hallo.
meine freundin wohnt in einem mehrfamiliehaus mit sehr enger doppelgarage. einen garagenstellplatz hat sie gemietet. ein anderer mieter hat jetzt den 2. stellplatz in der garage gemietet.
meine freundin hat sich beim örtlichen bauamt erkundigt: die garage ist von den maßen her als doppelgarage zulässig. soweit so gut.
nun ist es so, dass der mieter des anderen garagenplatzes der meinung ist, dass da eh keine 2 autos in die garage passen und deswegen parkt eben derjenige in der garage, der zuerst da ist und der andere kann sein auto eben vor die garage stellen (wohl wissend, dass man dann zu jeder uhrzeit rausgeklingelt werden kann um das auto vor der garage wegzufahrn).
also fair finde ich das nicht: beide parteien haben ein anrecht auf einen garagenplatz und bezahlen ja diesen auch. wer ist jetzt im recht?gilt das prinzip „wer zuerst kommt,…“ oder muss derjenige den kürzeren ziehen, der sich nicht an „regeln hält“ und einfach die garage als einzelgarage sieht?
meine freundin hat ja schon mit den nachbarn geredet und vorgeschlagen, einfach mit den autos das parken in der garage zu „üben“ und die beste „parktechnik“ rauszufinden, aber das will der andere mieter erst garnicht versuchen.
sehr enger :doppelgarage. einen garagenstellplatz gemietet. ein
anderer mieter hat jetzt den 2. stellplatz in der garage
gemietet.
beim örtlichen bauamt erkundigt: die
garage ist von den maßen her als doppelgarage zulässig. soweit
so gut.
***Wenn das Bauamt sagt, dass dies als Doppelgarage zulässig ist und die Nutzung der Garage nicht möglich ist, weil der 2.Mieter den Bereich des 1.Mieters teilweise mitbenutzt, kann der Mieter eine Mietminderung durchführen, da die vertragliche Überlassung des Mietgegenstandes nicht möglich ist.
Es ist Sache des Vermieters dafür zu sorgen, dass die von ihm vermietete Mietsache uneingeschränkt und zu jeder Zeit nutzbar ist; eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels ist zwischenzeitlich nicht mehr erforderlich.
Also Angelegenheit des Vermieters und nicht des Nachbarn/Garantenmitbenutzers.
lG
nun ist es so, dass der mieter des anderen garagenplatzes der
meinung ist, dass da eh keine 2 autos in die garage passen und
deswegen parkt eben derjenige in der garage, der zuerst da ist
und der andere kann sein auto eben vor die garage stellen
(wohl wissend, dass man dann zu jeder uhrzeit rausgeklingelt
werden kann um das auto vor der garage wegzufahrn).
es bleibt nur zu ergänzen, das der VM sich bei dem Störer Schadensersatz einfordern kann. Die Mietminderung trifft also den Störer, hier Falschparker.
Wenn es um Geld geht können sogar unbelehrbare willig werden
Außerdem kann eine Garage per Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden. Ein VM hat idR kein Interesse an an einem Mieter, bei dem er zB noch Mietausfall einklagen muß.
Dies kann man auch dem so Störer vorher im sachlichen Ton mitteilen, bevor man den VM einschaltet. Manchmal wirkt es.