Mieterverein stellt sich quer

ACHTUNG, DER TEXT IST SEHR LANG, DESWEGEN BIN ICH EUCH UMSO DANKBARER, WENN IHR „X“ HELFT UND IHN DURCHLEST!!!

Hallo Leute,

ich brauche dringend eure Hilfe. Vor zwei Jahren hat X einen Vertrag beim Mieterverein zu HH abgeschlossen. Nach einem Jahr beschloss X nach Musterland zu ziehen und schickte dem Mieterverein eine Kündigung in Briefform mit Bitte der Sonderkündigung (Zeugen sind vorhanden). Laut Vertrag wäre die Mitgliedschaft 2 Jahre gelaufen, aber im Netz fand X die Info, dass eine Sonderkündigung unter Umständen möglich sei und sprach diese dann wie oben beschrieben eben in Briefform aus. In dem kurzen Zeitraum vor dem Umzug wohnte X nur provisorisch bei seiner Schwester und weil der Zeitraum so klein war, gab dieser diese Adresse niemanden weiter, auch nicht dem Mieterverein, er wollte warten, bis er in Musterland eine sichere Unterkunft besaß. Als X in Musterland bei seinem besten Freund nun doch für eine längere Zeit wohnen durfte, so dass er allen Freunden und wichtigen Firmen die Adresse auch endlich weitergeben konnte, schickte er aus Musterland auch einen Brief mit der neuen Adresse, um die Antwort auf den Brief zu erhalten. Doch er hatte lange Zeit nichts mehr vom Mieterverein gehört. Diese Umstände ließen ihn dieses Thema vergessen. Bis eines Tages der zweite Beitrag vom Konto abgebucht wurde. X traute seinen Augen nicht und ließ den Betrag rückbuchen. Wieder passierte ein halbes Jahr nichts, bis eine Mahnung nach der anderen an die inzwischen dritte neue Adresse. X wusste nicht, was er tun sollte und aus Angst reagierte er erstmal gar nicht. Der Betrag wuchs in jeder Mahnung, mit Extrabeträge, die für X nur Bahnhof waren. Dann, nach einiger Zeit reagierte X wieder einmal in schriftlicher Form, dass dieser doch damals gekündigt hatte und nie eine Antwort erhalten hatte (Achtung: E-Mail Adresse lag denen vor, sie hätten also auch eine E-Mail schreiben können!!!). Falls eine Sonderkündigung nicht möglich gewesen wäre, hätte man X doch schon längst informieren können, aber es kam ja nie was!!! Und dass X hofft, dass man sich gütlich einigt, weil von beiden Seiten wirklich was schief gelaufen ist. Wenige Tage später kam ein Mahnbescheid vom Amtgericht mit doppelt so hohen Kosten (darunter ein Streitwert), X fiel aus allen Wolken und schrieb dem Mieterverein erneut einen Brief und beschwerte sich, dass dieser entsetzt sei, keine Antwort auf den Brief zu erhalten, stattdessen aber vom Amtsgericht, und wobei dieser doch sehr an einer gütlichen Einigung interessiert war und viele Fragen gestellt hatte, sowie Lösungsvorschläge aufgezählt hatte. Dann kam eine E-Mail, in der man beleidigt (!) wurde und dass es keine Möglichkeit gibt, den Kosten zu entkommen, weil die Mahnung nun ein Jahr alt wäre, wobei X findet, dass man es so nicht sagen kann, weil aufgrund der ganzen Umstände vieles schief gegangen ist, Verzögerungen entstanden sind und sich alles einfach monatelang hingezogen hat. Auf X´s damalige Kündigung und all die Fragen zur Sonderkündigung und so weiter wurde wieder einmal nicht eingegangen, wobei oft bekannt ist, dass Kündigungen jeglicher Art immer gerne verschwinden.

Was kann X tun? Er ist verzweifelt, dass die Kosten doppelt so hoch sind und das für nichts und wieder nichts. Es ist ärgerlich, dass X vor allem die Dienste aufgrund des Umzuges gar nicht in Anspruch nahm. Der Mieterverein macht ihm Angst mit seiner Wortwahl, wo liegen seine Rechte? Wenn er auf den Mahnbescheid vom Amtsgericht eingeht und einen Wiederspruch schreibt, weiß er doch gar nicht, ob er eine Chance hätte und dann noch mehr Kosten dazu kämen. Der Mieterverein sagte, dass es keine Wiederrede gäbe und nun nicht mehr auf Briefe und E-Mails geantwortet wird.

X ist traurig und kann nicht mehr schlafen. (Das X verniedlicht den Protagonisten, doch es ist echt eine verzweifelte Situation, da X in der Ausbildung 390 Euro verdient und nicht weiß wo er das Geld hernehmen soll)

Hallo!

Du hast recht,es macht kein Vergnügen,das durchzulesen !

