Mieterstreckung bei not. beglaubigter Kündigung?

Mieter und Vermieter haben sich notariel geeinigt das Mietverhältnis innert Jahresfrist aufzulösen. Nun verkauft der Vermieter die Liegenschaftan . Kann der Mieter vor Ablauf der Jahresfrist eine Mieterstreckung gerichtlich geltend machen?

Mieterstreckung

Was ist das?

Nach meinem Verständis ist das nicht möglich. Es liegt ein Mietaufhebungsvertrag vor. Dieser Mietaufhebungsvertrag bindet auch den neuen Eigentümer. Der Mieter hat sich in diesem Aufhebungsvertrag wohl rechtlich bereits dazu verpflichtet, an einem bestimmten Tag die Wohnung zu räumen. Eine Erstreckung erübrigt sich daher. Diese greift nach dem Schweizer Gesetzeswortlaut nur ein, wenn gekündigt wurde, nicht aber, wenn die Parteien bereits einen Vertrag über die Aufhebung abgeschlossen haben.

Allerdings müsste man den Wortlaut des notariellen Vertrages kennen.

Im übrigen müsste selbst im Falle einer blossen Kündigung der Mieter seine Bemühungen um eine neue Wohnung nachweisen, und dass die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeuten würde.