Mieterstreit- angeblich zu laut

Es besteht ein Altbau mit Dielenböden (schwingend verlegt). Eine Partei zieht ins oberste Stockwerk in eine neu sarnierte Wohnung ein. Die Leute halten sich an alle Regeln, sie hören nur Musik in Zimmerlautstärke, rennen nicht durch die Wohnung, feiern keine Parties. Jetzt beschwert sich die Partei darunter bei der oberen Partei über Lärmbelästigung. Sie behauptet es poltere ständig, die Lampe würde andauernd wackeln und bei Musik oben würden sie unten den Fernseher nicht mehr verstehen. Beide Parteien einigen sich darauf, dass die obere Partei versucht noch vorsichtiger zu laufen, Filzpantoffeln anzuziehen.
Trotzdem hören die Beschwerden nicht auf. Bei einem Versuch behauptet die untere Partei, dass sie es höre, wenn die obere Partei einen Socken fallen läßt und sogar durch das Fallenlassen einer Hose aufwachen würde. Sie verlangen von der oberen Partei keine Kleidung mehr auf den Boden fallen zu lassen.
Die obere Partei ist an einer Einigung interessiert, möchte aber selber hören, ob es wirklich so laut ist. Sie bittet die untere Partei sich einmal unten die Schrittgeräusche, Musik und Kleidungsfallenlassen anhören zu dürfen. Die untere Partei läßt dies nicht zu (obwohl beide Parteien eigentlich befreundet sind). Auch verweigert die untere Partei den gemeinsamen Gang zur Hausverwaltung um eine Lösung zu finden. Anstatt dessen „droht“ die untere Partei alle Heben in gang zu setzen, damit die obere Partei Ärger bekommt, es sei denn die genannten Geräusche haben ein Ende.
Die obere Partei kann und will keine Rücksicht weiter nehmen, weil sie schon massiv in ihrer Lebensqualität eingeschränkt ist.

Hat die obere Partei etwas zu befürchten seitens der Hausverwaltung? Sollte, der Fehler in fehlender Dämmung liegen, ist die Hausverwaltung verpflichtet die zu verlegen? Kann die obere Partei gezwungen werden noch mehr Rücksicht zu nehmen?

Vielen Dank

Hallo,

Hat die obere Partei etwas zu befürchten seitens der
Hausverwaltung?

nein, hat sie nicht.
Was passieren kann: Ein Beschwerdeschreiben kommt bei der Hausverwaltung an, du bekommst ein Schreiben (oder es kommt jemand vorbei - das ist aber eher unwahrscheinlich) in dem du aufgefordert wirst ruhiger zu sein. Darauf antwortest du, dass du nicht glaubst du seist zu laut und du würdest das gerne selbst hören. Falls der Mieter unter dir also der meinung sei du wärst zu laut soll die Hausverwaltung einen Termin machen und dann begutachtet die Hausverwaltung mit dir und dem anderen Mieter zusammen den Krach. Vorher seist du dir keiner Schuld bewusst, weil du schon Rücksicht nehmen würdest.

Also du widersprichst quasi dem Schreiben und bittest um Klärung im Beisein der Hausverwaltung. Mehr passiert erstmal nicht, die können dich ja nicht mit Mistgabeln aus deiner Wohnung treiben, nur weil irgendwer etwas behauptet :wink:

Wenn der Mieter unter dir eine Mietminderung aufgrund des Lärms will wird sich die Hausverwaltung das Geld bei dir (als verursacher) zurückholen wollen. Auch hier verlangst du Klärung und nimmst das nicht einfach hin.

Liebe Grüße,
Sue
PS: Ich kenne auch sehr hellhörige Häuser, aber dass jemand hört wie oben eine Socke fallengelassen wird ist wirklich sehr übertrieben. Da werden wohl nur Gründe gesucht um zu meckern und ggf die Miete zu mindern. Also keine Panik. Wenn man wirklich die fallende Socke hört besteht definitiv Handlungsbedarf seitens der Hausverwaltung, denn wenn man sowas hört kann das nicht mehr die Schuld des Mieters sein.

