Mietersparbuch als Kaution

Hallo,

Mein zukünftiger Mieter möchte die Mietkaution in Form eines Mietersparbuches übergeben.

Muss ich bei der Vereinbarung im Mietvertrag etwas beachten?

Wer ist für die Verpfändungserklärung gegenüber der Bank zuständig?

Gruss,
Markus

Hi Markus,

Mein zukünftiger Mieter möchte die Mietkaution in Form eines
Mietersparbuches übergeben.

Muss ich bei der Vereinbarung im Mietvertrag etwas beachten?

ist gestzl. geregelt (§ 550 b BGB

Wer ist für die Verpfändungserklärung gegenüber der Bank
zuständig?

Das macht (meistens) die Bank. in das sparbuch kommt ein vermerk, dass es als kautionsbuch dienen soll und nur der vermieter verfügungsberechtigt ist. Dazu machen die meisten banken noch ein Formular wo alle beteiligten unterschreiben. Sparbuch nehmen sicher aufbewahren - ich schliese die immer in nem Bankschließfach ein - Fertig.
Im Fall der fälle kommst du relativ schnell an dein Geld. Manche Banken schreiben ihre kunden (dein Mieter) noch an und geben einige wochen Zeit (meist 4) in denen der mieter stellung dazu nehmen kann aber ansonsten klappt die auszahlung problemlos.

Alle haben etwas davon: Mieter bekommt sicher zinsen und sein geld geht nie mit dem mieter nach Alska oder zum insolvensrichter, die Bank weil sie gutes Geld billig verzinsen kann, der vermieter weil er seine forderungen sicher abgesichert hat

uwe

Hi Markus und juieh,

Punkt verdient, gut beantwortet. Noch eine kleien Anmerkung. Wenn der Vermieter die Kaution auf seinen Namen anlegt, muss er die Zinsabschlagsteuer dem Mieter erstatten, da der Mieter diese Steuer nicht bei seiner Steuererklärung absetzen kann. Da der Vermieter aus der Kaution jedoch kein Geschäft für sich machen darf, muss er die Zinsabschlagsteuer erstatten.

Eine Kautionsabrechnung, die also den Kautionsbetrag zuzüglich der Zinsen beachtet und wenn diese Kaution auf den Namen des Vermieters angelegt wurde als „Kautionssparbuch E. Maier“ ersattet wird ist dann falsch, denn der Vermieter nicht zusätzlich die von der Bank abgezogene Zinsabschlagsteuer erstattet. (Beachten - nur dann so, wenn die Kaution auf den Namen des Vermieters läuft)

Gruss Günter

Mein zukünftiger Mieter möchte die Mietkaution in Form eines
Mietersparbuches übergeben.

Muss ich bei der Vereinbarung im Mietvertrag etwas beachten?

ist gestzl. geregelt (§ 550 b BGB

http://www.anwalt-im-netz.de/Mietrecht_A-Z/Kaution/k…)
und auch üblich, zumal du dir dann keine gedanken über die
verzinsung machen musst

Wer ist für die Verpfändungserklärung gegenüber der Bank
zuständig?

Das macht (meistens) die Bank. in das sparbuch kommt ein
vermerk, dass es als kautionsbuch dienen soll und nur der
vermieter verfügungsberechtigt ist. Dazu machen die meisten
banken noch ein Formular wo alle beteiligten unterschreiben.
Sparbuch nehmen sicher aufbewahren - ich schliese die immer in
nem Bankschließfach ein - Fertig.
Im Fall der fälle kommst du relativ schnell an dein Geld.
Manche Banken schreiben ihre kunden (dein Mieter) noch an und
geben einige wochen Zeit (meist 4) in denen der mieter
stellung dazu nehmen kann aber ansonsten klappt die auszahlung
problemlos.

Alle haben etwas davon: Mieter bekommt sicher zinsen und sein
geld geht nie mit dem mieter nach Alska oder zum
insolvensrichter, die Bank weil sie gutes Geld billig
verzinsen kann, der vermieter weil er seine forderungen sicher
abgesichert hat

uwe