Wichtig wäre nur,hatte man ein vorzeitiges Kündigungsrecht beim Mieterverein und hat man das auch korrekt wahrgenommen ?

Offenbar ja nicht,denn wieso mahnt der Verein den Beitrag an und schickt sogar einen Mahnbescheid,der nun nach Nichteinspruch fällig wird ?
Wenn man dem nicht widersprochen hat(dem Gericht gegenüber!) wäre der fällig,egal ob berechtigt oder nicht !

MfG
duck313

hi,

Kurzfassung:

X tritt Verein bei. Beiträge werden fällig, Laufzeit 2 Jahre.
X bittet um Sonderkündigung, ob zu recht bleibt unklar. Wohl kein einschreiben, da er keine scheinbar keine Beweise besitzt.
X zieht kurz darauf um (auch mehrmals) und teilt die Adresse(n) dem Verein nicht mit. X ist der Meinung eine hinterlegte e-Mail Adresse reiche aus.
Ob sich X Briefe der alten Wohnung(en) nachsenden lässt bleibt unklar.
X lässt eine, aus seiner Sicht ungerechtfertigte, Lastschrift über die Beiträge zurückbuchen.
X hat irgendwann eine feste Bleibe und gibt eine Adresse an.
X ignoriert alle eingehenden Mahnungen
X hat einen Mahnbescheid bekommen und wundert sich über exorbitant gestiegene Forderungen.
X ist traurig und kann nicht mehr schlafen.

grüße
lipi

X wird wohl zahlen müssen
X kann nur hoffen, dass der Schuldner auf Teilzahlung eingeht
X kann sich auch Kredit bei der Bank nehmen

vnA

Hallo Leute,

Hallo,

wie littlepinguin schon sehr richtig dargestellt hat, hat X nix bzw. nix nachweisbares getan und wundert sich nun über die Folgen. Das ist aber im Rechtsverkehr immer so, daß Nichtreagieren Folgen nach sich zieht, für die man Gerade zu stehen hat.

Laut Vertrag wäre die
Mitgliedschaft 2 Jahre gelaufen, aber im Netz fand X die Info,

Wo im Netz ? Im netz findet sich aller möglicher Unsinn - gerade in Rechtsfragen.

dass eine Sonderkündigung unter Umständen möglich sei

Waren diese „Umstände“ in dieser Quelle definiert ? Wie waren sie definiert ?
In der Satzung des „Mietervereins zu Hamburg“ (und die ist zuallererst maßgeblich) findet sich nämlich nix dazu.

und
sprach diese dann wie oben beschrieben eben in Briefform aus.
In dem kurzen Zeitraum vor dem Umzug wohnte X nur provisorisch
bei seiner Schwester und weil der Zeitraum so klein war, gab
dieser diese Adresse niemanden weiter, auch nicht dem
Mieterverein, er wollte warten, bis er in Musterland eine
sichere Unterkunft besaß.

Hat X mal den Begriff des „Nachsendeantrages“ gehört ? X ist idR grundsätzlich verantwortlich dafür, unter einer angegebenen bzw. hinterlegten Adresse auch schriftlich erreichbar zu sein.

Als X in Musterland bei seinem
besten Freund nun doch für eine längere Zeit wohnen durfte, so
dass er allen Freunden und wichtigen Firmen die Adresse auch
endlich weitergeben konnte, schickte er aus Musterland auch
einen Brief mit der neuen Adresse, um die Antwort auf den
Brief zu erhalten.

Hat X schon mal davon gehört, daß im Rechtsverkehr Dinge nachweisbar sein sollten ? Da ist der Zuschlag für Einschreiben oder besser noch Einschreiben/Rückschein gut angelegtes Geld.

Doch er hatte lange Zeit nichts mehr vom
Mieterverein gehört. Diese Umstände ließen ihn dieses Thema
vergessen. Bis eines Tages der zweite Beitrag vom Konto
abgebucht wurde. X traute seinen Augen nicht und ließ den
Betrag rückbuchen. Wieder passierte ein halbes Jahr nichts,
bis eine Mahnung nach der anderen an die inzwischen dritte
neue Adresse. X wusste nicht, was er tun sollte und aus Angst
reagierte er erstmal gar nicht.

Wie naiv kann man eigentlich sein ???

Der Betrag wuchs in jeder
Mahnung, mit Extrabeträge, die für X nur Bahnhof waren. Dann,
nach einiger Zeit reagierte X wieder einmal in schriftlicher
Form, dass dieser doch damals gekündigt hatte und nie eine
Antwort erhalten hatte (Achtung: E-Mail Adresse lag denen vor,
sie hätten also auch eine E-Mail schreiben können!!!).

So daß man davon ausgehen kann, daß X sämtliche vorherigen Einspruchsfristen durch seine Ignoranz verpasst hat.

Falls
eine Sonderkündigung nicht möglich gewesen wäre, hätte man X
doch schon längst informieren können, aber es kam ja nie
was!!!

