Mieterübernahme bei Hauskauf

Angenommen A kauft ein Haus um es selber zu beziehen. Zurzeit ist das Haus noch vermietet, der Verkäufer würde den Kaufvertrag gern kurzfristig schließen und Käufer A soll den Mieter mit übernehmen. Der Mietvertrag ist befristet und läuft Ende August aus. A plant nun, im September selber einzuziehen, ab dann muss A auch das Bankdarlehen bedienen.
A befürchtet nun, dass er falls der Mieter nicht fristgerecht auszieht und er ihn im schlimmsten Fall rauklagen müssste, sein Darlehen bedienen muss und selber noch Mietkosten hat. Da der derzeitige Mietzins für die Wohnung sehr niedrig ist, würden für A den monatliche Zusatzkosten anfallen.
Was kann man A raten? Kann er sich vor einer solchen Situation schützen?

Ist die mietvertragliche Befristung überhaupt rechtmäßig? Das Gesetz hat bei Wohnungsmietverträgen da ganz konkrete Voraussetzungen festgelegt. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__575.html
Wenn diese nicht erfüllt sind, handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag.
Was sicherlich hilfreich sein könnte, wäre ein informelles Gespräch mit dem Mieter. Schon probiert?

vnA

A kennt den Mietvertrag nicht. Er wurde vor 7 Jahren zwischen dem jetzigen Besitzer und dem Mieter abgeschlossen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Mieter und dem Besitzer wurde A versichert, dass der Vertrag ausläuft und der Mieter auszieht.

Hallo,

wie wärs mit einer entsprechenden Klausel im Kaufvertrag?

Gruß Reni

Hallo!

A kennt den Mietvertrag nicht. Er wurde vor 7 Jahren zwischen
dem jetzigen Besitzer und dem Mieter abgeschlossen. In einem
gemeinsamen Gespräch mit dem Mieter und dem Besitzer wurde A
versichert, dass der Vertrag ausläuft und der Mieter auszieht.

Nunja, dann kann man ja eine Schadensersatzklausel in den Notarvertrag aufnehmen. Wir hatten das folgendermaßen geregelt.

  • Der Vermieter zieht bis x aus.
  • Von dem Kaufpreis wird die Teilumme y erst nach dem Auszug fällig.
  • pro Monat, den der Mieter später als x auszieht, wird von der Teilsumme y der Betrag z einbehalten.

Bei der genauen Foremulierung hat uns der Notar geholfen.

Wenn der Verkäufer nicht dazu bereit ist, dann weißt Du, wieviel sein „Versichern“ wert ist. :smile:

Lg,
Max

Hallo Andrea,
die beste Möglichkeit ist in der Tat die von Denker beschriebene, damit sicherst Du Dich zumindest gegen einen etwaigen finanziellen Schaden ab, auch wenn Dir ein solches Konstrukt nicht hilft, den Mieter loszuwerden. Ich würde auf keinen Fall darauf vertrauen, dass der Mieter auszieht. Ein auf 7 Jahre befristeter Mietvertrag klingt sehr merkwürdig und es könnte gut sein, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass die Befristung unwirksam ist und es sich somit um einen unbefristeten Mietvertrag handelt. Daher würde ich mir auf jeden Fall vor dem Kauf eine Kopie des Mietvertrages geben lassen und den erstmal ggf. mit anwaltlicher Unterstützung prüfen lassen. Solltest Du mit einer gleichzeitigen Bezahlung der Darlehenzinsen/-tilgung und Deiner jetzigen Miete finanziell überfordert sein, würde ich vom Hauskauf ganz absehen, das nur am Rande. Wichtig ist, dass Du Dich zu nichts drängen lässt, es macht auf den ersten Blick keinen guten Eindruck, wenn der Verkäufer das Haus möglichst schnell loswerden will.