Mieterstreit wegen parken in garage

Liebe/-r Experte/-in,

meine freundin wohnt in einem mehrfamilienhaus mit sehr enger doppelgarage. sie hat einen stellplatz gemietet und ein anderer mieter hat jetzt den 2. stellplatz in der garage gemietet auf welchen er sein bald gekauftes auto stellen wird (z.z. nutzt der mieter das auto eines bekannten).

meine freundin hat sich beim örtlichen bauamt erkundigt: die garage ist von den maßen her eine doppelgarage. soweit so gut.

nun ist es so, dass der mieter des anderen garagenplatzes der meinung ist, dass da eh keine 2 autos in die garage passen und deswegen parkt eben derjenige in der garage, der zuerst da ist und der andere kann sein auto eben vor die garage stellen (wohl wissend, dass man dann zu jeder uhrzeit rausgeklingelt werden kann um das auto vor der garage wegzufahrn).

also fair finde ich das nicht: beide parteien haben ein anrecht auf einen garagenplatz und bezahlen ja diesen auch. aber wer von den stellplatzmietern ist jetzt im recht?gilt das prinzip „wer zuerst kommt,…“ oder muss derjenige den kürzeren ziehen, der sich nicht an „regeln hält“ und einfach die garage als einzelgarage sieht?

meine freundin hat ja schon mit den nachbarn geredet und vorgeschlagen, einfach mit den autos das parken in der garage zu „üben“ und die beste „parktechnik“ rauszufinden, aber das will der andere mieter erst garnicht versuchen.

lg.

Beide Mieter sind gleichberechtigt in der Nutzung des Ihnen jeweils zugewiesenen Stellplatzes. Es gilt hier ein ganz besonderes Erfordernis gegenseitiger Rücksichtnahme!

Danke für die antwort.

meine freundin will ja unter gegenseitiger rücksichtsnahme das parken möglich machen,ggf. mit den anderen mietern das parken üben,aber das wollen die anderen mieter erst garnicht.is denen zu unsicher und zu schwierig.deswegen warten die ja,bis meine freundin mit auto weggefahren ist und stellen sich dann mittig in die garage.

Beide Mieter sind gleichberechtigt in der Nutzung des Ihnen
jeweils zugewiesenen Stellplatzes. Es gilt hier ein ganz
besonderes Erfordernis gegenseitiger Rücksichtnahme!

dann muss die freundin sich durchsetzen oder den Nachbarn so akzeptieren Der Volksmund sagt auch: WASDCH MIR DEN PELZ ABER MACH MICH NICHT NASS - das geht natürlich nicht. Mein Tipp: zum örtlich zuständigem Schiedsgericht gehen, eine Güteverhandlung, zu der muss der nachbar kommen, sonst wird er vors Gericht geladen und hat schon mal schlechte Karten. Das Schiedsgericht entscheidet und erklärt jeder seite die rechtliche Lage - viel koengünstiger als ein Gerichtsprozess oft sogar kostenlos.

Das mitten in der Garage parken könnte zu einem Problem für die anderen werden. Hauptsache Ihre Freundin steht korrekt mit ihrem Auto eingeparkt. Sie hat dann keinen Ärger.

Guten Tag,
also, ganz klar, wenn man die Garage zahlt, muss man sie auch nutzen können. Wer zuerst kommt parkt, geht natürlich überhaupt nicht ! Da müssen sich jetzt die Eigentümer bzw. die Verwaltung kümmern. Schon nett, dass Ihre Freundin das Gespräch gesucht hat, mehr kann sie eigentlich nicht tun. Ich würde den Vermieter auffordern dafür zu sorgen, dass sie Ihren Parkplatz nutzen können und ansonsten würde ich die Garagenmiete mindern, vielleicht etwa in dem Verhältnis, wie man sie nicht nutzen kann. Darüber würde ich, um keine Zweifel aufkommen zu lassen, genau Buch führen. Gruß

Hallo,

ganz klare Antwort!
-Ihre Freundin soll sich an den Vermieter wenden, denn ER kassiert die Miete für beide Garagen und somit hat ER dort Klarheit zu schaffen. Das ist KEINE Aufgabe der Mieter untereinander!
Sonst Miete einbehalten und den Vermieter vorher darüber informieren, WARUM diese Garagenmiete nicht gezahlt wird.

MfG Waldi64

Hallo,

ich bin hier, ehrlich gesagt, überfragt. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Problem beim Vermieter liegt. Wenn er zwei Garagenstellplätze vermietet, muss er auch sicherstellen, dass er zwei Plätze hat.

Ich würde hier den Vermieter in die Pflicht nehmen. Aber wie gesagt, sicher weiß ich es nicht und würde zur Not einen Anwalt hinzuziehen.

Liebe Grüße
Tiffy

Hallo,
Sie sollten sich an den Vermieter wenden, dass er Ihnen den vertraglich zugesicherten Parkplatz ordnungsgemäß zur Verfügung stellt.
Er, und nur er kann den anderen Mieter zu ordnungsgemäßem Parken auffordern und ggf. mit Kündigung drohen; also reden Sie mit Ihrem Vermieter und ggf. auch gemeinsam mit dem „uneinsichtigen“ Mieter.
Im Ernstfall drohen Sie mit Minderung der Garagenmiete, anteilig wie oft Sie nicht parken konnten.
Gruß suver

Hallo, schliffiffi
durch einen längeren Krankenhaus aufenhalt konte ich Deine fragen nicht beantworten. Dies bedauere ich sehr und bitte in diesem Fall um Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen, Willi