Es besteht ein Altbau mit Dielenböden (schwingend verlegt). Eine Partei zieht ins oberste Stockwerk in eine neu sarnierte Wohnung ein. Die Leute halten sich an alle Regeln, sie hören nur Musik in Zimmerlautstärke, rennen nicht durch die Wohnung, feiern keine Parties. Jetzt beschwert sich die Partei darunter bei der oberen Partei über Lärmbelästigung. Sie behauptet es poltere ständig, die Lampe würde andauernd wackeln und bei Musik oben würden sie unten den Fernseher nicht mehr verstehen. Beide Parteien einigen sich darauf, dass die obere Partei versucht noch vorsichtiger zu laufen, Filzpantoffeln anzuziehen.
Trotzdem hören die Beschwerden nicht auf. Bei einem Versuch behauptet die untere Partei, dass sie es höre, wenn die obere Partei einen Socken fallen läßt und sogar durch das Fallenlassen einer Hose aufwachen würde. Sie verlangen von der oberen Partei keine Kleidung mehr auf den Boden fallen zu lassen.
Die obere Partei ist an einer Einigung interessiert, möchte aber selber hören, ob es wirklich so laut ist. Sie bittet die untere Partei sich einmal unten die Schrittgeräusche, Musik und Kleidungsfallenlassen anhören zu dürfen. Die untere Partei läßt dies nicht zu (obwohl beide Parteien eigentlich befreundet sind). Auch verweigert die untere Partei den gemeinsamen Gang zur Hausverwaltung um eine Lösung zu finden. Anstatt dessen „droht“ die untere Partei alle Heben in gang zu setzen, damit die obere Partei Ärger bekommt, es sei denn die genannten Geräusche haben ein Ende.
Die obere Partei kann und will keine Rücksicht weiter nehmen, weil sie schon massiv in ihrer Lebensqualität eingeschränkt ist.
Hat die obere Partei etwas zu befürchten seitens der Hausverwaltung? Sollte, der Fehler in fehlender Dämmung liegen, ist die Hausverwaltung verpflichtet die zu verlegen? Kann die obere Partei gezwungen werden noch mehr Rücksicht zu nehmen?
Vielen Dank
