Hallo, darf Mieter beim vorzeitigen Auszug (mit Übergabeprotokoll, Schlüsselabgabe und sofortigem Einzug des Nachmieters) aus der gekündigte Wohnung auf Rückzahlung der bereits gezahlte Miete für die Tage zwischen Auszugsdatum und Kündigungsdatum bestehen?
bei Auszug Miete zurück, ansosnten alles egal…
Hallo
An der Anzahl der Sterne ist schon ersichtlich, das diese Frage einen gewissen Unterhaltungswert an sich hat, auch wenn sie hier regelmäßig in unregelmäßigen Abständen auftaucht.
Die Motivation zum Antworten schwindet einfach…
Hallo, darf Mieter beim vorzeitigen Auszug (mit
Übergabeprotokoll, Schlüsselabgabe und sofortigem Einzug des
Nachmieters) aus der gekündigte Wohnung auf Rückzahlung der
bereits gezahlte Miete für die Tage zwischen Auszugsdatum und
Kündigungsdatum bestehen?
Nur, wenn dies so im MV vereinbart wurde, ansonsten wäre der Vertrag zu erfüllen, unabhängig ob nun dort gewohnt wird oder nicht.
Anderes - bestehen - wird nur schadlos mit einer Übereinkunft des Vertragspartners möglich werden.
vlg MC
PS:
Mit 31 immer noch nicht im Leben angekommen?
Die Pupertät zieht sich wohl beim modernen Menschen immer länger…
Nun ja, ich halte die Antwort nicht wirklich für richtig.
… und sofortigem Einzug des Nachmieters …
Dieser Teilsatz lässt mich doch nachdenklich werden.
Ich bin daher eher der Ansicht, dass M(alt) sehr wohl Anrecht auf Restmiete hat, da VM den Vertrag nicht mehr erfüllt (erfüllen kann).
Ab er auch hier mal die Vertragslage checken, auch die mündliche.
Kann ja sein, das die erfolgreiche Übergabe nur mit voller Mietzahlung abgelaufen wäre…
Wenn also die Übergabe im Einvernehmen statt fand und der neue MV erst zum Monatsersten anfängt, wäre das vorher hineinlassen des NM im Einvernehmen den AM abgelaufen, weil dieser den Schlüssel und damit den Besitz der Wohnung bereits abgegeben hätte.