X war bekanntlich zeitweilig per Post nicht erreichbar !

weil die Mahnung nun ein Jahr
alt wäre, wobei X findet, dass man es so nicht sagen kann,
weil aufgrund der ganzen Umstände vieles schief gegangen ist,

Doch, genau so kann man es sagen. X hat ein Jahr den Kopf in den Sand gesteckt, war nicht erreichbar bzw. hat nicht reagiert. Hatte X vorher keine Möglichkeit, das I-net zu befragen ???

Was kann X tun?

Ob noch eine gütliche Einigung möglich ist, ist äußerst fraglich, da Mahn- und Gerichtskosten angefallen sind, die wohl X komplett alleine zu verantworten hat.
Hätte X rechtzeitig mal sich persönlich um die Angelegenheit gekümmert, wäre höchstwahrscheinlich eine Einigung zumindest dahingehend möglich gewesen, daß die Mitgliedschaft auf den Mieterverein an X’ neuem Wohnort umgeschrieben worden wäre. Das ist bei den Mitgliedsvereinen des DMB gang und gäbe. Im Übrigen gibt es auch ein Serviceangebot online und per Telefon sowie weitere Vergünstigungen, die X unabhängig vom Wohnort hätte nutzen können.
Er ist verzweifelt, dass die Kosten doppelt so

hoch sind und das für nichts und wieder nichts.

So ist das eben bei „Nichts“ - Tun. X sollte froh sein, daß es „nur“ um einen Mitervereinsbeitrag geht. Wäre X wirklichen Abzockern in die Hände gefallen, wäre schon längst der Beitrag um ein Vielfaches höher und auch der Gerichtsvollzieher wäre schon längst zum „Hausbesuch“ erschienen.

Es ist
ärgerlich, dass X vor allem die Dienste aufgrund des Umzuges
gar nicht in Anspruch nahm.

Das ist das Risiko von X.

einen Wiederspruch
schreibt, weiß er doch gar nicht, ob er eine Chance hätte

Aufgrund der Fallschilderung wäre die Chance zum jetzigen Zeitpunkt tendenziell Null.

und
dann noch mehr Kosten dazu kämen.

Ja

Der Mieterverein sagte, dass
es keine Wiederrede gäbe und nun nicht mehr auf Briefe und
E-Mails geantwortet wird.

Die sind sauer und das auch ziemlich zu Recht.

X ist traurig und kann nicht mehr schlafen.

So hart es klingt: Selber schuld

(Das X
verniedlicht den Protagonisten, doch es ist echt eine
verzweifelte Situation, da X in der Ausbildung 390 Euro
verdient und nicht weiß wo er das Geld hernehmen soll)

Das Mitleid hält sich aufgrund des geschilderten Sachverhaltes in sehr engen Grenzen.
Hätte X sich rechtzeitig vorher Gedanken gemacht, wären die zusätzlichen Kosten nicht angefallen. Im Übrigen ist es schwer nachvollziehbar, daß jemand von 390€ monatlich einen eigenen Haushalt finanziert.
X sollte sich Gedanken machen über seinen Umgang mit rechtlichen Verpflichtungen, sonst lesen wir demnächst hier die nächste „Vogel-Strauss“-Geschichte von X.

Kopfschüttelnd
Wolfgang

Hallo,

wenn gegen den Mahnbescheidsantrag keine Rechtsmittel eingelegt wurden, dürfte dieser wirksam geworden sein; der Gläubiger stellt dann Antrag auf Vollstreckungsbescheid und mit dessen Wirksam werden ist ein Titel vorhanden.
Man kann auch gegen einzelne Positionen des MahnBescheid Rechtsmittel einlegen, da lag doch das entsprechende Schreiben bei.
Beispielsweise könnte man die Hauptforderung anerkennen, aber die weiteren Kosten bestreiten…
Es ergibt sich auch nicht genau, was im Mahnbescheidantrag steht.

lG

X kann sich auch Kredit bei der Bank nehmen

Die haben da für Auszubildende extra prunkvoll ausgestattete Räume und immer ein bis zwei Leute abgestellt, damit sie sich sofort um diese wichtigen Kunden kümmern können.

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Hallo,

nun denn, es gibt zwei Möglichkeiten.

a) Zahlen oder
b) Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.

Was man tun soll, richtet sich im Wesentlichen nach zwei Fragen.

Gab es das behauptete Sonderkündigungsrecht? „Im Internet steht, dass es unter Umständen existieren könnte“ klingt doch ein wenig anders. Und zweitens: Kam die Kündigung denn an?

Dies müsste man also vorher klären. Wenn der Mieterverein die Kündigung erhalten hatte, war er wohl wegen des Kündigungsrechts anderer Meinung. Wir können das hier leider nicht beurteilen, weil wir keine Angaben dazu haben, warum das Recht bestanden haben sollte.