Hallo und Grüß Gott ich benötige eine Info bzgl. unserer WG und einem Wechsel. Ich wohne aktuell in einer WG. Meine Mitbewohnerin zieht nun aus der WG aus. Wir stehen beide im Mietvertrag und haben drei Monate Kündigungsfrist. Ich möchte in der Wohnung bleiben, denn mein Verlobter würde zu mir ziehen. Dies wurde unserer Hausverwaltung von mir so mitgeteilt und telefonisch war dies auch kein Problem. Ich wurde aufgefordert alle erforderlichen Unterlagen zu senden, was ich auch gemacht habe. Nun macht die Hausverwaltung meiner Mitbewohnerin ein „riesen“ Theater, da sie nicht in der Kündigungsfrist liegt. Wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag. Mein Anliegen wurde noch sehr freundlich behandelt. Nachdem meine Mitbewohnerin die Kündigung gesendet hat, bekam sie einen sehr unfreundlichen Anruf von der Hausverwaltung. Als wir vor drei Jahren in die Wohnung gezogen sind, haben wir unsere Vermieter nicht einmal kennen gelernt. Nun heißt es auf einmal das Sie uns ( mich und meinen Verlobten) erst kennen lernen möchten. Dies ist ja kein Problem. Allerdings wurde meiner Mitbewohnerin, rüde mitgeteilt, dass man keine WG mehr möchte (in den drei Jahren gab es auch nie Vorfälle unsereseits). Wir wären aber ja keine WG mehr, sonder nun bald auch verheiratet. Mich würde die Sachlage hier interessieren, denn mich wundert das „grobe“ Verhalten der Hausverwaltung gegenüber meiner Mitbewohnerin.
Hallo!
Wenn beide WG Bewohner im Vertrag stehen, dann kann doch auch gar nicht einer allein kündigen !
Gut, er kann ausziehen, aber die Mietzahlung bleibt dann beim anderen in voller Höhe hängen.
Der kann dann schauen, ob er seinen Anteil eintreiben kann.
Es müssten beide kündigen und der eine muss sich rechtzeitig vorher kümmern und seine Absicht mitteilen, dort wohnen zu bleiben.
Und gleichzeitig den Verlobten aufzunehmen.
Dem muss Vermieter grundsätzlich zustimmen ,er kann es nur unter ganz wenigen Gründen verweigern.
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete53.html
MfG
duck313
Mietrechtlich gibt es keinen „Mietertausch“ Entweder stimmt der Vermieter mit deiner Zustimmung einer vorfristigen Entlassung deiner Mitbewohnerin aus eurem MV zu, wonach es eher nicht aussieht, oder besteht zurecht daruf, dass ihr beide den gemeinsamen MV fristgerecht ordentlich kündigen müßt, dies wäre frühstmöglich zum 30. September zulässig.
Denn die einseitige Kündigung deiner Mitbewoherin war unwirksam
Danach bestimmt der Vermieter, ob er das MV unverändert mit dir und deinem Verlobten LG fortführen möchte oder dir bzw. euch einen neuen Mietvertrag mit geänderten Bedingungen anbieten möchte.
G imager