Hi

ich hatte letztens ein Gespräch mit meiner Nachbarin über mir. Nachts um 3 bumst es oben dermassen, dass meine Assoziation umfallende Sessel oder so waren. Nächtlich. Im Winter seltener. Es stellte sich raus dass die nicht würfel mit Möbeln spielen, es ist die blöde Katze der Frau, die nachts anfängt auf Fensterbretter und wieder runter zu springen. Die macht einen Lärm das man denkt da ist mindestens ein 10 Kilo Sack Kartoffeln hingefallen… insofern ist es durchaus möglöch im Altbau auch sachte Schritte von 60kilo-Personen zu hören sind.
Dass das ein Grund ist sich so aufzuführen seh ich nicht, aber es gibt Leute die extrem Geräuschempfindlich sind…

HH

Hi cookie!

Ich würde mir da weiter keine Gedanken machen, auch wenn es natürlich Schade ist, dass es zwischen beiden Parteien zu solchem Ärger kommt.

In einem Haus, in dem mehrere Parteien zusammen wohnen, muss immer Rücksicht genommen werden, und zwar in beide Richtungen. Partei 1 muss zwar Nacht und Ruhezeiten einhalten und versuchen, nicht übermäßig Lärm zu machen. Allerdings hat sie auch ein Recht auf normale Wohnungsbenutzung. Dabei entstehende’ unvermeidbare Geräusche’müssen von den Mitmietern akzeptiert werden.
Dazu gehört z.B. auch das Laufen mit Strassenschuhen durch die Wohnung oder das Duschen und Baden zu jeder Tages und Nachtzeit.
( Dazu gab es mal einen Gerichtsbeschluß: http://haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile/ind…
)
Das benutzen von Filzpartoffeln ist also schon ein Entgegenkommen von Partei 1.
Sollte das Haus wirklich so hellhörig sein, dass das normale Wohnverhalten unzulässige Lärmbelästigung darstellt, muss dieser Schaden vom Vermieter behoben werden. Es kann von Partei 1 nicht erwartet werden, sich bis zu diesem Maße einzuschränken.

Um dies zu tun, müsste allerdings erst einmal gemessen werden, wie hoch die Lärmbelästigung ist. Das Gutachten dazu muss der Kläger wenn er Pech hat, aus eigener Tasche zahlen. Gerichte sind auch nicht verpflichtet das Gutachten vor Gericht zuzulassen. Genaugenommen müssen Richter sich meiens Wissens sogar selber vor Ort ein Bild von der Lärmbelästigung machen.

Alles in allem erscheint es mir sehr suspekt, dass Partei 2 den Zugang in die eigene Wohnung verweigert. Ich vermute, das ganze ist Schikane.

Mein ( unfachmännischer) Vorschlag wäre, ihnen vorzuschlagen sich zusammen mit dem Vermieter die Lärmbelästigung anzuhören, um dann darüber nachzudenken wie das Problem gelöst werden kann. Da ihr bereits soviel Rücksicht nehmt wie Ihr könnt, scheint jede weitere Lärmbelästigung auf unzureichende Schalldichtung zu beruhen und das ist Sache des Vermieters. Wegen normalen Lebens in einer Wohnung kann man nicht Ärger bekommen. Denn alle Mieter haben das gleiche Recht so ungestört wie möglich in ihrer Wohnung zu leben. Es würde mich interessieren, welche ’ Hebel’ die untere Partei in Bewegung setzen will.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass besagte Partei darauf eingehen wird, aber ihr könnt dann wenigstens sagen, dass wenn sie nicht bereit sind, das Problem zu lösen, dann sollen sie auch nicht meckern.
Man könnte den Hebel auch umdrehen und sagen, da sie ja offensichtlich nicht bereit sind zur Lösung dieses Problems zusammenzuarbeiten, werdet ihr selber die Hausverwaltung einschalten und euch über die unberechtigten Anschludigungen beschweren. Allerdings denke ich nicht dass so ein Konfrontationskurs dem friedlichen Zusammenleben sehr zuträglich ist.

Mich würde allerdings interessieren, ob vor euch jemand in eurer Wohnung gewohnt hat. Die müssen ja doch mindestens genauso laut gewesen sein…

Ich wünsche euch viel Glück damit, dass sich die Sache vielleicht doch noch friedlich/freundlich lösen läßt!

Lieben Gruß, Manuela