Mieterstreit parken in garage

hallo.

meine freundin wohnt in einem mehrfamilienhaus mit sehr enger doppelgarage. sie hat einen stellplatz gemietet und ein anderer mieter hat jetzt den 2. stellplatz in der garage gemietet auf welchen er sein bald gekauftes auto stellen wird (z.z. nutzt der mieter das auto eines bekannten).

meine freundin hat sich beim örtlichen bauamt erkundigt: die garage ist von den maßen her eine doppelgarage. soweit so gut.

nun ist es so, dass der mieter des anderen garagenplatzes der meinung ist, dass da eh keine 2 autos in die garage passen und deswegen parkt eben derjenige in der garage, der zuerst da ist und der andere kann sein auto eben vor die garage stellen (wohl wissend, dass man dann zu jeder uhrzeit rausgeklingelt werden kann um das auto vor der garage wegzufahrn).

also fair finde ich das nicht: beide parteien haben ein anrecht auf einen garagenplatz und bezahlen ja diesen auch. aber wer von den stellplatzmietern ist jetzt im recht?gilt das prinzip „wer zuerst kommt,…“ oder muss derjenige den kürzeren ziehen, der sich nicht an „regeln hält“ und einfach die garage als einzelgarage sieht?

meine freundin hat ja schon mit den nachbarn geredet und vorgeschlagen, einfach mit den autos das parken in der garage zu „üben“ und die beste „parktechnik“ rauszufinden, aber das will der andere mieter erst ganricht versuchen.

lg.

Hallo,

also von der Rechtslage her ist es von dem jeweiligen Mietvertrag so, daß jeder einen Anspruch auf seinen Parkplatz hat.
Aaaaaber: So wie Sie das schildern, ist es so, daß diese Garage für zwei Autos eigentlich nicht geeignet ist. Salomonisch wäre es in der Mitte einfach einen Drahtzaun zu ziehen. Dann muß eben jeder einparken üben.
Ich finde, der andere Mieter kann Ihre Freundin nicht so einfach auf die Seite schubsen und seine Vorschläge sind ganz schön dreist. Dieser Zeitgenosse scheint insgesamt eher unkooperativ zu sein.
Wenn das mit dem Zaun nicht funktioniert (wofür der Vermieter meines Erachtens zuständig ist) gibt es vielleicht ein Zufahrtsproblem. Das kann ich so aus der Ferne nicht beurteilen.

Aber ich würde in dieser Sache wirklich auf den Vermieter zugehen und die Problematik schildern. Wenn er zwei Stellplätze vermietet, trägt er auch die Verantwortung, daß jeder jederzeit seinen Stellplatz auch nutzen kann - und nicht nur der Schnellere, der zuerst an der Garage ankommt, wenn diese gerade leer ist. Das ist ja die dümmste Lösung überhaupt - ebenso wie der Vorschlag davor zu parken (und somit den anderen zuzuparken).

Ich würde mir das nicht gefallen lassen! Ihre Freundin kann zurecht auf einen jederzeit freien Stellplatz pochen.
Sprechen Sie mit dem Vermieter!

Hoffe ich konnte ein bißchen raten,
einen schönen Tag
wünscht Greta

vielen dank für die schnelle antwort.

meine freundin hat schon die stellplätze durch eine bodenmarkierung getrennt, sodass jetzt jeder mieter 2,30 m breite zur verfügung hat.

leider is das einfahrtstor (ein tor für die ganze garage) sehr schmal (3,80m) und aufgrund dessen ist es wohl schwer, einzuparken, wenn schon ein auto in der garage steht. meine freundin hat ja, wie schon erwähnt, den vorschlag zum „parken üben“ gemacht, aber will und kann der andere mieter wohl nicht.

die idee, den vermieter hinzuzuiehen ist an sich gut, aber leider macht sich der vermieter selten die mühe, aus seiner weiter entfernt liegenden stadt hierher zu kommen und hat außerdem nur geldmacherei im kopf, d.h. ihn juckt fast alles, was hier an mängeln am haus anfällt, nicht. hauptsache, viel geld von den mietern nehmen. dementsprechend wird er keine garagenlösung finden wollen, da er ja schön 2x garagenmiete kassieren will.

naja, am besten meine freundin redet nochmal mit den anderen mietern udn wenn es dann immer noch zu keiner lösung kommt, MUSS der vermieter eben eine lösung finden.

lg.

naja, am besten meine freundin redet nochmal mit den anderen
mietern udn wenn es dann immer noch zu keiner lösung kommt,
MUSS der vermieter eben eine lösung finden.

lg.

Hallo,

tja, das ist vertrackt. Aber in der Pflicht ist der Vermieter. Er muß gewährleisten, daß beide Mieter zu dem in ihrem Vertrag zugestandenen Recht kommen.
Und wenn der andere Mieter nicht kooperiert, muß ihn darauf schriftlich hinweisen. Andernfalls ist das u.Um schon ein Grund auf Mietminderung. Denn wenn der Tagesablauf ungünstig ist, dann steht immer der andere zuerst drin und Ihre Freundin hat das Nachsehen, muß vor der Garage parken und wird ständig rausgebimmelt, weil der andere drin steht. Wenn man gerade in der Dusche steht, wird das spätestens nach dem 3. mal ätzend. Das ist keine Dauerlösung!

Viel Glück!
Greta

Hallo,
leider kenne ich mich im Mietrecht nicht aus.
LG

was is das denn für ne schwachsinnige frage?
doppelgarage =2 parkplätzte

vermieter konntaktieren drauf hinweisen
wenn das nicht hilft

beschwerde beim vermieter mit fotos (datum und Uhrzeit drauf) gern auch mehrmals

wenn sich dann nix tut hilft nur der gang zum anwalt

Hallo schliffiffi
bei dieser Frage kann ich dir absolut nicht weiter helfen mein Horizont hat auch Grenzen . Es tut mir leid
aber da muß ich passen.

MfG
la furia rocha

Hallo,
als erstes sollte sich Ihre Freundin mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Dieser hat die Garage an beide Parteien vermietet. Er hat dann auch die Möglichkeit zu vermitteln. Sollte dies nicht funktionieren, kann Sie immer noch die Miete für Stellplatz / Garage mindern (da Sie ja nicht immer hinein kann). Spätestens dann wird der Vermieter sich dem Problem „freiwillig“ annehmen. Ich hoffe, dass ich erstmal weiterhelfen konnte…

Hallo Schliffiffi
Leider bin ich heute erst aus einem 2 wöchigen Urlaub zurück gekommen. Bitte entschuldigen Sie daher meine verspätete Antwort.
Wenn Sie mit dem anderen Mieter nicht klar kommen, sollten Sie sich an den Hauseigentümer wenden, der Ihnen die Garagenhälfte vermietet hat. Es kann wohl nicht sein, dass er Ihnen einen Garagenplatz vermietet hat, den Sie durch einen sturen Zeitgenossen nicht nutzen können. Also hat er die Sache zu regeln.
Viel Erfolg !