Mieterverein Preiserhöhung von 33% Fristlose Kündigung möglich?

Hallo Expertinnen und Experten,

wir bekamen am Anfang Dezember 2014 einen „netten“ Brief vom Mieterverein.

Ach übrigens, ab 1.1.2015 erhöht sich unser Beitrag von 62,00  auf 92,90 Euro (33%)

Wir wollten sofort fristlos kündigen.

Die Schriftführerin teilte uns mit, es sei keine Sonderkündigung möglich.

Wir können erst zum Ende nächsten Jahres kündigen.

Ist das rechtlich OK?

Wie ist die Rechtslage?

Viele Grüße sendet
GibNieAuf

hallo,

wir bekamen am Anfang Dezember 2014 einen „netten“ Brief vom
Mieterverein.

Ach übrigens, ab 1.1.2015 erhöht sich unser Beitrag von 62,00
 auf 92,90 Euro (33%)

Wir wollten sofort fristlos kündigen.

Die Schriftführerin teilte uns mit, es sei keine
Sonderkündigung möglich.

Wir können erst zum Ende nächsten Jahres kündigen.

Ist das rechtlich OK?

woher in aller Welt soll jetzt jemand wissen was in der Vereinssatzung über die Kündigungsmöglichkeiten vereinbart ist?

Die Rechtslage sieht so aus, dass man die Unterlagen herausholt, nachliest und sich an die unterschriebene Vereinbarung hält, noch Fragen?

Gruß

BHShuber

Das sollte man sich noch einmal gründlich überlegen.

Für 93 € bekommt man nämlich keinen Rechtsanwalt und gerade in der heutigen Zeit ist Rechtsschutz bei einem Mietverhältnis angesagt.

Für 93 € bekommt man nämlich keinen Rechtsanwalt und gerade in der heutigen Zeit ist Rechtsschutz bei einem Mietverhältnis angesagt.

Bitte keine Märchen weiterverbreiten.
Kostenlos oder gegene eine „geringe“ Pauschale erfolgt eine Beratung des Mietervereins i.d.R. unverbindlich und ohne jegliche Haftung.
Die Qualität einer solchen Beratung ist ein weiterer Aspekt
http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/urteile-mie…

Bei manchen Mietervereinen mag im Mitgliedsbeitrag bereits eine „kostenlose“ Rechtschutzversicherung enthalten sein. Bei den Mietervereinen in unserer Umgebung ist das aber nicht der Fall.

Auch bei Mietervereinen sollte man prüfen, welche Leistungen man genau für den Mitgliedsbeitrag erhält. Eine verbindliche Beratung durch einen Rechtsanwalt mag durchaus die bessere Lösung sein, die auch nicht unbedingt teurer sein muss.

Grüsse Rudi

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Auf die Satzung ist „gepfiffen“.
Da können die reinschreiben, was denen passt.

Grundsatzfrage zum Vereinsrecht:
rechtfertigt eine 33% tige Erhöhung die fristlose oder Sonderkündigung?

Hallo!

Es gibt dazu Urteile, die sogar erst bei 100% Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumten.
Außerdem muss immer vorher geprüft werden, ob nicht auch die Leistungen des Vereins verbessert werden.

Info :
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/austritt.htm

MfG
duck313

Auf die Satzung ist „gepfiffen“.
Da können die reinschreiben, was denen passt.

Das ist Käse ! „Die da“ sind die Mitglieder selbst, vertreten durch den Vorstand. Über Erhöhungen wird beraten und abgestimmt.

Grundsatzfrage zum Vereinsrecht:
rechtfertigt eine 33% tige Erhöhung die fristlose oder
Sonderkündigung?

N E I N (jedenfalls i.d.R. und in ergangenen Urteilen dazu nicht)

MfG
duck313

Märchen verbreitest Du,in fast jedem örtlichen Mieterverein sind 1 oder sogar mehere Rechtsanwälte tätig, siehe zum B. hier
http://mieterverband-niederrhein.de/

Und eine Garantie kann dir kein Rechtsanwalt für den Ausgang eines Rechststreites vor Gericht geben.

Auf die Satzung ist „gepfiffen“.
Da können die reinschreiben, was denen passt.

„Die da“ bist du selber,schließlich heisst das nicht umsonst Verein und die veranstalten auch einmal im Jahr mindestens eine Versammlung,zu der du auch eingeladen wirst.
Wenn du nicht teinimmst,ist das dein Problem.

Grundsatzfrage zum Vereinsrecht
rechtfertigt eine 33% tige Erhöhung die fristlose oder Sonderkündigung?

Gegenfrage,warum bist du überhaupt Mitglied im Mieterverein geworden ??

Jede Rechtschutzversicherung schlägt auch jedes Jahr auf ihre Prämien eine Erhöung drauf und die bekommst du nicht für 90 €.

.

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Märchen verbreitest Du,in fast jedem örtlichen Mieterverein
sind 1 oder sogar mehere Rechtsanwälte tätig, siehe zum B.

und? Wie kommst du darauf, dass man Anspruch auf eine Beratung durch genau diesen Anwalt hat?

Und eine Garantie kann dir kein Rechtsanwalt für den Ausgang
eines Rechststreites vor Gericht geben.

Dir ist offensichlich nicht bekannt, das ein Rechtsanwalt für Falschberatung haftet und eine entsprechende Versicherung haben MUSS? Ganz im Gegensatz zum Mieterverein?

Märchenhaft sind hier nur Deine Kommentare.

Märchen verbreitest Du,in fast jedem örtlichen Mieterverein
sind 1 oder sogar mehere Rechtsanwälte tätig, siehe zum B.
und?

>Wie kommst du darauf, dass man Anspruch auf eine Beratung durch genau diesen >Anwalt hat?

Für Leute die lesen können,steht es auf den Homepages der diversen Mieterverein das Rechtsberatung nur durch A (oder noch B,C usw.) erfolgt.

>Dir ist offensichlich nicht bekannt, das ein Rechtsanwalt für Falschberatung haftet und >eine entsprechende Versicherung haben MUSS? Ganz im Gegensatz zum Mieterverein?

Auch der Mieterverein haftet.

Außerdem stehen einem verlorenen Verfahren Hundertatusende gewonnene Verfahren der Mietervereine gegenüber insoweit ist der Vorpost genauso ein dummes Geschwätz wie deines.

Hallo!

Nun das wirkt alles wie Kaffeesudleserei. Abgesehen davon, dass eine Falschberatung nichts mit verlorenen Prozessen zu tun hat. Egal ob Mietervereinigung oder ein Anwalt vertritt, da werden immer Prozesse verloren, das ist völlig normal und liegt in der Natur der Sache. Ich würde das eher als ziemlich verdächtig einstufen, wenn irgendwer behauptet, irgendwer würde nahezu alle Prozess gewinnen.

Gruß
Tom

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