Vorgehen, wenn man einem Vermieter die Höhe des Gehaltes auf Grund selbiger nicht mitteilen möchte, d.h. das Gehalt ist im Vergleich zum Umfeld sehr hoch und man möchte dies nicht „im Dorf“ verbreiten.

Gibt es im Zweifelfall eine andere Möglichkeit, dass berechtigte Informationsbedürfnis des Vermieters zu befriedigen? Gibt es eine Möglichkeit eine Vertrauchlichkeitsklausel zu vereinbaren, die dem Vermieter verpflichtet, dies Geheim zu halten, d.h. auch innerhalb der Vermieterfamilie?

Frage 2:
Wie kann man Vorgehen, wenn der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangt? Dieses ist ja kostenpflichtig. Ist dies überhaupt zulässig?

Danke und viele Grüße

Mu Lei

Hallo zusammen,

in einer Mieterselbstauskunft wird die Beantwortung der Frage
nach dem aktuellen Nettoverdienst, eine Verdienstbescheinigung
und eine Schufa-Auskunft verlangt. Der Hintergrund der Frage
ist klar und einleuchtend.

Frage 1:
Wie kann man Vorgehen, wenn man einem Vermieter die Höhe des
Gehaltes auf Grund selbiger nicht mitteilen möchte, d.h. das
Gehalt ist im Vergleich zum Umfeld sehr hoch und man möchte
dies nicht „im Dorf“ verbreiten.

Man könnte in einem solchen Fall dem Vermieter eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen, dass man z. B. seit xx Jahren erfolgreich im Unternehmen tätig ist und der Arbeitgeber sehr zufrieden mit der Leistung und der Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers ist … eine Art Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers also. Das ist sogar eindrücklicher als eine nackte Gehaltsbescheinigung.

Gibt es im Zweifelfall eine andere Möglichkeit, dass
berechtigte Informationsbedürfnis des Vermieters zu
befriedigen?

Was auch sehr gut ist, ist eine Bankbestätigung, dass man bereits seit xx Jahren guter Kunde der Bank ist und es in dieser Zeit zu keinen Beanstandungen gekommen ist.

Gibt es eine Möglichkeit eine

Vertrauchlichkeitsklausel zu vereinbaren, die dem Vermieter
verpflichtet, dies Geheim zu halten, d.h. auch innerhalb der
Vermieterfamilie?

Dass man sich innerhalb der Familie über einen künftigen Mieter austauscht, ist sicher. Die Vertraulichkeitsvereinbarung bringt rein gar nichts.

Frage 2:
Wie kann man Vorgehen, wenn der Vermieter eine Schufa-Auskunft
verlangt? Dieses ist ja kostenpflichtig. Ist dies überhaupt
zulässig?

Eine Schufa-Auskunft kann einmal im Jahr kostenlos angefordert werden. Eine Schufa-Auskunft sollte man dem Vermieter vorlegen können, wenn er Wert darauf legt. Zulässig ist dieses Auskunftsverlangen des Vermieters.

Danke und viele Grüße

Mu Lei

Hallo Frau Weber,

danke für die Antworten.

Die Empfehlungsschreiben wären ein Lösung allerding nicht bei der Erfahrung des Vermieters mit den Vormietern.

Allerdings fragt man sich schon, inwiefern dem Vermieter dieses Auskunft überhaupt hilft. Die Angaben sind ja nur eine Seite, dass die Miete auch gezahl wird, ist eine andere Seite.

Welche rechtliche Stellung hat so eine Selbstauskunft überhaupt.

Man wird wohl hinsichtlich der Einkommensauskunft verhandeln müssen oder auf das Objekt verzichten. Eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse ist eher nicht gewünscht.

Die Schufaauskunft sollte kein Problem sein, die kostet ja auch nur 7,50€, wenn man sie schriftlich will.

Gruß

Mu Lei

Die Schufa-Auskunft kostet grundsätzlich nichts. Sie kann 1 x im Jahr kostenlos abgefragt werden.

Hallo Frau Weber,

ich habe jetzt noch mal bei der Schufa nachgelesen. Eine Datenübersicht nach § 34 BDSG ist kostenlos, enthält aber alle Daten. Dort müsste man evtl. Dinge streichen, die nicht relevant sind.

Die Schufa bietet allerdings eine Bonitätsauskunft für Geschäftspartner (z.B. Vermieter) an, diese ist kostenpflichtig (18,50€) und enthält offensichtlich weniger Daten.

Naja, die Schufa ist wohl das geringere Problem. Die Mitteilung der Einkommensverhältnisse ist gerade auf dem Dorf so eine Sache.

Grüße

Mu Lei

Hallo Mu Lei,

Man wird wohl hinsichtlich der Einkommensauskunft verhandeln
müssen oder auf das Objekt verzichten.

Versetz dich mal in die Lage des Vermieters. Da ist ein potentieller Mieter, der aber keine Auskunft über die Höhe seines Einkommens geben will. Ich nehme nicht an, dass sich der Vermieter da auf irgendwelche „Verhandlungen“ einlassen wird. Entweder er sieht den Lohnzettel oder er vermietet an einen anderen. So wird’s in der Regel enden.

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

das mag alles richtig sein. Ma versetzte sich aber mal in einen solventen Mieter, der sein Geld nicht offen zu schau trägt, sehr sparsam lebt, keine großen Autos fährt, …, seine Konten bewusst online führt, keinen Versicherungsverdreher in der direkten Nähe hat, … und dann im dann mehrfach im Dorfladen nach dem Motto angesprochen wird „Na Sie können sich doch eigentlich etwas besseres leisten.“

Nachweisen kann man keinem etwas, aber die Quelle ist eigentlich klar.

Was tut man dann?

LG

Mu Lei

Hallo Mu Lei,

Was tut man dann?

Man sucht sich von vornherein eine Wohnung bei der der Vermieter keinen Lohnzettel sehen will.

Sorry, aber als Mieter in spe sitzt man nun mal am kürzeren Hebel und hat keinerlei Diskussionsgrundlage.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

ich habe das „Problem“ momentan auch. Auch wenn ich nichts zu verbergen habe, weigere ich mich, einem mir fremden Menschen, der mir noch nicht einmal eine Zusage für eine Wohnung gegeben hat, solch vertrauliche Informationen zu geben.
Welcher Mensch ist denn so wahnsinnig und gibt ohne Bedenken persönliche Daten, genaue Gehaltsangaben Adresse des Arbeitgebers, alle finanziellen Daten, Bankverbindung und das alles noch mit offiziellen Belegen einfach heraus? Und man interessiert sich im Normalfall ja nicht nur für eine Wohnung.

Ich habe es folgendermaßen gemacht: Selbst eine geschrieben, mit allen relevanten Informationen und rechtlich verbindlichen Versicherungen, dass ich die Wohnung bezahlen kann, keine Mietschulden habe und keinen negativen Schufa-Eintrag. Das alles weise ich dann schriftlich nach, wenn der Vertrag zustande kommt.

Wenn ein Vermieter das nicht akzeptiert, bezweifle ich auch, dass ich ihn als Vermieter haben wollen würd…

Gib nicht zu leichtfertig solch sensible Daten heraus! Ansonsten: viel Glück noch :smile: